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Vaterlandsliebe.
sucht solche Verbesserungen selbstthätig zu fördern. Darum aber bedarf auck die Vater-landsliebe zu ihrer sittlichen Vollendung eines Staatslebens, in welchem jeder Staats-angehörige das Recht und die Pflicht hat, an der Erhaltung und Förderung desselbenan seinem Teile selbstthätig Anteil zu nehmen, und darauf beruht die Berechtigung derBehauptung von Rothe (a. a. O., 1. Ausg., III. S. 100'>); „Diese Vaterlandsliebekann ihre volle Intensität natürlich nur im konstitutionellen Staate erreichen, in welchemdas Leben des Staates zugleich das eigene Leben des einzelnen Bürgers ist, weil wesent-lich zugleich ein Vorgang in seinem eigenen Selbstbewußtsein und überhaupt in seinereigenen Persönlichkeit. Die konstitutionelle Vaterlandsliebe ist deshalb auch die ammeisten unüberwindliche Stärke des Staates nach außen hin."
Nach diesem allen können wir zusammenfassend sagen: „Die Vaterlandsliebeim vollen Sinne des Wortes ist die physisch-ethische Anhänglichkeitan das mit unserem heimatlichen Boden und unserem natürlichenVolkstum verwachsene staatliche Gemeinwesen, welchem wir ange-hören." Die vaterländische Religion, Sitte, Kunst und Wissenschaft sind von demweiten Begriff, in welchem hier von einem staatlichen Gemeinwesen die Rede ist, ein-geschlossen und demgemäß auch unter den Objekten der Vaterlandsliebe mitverstanden.Während nun in normalen Verhältnissen die drei genannten Faktoren der Vaterlandsliebenebeneinander wirken und sich wechselseitig stützen, giebt es auch Ausnahmen von derRegel, in welchen der eine oder der andere fehlt und darum die Vaterlandsliebe im voll-sten Sinne des Wortes nicht zur Verwirklichung kommen kann. Bei einem noch auf derWanderung begriffenen Volksstamme, welcher eine feste Heimat erst noch sucht, um aufderen Boden dann auch für sein nationales Gemeinwesen die festen Ordnungen zu finden,muß, wie bereits oben angedeutet worden ist, die Anhänglichkeit an die Stammesgenossenalles übrige ersetzen. Diese bleibt auch bei einem Volke, welches, wie in alter Zeit dieJuden und in neuerer viele Polen, seine Heimat und sein eigentümliches staatliches Lebenverloren hat, als das eigentliche Reale zurück, während die Liebe zu der alten Heimatund nationalen Selbständigkeit den Charakter einer schwärmerischen Sehnsucht annimmt;und je intensiver bei den Verbannten das Bewußtsein ihrer Stammesgemeinschaft fort-wirkt, desto weniger werden sie mit voller Hingabe in die Interessen ihrer neuen Heimateingehen: auch die radikalsten Elemente der Völker, unter welchen die Polen als Gästeleben, würden sich gescheut haben, die Ordnungen ihres Landes in der pietätslosen undfrivolen Weise zu stören, in welcher diese Fremdlinge vielfältig das Gastrecht misbrauchthaben; und jetzt ist wol die Zeit auf immer vorbei, in welcher man in der GlorifikationFrankreichs auf Kosten Deutschlands, wie sie in Heines und Börnes Schriften vor-kommt, deutschen Patriotismus entdeckte. Auch dem einzelnen, welcher auf fremdemBoden ein neues Vaterland gefunden und dieses und seine neuen Landsleute von Herzenlieb gewonnen hat, fehlt doch etwas an der realen Basis der unbefangenen vollen Vater-landsliebe; der edle CH amisso empfand, als er in den Jahren der Befreiungskriegedie patriotische Begeisterung seiner liebsten Freunde nicht teilen konnte, schmerzlich deninneren Widerspruch in seinem Dasein, und er wurde sein Lebenlang das wehmütigeGefühl seines Schlehmil nicht völlig los, daß ihm trotz allem, was er hatte, doch zurvollen Realität einer Existenz, die einen richtigen Kernschatten zu werfen imstande ist,etwas Wesentliches abgehe. Andererseits, wo auf dem Boden desselben Landes verschiedeneVolksstämme zu staatlicher Gemeinschaft sich verbunden haben, da muß das fehlende Be-wußtsein gemeinsamer Abstammung durch die Anhänglichkeit an den heimatlichen Bodenund das vaterländische Staatsleben ersetzt werden, was um so leichter geschehen wird,je mehr der eigentümliche Reiz des ersteren und die Vorzüge des letzteren dabei unter-stützend eintreten, wie dies etwa in der Schweiz der Fall ist. Wo dagegen ein durchGemeinsamkeit des Vaterlandes, wie der Abstammung, verbundenes Volk zu einem demeinzelnen Bürger seine freie und selbständige Bewegung und dainit wahre Befriedigunggewährenden Staatsleben noch nicht gediehen ist, da kann zwar die bloße Liebe zu Land