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9 (1887) Spanien - Vives
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Vaterlandsliebe.

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und wächst zu der weiteren und freieren Gemeinschaft eines eigentlichen Volkes zusammen,dessen Zusammengehörigkeit in physischer Beziehung durch die von der Gemeinsamkeit derAbstammung und der umgebenden Naturverhältnisse bestimmten Volksphysiognomie, ingeistiger Beziehung durch die gemeinsame Sprache bezeichnet ist. Ein Volk ist demnachein Inbegriff von Menschen, welche durch Gemeinsamkeit ihrer Abstammung und physischenBestimmtheit, wie ihrer geistigen Anlage und Richtung, insbesondere ihrer Sprache, zueiner Gemeinschaft verbunden und als solche berufen sind, als ein eigentümlich aus-qestattetes Glied im Organismus der Menschheit das göttliche Gesetz auf eine eigentüm-liche Weise darzuleben. So lange der Stamm eine feste Heimat noch nicht gefundenhat, muß die wechselseitige Anhänglichkeit der Stammesgenossen die eigentliche Vater-landsliebe ersetzen; und wenn der Besitz des bereits gewonnenen Vaterlandes widergefährdet und zweifelhaft geworden ist, so konzentriert sich die Vaterlandsliebe gleichfallsin der Liebe zu dem eigenen Volk, damit dieses innerlich gestärkt werde, um das ihmunentbehrliche Besitztum des vaterländischen Bodens wider zu gewinnen. Daraus erklärtes sich, daß Fichte in seinen Reden an die deutsche Nation (S. 189) fragen konnte:Was ist Vaterlandsliebe? oder, wie man sich richtiger ausdrücken würde: Was ist Liebedes einzelnen zu seiner Nation?" Aber Boden und Volk gehören doch wesentlich zu-sammen und darum behält doch Reinhard Recht, mit dessen schlichten Worten wir dasbisher Auseinandergesetzte zusammenfassen können (System der christl. Moral, I, S. 709):Unser Herz empfindet Liebe gegen das Land, in welchem wir geboren und erzogensind, und gegen das Volk, zu welchem wir gehören; beide Arten von Empfindungenfaßt man unter dem Namen der Vaterlandsliebe zusammen." Aber noch ein drittesMoment muß zu diesen beiden hinzukommen, und zwar eben dasjenige, welches von derabstrakt moralischen Auffassung der Vaterlandsliebe als das den Begriff derselben alleinkonstituierende aufgefaßt worden ist. Auf der Naturbasis des auf dem Boden einer ge-meinsamen Heimat und auf gemeinsamer Abstammung ruhenden Volkstums bildet sich diesittliche Gemeinschaft des Staates, und zum vollen Begriff der Vaterlands-liebe gehört darum endlich auch die Liebe zu dem staatlichen Leben und zu den staatlichenOrdnungen des Landes und Volkes, welchem wir angehören.Sobald der einzelne sichin seiner Angehörigkeit an sein Volk zugleich seiner Angehörigkeit an das staatlicheGemeinwesen desselben bewußt wird, steigt seine Vaterlandsliebe höher hinauf undwird Liebe zu dem heimatlichen Staatsleben. Die Liebe zu dem heimatlichen Boden er-lischt damit nicht, aber in dem Bewußtsein der Volksgenossen als Staatsbürger ist dieseeigentümlich bestimmte, materiell physische Basis ihrer Existenz, diese ihre eigentümliche,äußere Sphäre als etwas gesetzt, was für sie, wie sie von Natur eigentümlichorganisiert sind, eine wesentliche Bedingung ihrer normalen morali-schen Entwickelung (ihres wahrhaft menschlichen Gedeihens) aus macht, und damitzugleich als absolut heilig und unantastbar. Von diesem Bewußtsein um die moralischeBeziehung und Bedeutung des heimischen Bodens schlechthin durchdrungen, ist die Liebezu diesem die wahre Vaterlandsliebe. Diese kann deshalb nur da Vorkommen, wo dasVolk bereits zum Staate herangereift ist, und nur in dem Maße, in welchem dies ge-schehen ist; im Staate aber ist sie die politische Grundtugend" (Rothe a. a. O. II,S. 433 f.). Auch unser vaterländisches Staatsleben lieben wir zunächst darum, weiles das unseres Vaterlandes ist. Entwickelt sich aber diese natürliche Liebe zu ethischerKlarheit, so hängt sie mit bestimmtem Bewußtsein dem staatlichen Gemeinwesen desVaterlandes an, weil und insofern in demselben das eigentümliche Wesen unseres Volkeszur Entfaltung und Darstellung kommt. Sie zieht ihm dann nicht die staatlichen Ein-richtungen anderer Völker vor, sobald sie, wie trefflich sie auch an sich sein mögen, docheben nur diesen Völkern und nicht dem unfern homogen sind; auf der anderen Seite aberhaftet sie nicht blind und trag an den Zuständen des vaterländischen Gemeinwesens, wiediese einmal faktisch geworden sind, sondern sie ist für alle Änderungen empfänglich, durchwelche das eigentümliche Wesen unseres Volkes seinen vollkommeneren Ausdruck findet, und