Spanien.
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geschaffen und organisiert werden, um alle Wissenschaften, Litteratur und Künste zu lehrensparn 1a ensermn/a äs toäas las oisneias, litsratura >' dal las artos). Art. 368.Der allgemeine Lehrplan soll im ganzen Königreiche gleichförmig sein. Die politischeVerfassung der Monarchie soll auf allen Universitäten und an allen gelehrten Anstalten,deren Unterricht die theologischen und Staatswissenschaften umfaßt, erklärt werden.Art. 369. Es soll eine Oberstudienbehörde errichtet werden, zusammengesetzt ausMännern von anerkannter gelehrter Bildung; diesem Komitee als einer Regierungsbehördeist auch die Inspektion des Primärunterrichts übertragen. Art. 370. Die Cortes werdendurch besondere Pläne und Vorschriften alles ordnen, was sich auf die hochwichtige Sachedes öffentlichen Unterrichts bezieht." Die Revolution von 1820 nötigte zwar Ferdi-nand VII. die Konstitution auf; der im Jahre 1813 von einer mit der Ausführung desArtikels 370 beauftragten Kommission vorgelegte Entwurf wurde von neuem auf dieTagesordnung gesetzt und am 29. Juni 1821 veröffentlicht; aber die Ausführung unter-blieb, bis zwei Jahre später der Bürgerkrieg ausbrach und die Haltung der Mächte denTriumph der Reaktion herbeiführte.
Ein neuer im Jahre 1824 in einem den Bestrebungen der Cortes entgegengesetztenSinne entworfener Plan hatte allerdings das Glück, zur Ausführung zu gelangen: esward bis ins Jahr 1845 nichts daran abgestellt. So gieng es mit den Studien immerabwärts; mehrere Universitäten wurden ihres Vermögens zum Teil beraubt. „Sollteman es glauben, sagt der erste öffentliche Bericht der Gesellschaft für Volkserziehung inMadrid im Jahre 1838, sollte man es glauben, daß z. B. unter dem MinisteriumCalomarde, im Jahre 1827, die für den Gehalt der Professoren des Hebräischen undArabischen angewiesenen Kapitalien von der Regierung eingezogen wurden, und zwar zurUnterstützung einer Schule für die Stiergefechte? *) Die Regentin Christine öffnete indes1832 die Universitäten wider: die königliche Ordonnanz vom 29. September 1836, abgefaßtim Geiste der soeben unter Vorbehalt einer Revision widerhergestellten Verfassung wirktewolthätig, indem sie die Schulen vermehrte und ihre innere Organisation verbesserte;durch Dekret vom 4. Juli 1835 unter dem Minister Mendizabal wurde von neuemdie Unterdrückung der Klöster angeordnet. Im Jahre 1838 beschäftigten sich die Cortesmit zwei neuen Entwürfen; der erste betraf die Primärschulen, der andere die mittlerenund höheren Schulen. Nur der erste wurde angenommen, und von jetzt an war derPrimärunterricht durch ein Gesetz geregelt; der zweite siel durch, die Ordonnanz von1836 blieb in Kraft. Man kam noch einmal auf denselben zurück, allein die erbittertenParteikämpfe und die bürgerlichen Unruhen machten lange Zeit jede Lösung unmöglich.
Der Studienplan vom 17. September 1845, im Anfang der Regierung Jsabellas II.,unter Narvaez, der ein Kabinet aus reinen Moderados gebildet hatte, umfaßte zumerstenmal die Schulen aller Stufen. Normalschulen wurden an den bedeutenderen Haupt-orten der Provinzen errichtet; man schuf eine Bergwerksschule und eine Schule der ge-werblichen Jngenieurkunst. Der öffentliche Unterricht litt indes in den folgenden Jahrenunter der Unstetigkeit der Regierung; iminer wider von neuem geändert verlor derStudienplan von 1845 seine Einheit und kam zuletzt ganz außer Gebrauch. ImJahre l851 wurde ein Konkordat mit Rom unterzeichnet. Der Artikel IIlautet: „Der öffentliche Unterricht an den Universitäten, Kollegien, Seminarien, öffent-lichen oder privaten Schulen jeder Art soll in allen Stücken mit der Lehre der katholischenReligion übereinstimmen. Zu diesem Ende sollen die Bischöfe und geistlichen Vorständeder Kirchspiele ermächtigt sein, kraft ihres geistlichen Amtes über die Reinheit der Sittenund über die Erziehung der Jugend zu wachen, auch in den öffentlichen Schulen." Imgleichen Jahre erschienen die Jesuiten wider in der Provinz Guipuscoa; ihr Haus wurdeaber 1854 von neuem geschlossen, infolge der Krise, welche auf zwei Jahre die Demo-kratie ans Ruder brachte. Unter dem Einfluß der neukatholischen Reaktion von 1856wurde am Vorabend eines Ministerwechsels das Gesetz vom 9. September l857 ver-
*) Fritz a. a. O. Teil III. S- 589.