Urteilskraft.
641
wodurch sie in das Gebiet der praktischen Vernunft hinübergreift. So wird bei Kantdie Urteilskraft zum Mittelglied zwischen dem Erkenntnisvermögen und dem Begehrungs-vermögen, oder zwischen dem Verstände, als dem Vermögen des Denkens durch Begriffe,und der Vernunft, als dem Vermögen der leitenden Principien des Handelns. DieZweckmäßigkeit, über welche die Urteilskraft zu entscheiden hat, ist sowol die ästhetische,welche den Dingen nach unserer subjektiven Auffassung beigelegt wird, als auch dieteleologische, welche sich auf das Verhältnis der Dinge unter sich selbst bezieht. Jeneentfaltet sich in den Begriffen des Schönen und des Erhabenen, diese ist entwedereine äußere, zufällige, oder eine innere, im Organismus der Dinge bedingte, not-wendige. Die gesamte Vernunftkritik Kants teilt sich hiernach in die dreifache Unter-suchung: Kritik der reinen (erkennenden) Vernunft, der praktischen Vernunft und derUrteilskraft. Die spätere Philosophie hat den Kantschen Schematismus fallen lassenund die im Denken sich manifestierende Urteilskraft einfach dem Erkenntnisvermögen ein-gereiht, das praktische Urteilen dagegen, die Überlegung und die auf Abwägung des Fürund Wider beruhende Entschließung, wie oben angedeutet, dem Willensvermögen zugcteilt.
Für die Pädagogik ist die Übung und Schärfung der Urteilskraft von höchsterBedeutung. Da die Urteilskraft das wichtigste Glied im ganzen Denkvermögen ist, soist Ausbildung der Urteilskraft wesentlich einerlei mit Anleitung und Übung im Denken,deren Wert und Notwendigkeit niemand ableugnen kann. Wie die bloße Aneignung vonNahrungsstoffen nicht hinreicht, um den Leib gesund, stark und geschickt zu machen, sogiebt ein bloßes Ansammeln von Kenntnissen dem Geiste keine Klarheit, Kraft und Ge-wandtheit. Beide, Körper und Geist, gelangen nur durch Übung, durch selbstthätigeRegung und Ausgestaltung ihres Organismus zur Vollendung. Die Übung des Leibesist die Bewegung, die Übung des Geistes ist das Denken.
Auch darüber kann kaum ein Zweifel bestehen, daß eine planmäßige, geordnete An-leitung zum richtigen Urteilen und Denken in der Schule nicht unterlassen werden darf.Wie allerlei Spiele, Geschäfte und Arbeiten zwar den Leib üben, aber die planmäßiggeleitete Gymnastik nicht überflüssig machen, so üben allerlei Vorfälle und praktische Auf-gaben des täglichen Lebens und die manigfaltigen Stoffe der einzelnen Wissenschaftenallerdings den Geist, aber sie machen die planmäßige Anleitung zum Denken nicht ent-behrlich. Die allseitige und harmonische Entwickelung der menschlichen Kräfte ist durchbloß gelegentliche, sporadische, oft rein zufällige Übungen nicht sicher gestellt. So dienlichdem Leibe eine geordnete, auf anatomisch-physiologischer Einsicht beruhende Gymnastik ist,so dienlich ist dem Geiste eine systematische Übung nach den Gesetzen der Logik.
Zwar giebt es ein Denken und Urteilen auch ohne logisch durchgebildete Begriffe,und dieses Urteilen ist im Grunde dasjenige, welches im praktischen Leben außerhalb deswissenschaftlichen Zusammenhanges bei weitem am meisten vorkommt; denn wie selten sinddie Begriffe, die wir in unseren Urteilen verknüpfen oder trennen, logisch scharf begrenzt!Es ist dieses praktisch erlernte Denken nicht schlechter, ja in vielen Fällen, weil es dieBegriffe in ihrer Totalität vergleicht, richtiger, als das theoretische, welches bei seinenBegriffszergliederungen nicht selten an einem einzelnen Merkmale, dem es zu großeWichtigkeit beilegt, hängen bleibt. Auch sind in der That die Gesetze der Logik nichtsanderes, als die natürlichen Denkgesetze, also die nämlichen Regeln, denen der gesundeMenschenverstand von selbst folgt. Dennoch bleibt es Aufgabe der Pädagogik, die demGeiste eingeprägten Normen des Denkens zum Bewußtsein zu bringen und zu einer um-sichtigen und erfolgreichen Anwendung dieser Gesetze Anleitung zu geben. Ein solcherUnterricht zeigt die Bedingungen und Grenzen der inenschlichen Einsicht, reinigt dasDenken von Trug und Flitter, liefert dem Geiste die Gesichtspunkte für seine eigeneArbeit und den Maßstab für fremde Denkprodukte, und giebt dem Urteile Sicherheit undSchärfe, aber auch Bescheidenheit und rücksichtsvolle Milde. Dabei ist das Hauptgewichtauf die Anwendung der logischen Gesetze, auf die Klärung und Ordnung der vorgesührten
Piidag. Enchklopädic. IX. 2. Ausl. 41