Urteilskraft. 639
Vision, Partition re.) sich auf konjunktive, disjunktive und divisive Urteile zurückführenlassen.
In das Gebiet der Urteilskraft gehören aber auch die Folgerungen und Schlüsse,d. h. diejenigen Urteile, welche nicht unmittelbar aus dem Wesen oder dem Verhältniseines bestimmten Erkenntnisgegenstandes gefunden, sondern erst aus einem anderen Urteileabgeleitet werden. Geschieht die Ableitung aus einem gegebenen Urteile auf rein logischemWege — wie bei dem gleichgeltenden (äquipollenten) Urteile, wobei man dieQualität (Bejahung oder Verneinung) sowol des Subjekts als auch des Prädikats ändert;bei der Umkehrung (sonvsrsio), bei welcher man das Prädikat zum Subjekt und dasSubjekt zum Prädikat macht ohne die Qualität zu ändern; bei der Entgegenstellung(oontraxositio), d. h. bei der Umkehrung eines Urteils mit Veränderung seiner Qualität;bei der Unterordnung (subaltsrnatio), wobei aus der Wahrheit eines allgemeinenUrteils die Wahrheit der ihm untergeordneten besondern oder einzelnen Urteile abgeleitetwird —, so vollzieht sich eine Folgerung im weiteren Sinne; geschieht dagegen die Ab-leitung so, daß man aus zwei gegebenen Urteilen ein drittes herleitet, so entsteht die be-sondere Art der Folgerungen, welche Schluß heißt. Die zur Bildung eines Schlussesgegebenen beiden Urteile werden die Vordersätze (Prämissen), das aus ihnen abgeleiteteneue Urteil bildet den Schlußsatz (eonelusio). Die beiden Prämissen enthalten dreiHauptbestandteile: einer derselben wird das Subjekt des Schlußsatzes und heißt der Unter-begriff (tsrminus minor); der andere wird das Prädikat des Schlußsatzes und heißt derOberbegriff (tsrminus major); der dritte, welcher in beiden Vordersätzen vorkommt, inden Schlußsatz aber nicht eingeht, bildet den Mittelbegriff (tsrminus msäius) und spieltim Schlüsse dieselbe Rolle, wie die Kopula im einfachen Urteil, indem er das Verhältniszwischen Ober- und Unterbegriff deutlich macht und dadurch den Schlußsatz vermittelt.
Benutzt man den Schlußsatz eines Schlusses als Prämisse eines neuen Schluffes,und verbindet man auf diese Weise mehrere Schlüsse zu einem Ganzen, so entsteht eineSchlußkette, die zum förmlichen Kettenschluß sich gestaltet, wenn man die Vorder-sätze zum Teil als zugestanden voraussetzt und verschweigt.
Mittelst der bisher bezeichnten Operationen durchdringt und beherrscht nun dieUrteilskraft das ganze Gebiet der Wissenschaften, auf dem sie überall leitend und ordnendthatig ist. Schon die Verbindung mehrerer Merkmale zu einem Begriffe setzt ein Urteilvoraus; jedes wissenschaftliche System und jede wissenschaftliche Abhandlung aber bestehtaus einer Vielheit von Gedanken und Urteilsreihen, welche ein innerlich zusammenhängendesGanzes bilden und sich gegenseitig stützen und ergänzen. Dazu ist nicht nur Gleichartigkeitder Erkenntnisse, sondern auch Einstimmigkeit der Erkenntnisweise notwendig. Jene wirddurch das Wesen der zu untersuchenden Gegenstände, diese durch die leitenden Grundsätzeder wissenschaftlichen Arbeit bedingt. Logisch betrachtet sind diese Grundsätze nichts an-deres, als allgemeine Denkgesetze, Normen des Urteilens. Hierher gehören vor allem dieformalen Principien aller wissenschaftlichen Forschung, ohne deren Befolgung keine me-thodische Gedankenentwickelung stattfinden kann: das Gesetz der Einerleiheit (xrinsipiumiäeutitatis), des Widerspruchs (pr. eontraäistionis), des ausgeschlossenen Dritten (pr.sxelusi tsrtii) und des zureichenden Grundes (pr. rationis suküoisntis), aber auch allespeziellen Regeln, welche für die Anordnung der auf einem wissenschaftlichen Gebiete sichdarbietenden Warnehmungen Anwendung finden. Das ganze induktorische Verfahrensteht unter dem maßgebenden Einflüsse des Urteilens. Die Ausgangspunkte der Induktionsind allerdings Thatsachen, Warnehmungen; aber diese geben zunächst nur Einzel-vorstellungen. Um allgemeine Wahrheiten zu finden, haben wir die gleichartigen Merk-male zu höheren Einheiten, zu Begriffen und weiter zu generellen Urteilen zusammen-zufassen. Nicht weniger fällt die Analogie und die wissenschaftliche Hypothese denGesetzen des Urteils anheim, und was die Deduktion, die Ableitung von Erkenntnissenaus bereits gewonnenen Urteilen mittelst des Beweises anlangt, so ist zu bemerken,daß jeder Beweis der Form nach nichts anderes, als eine Folgerung oder ein Schluß ist,