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Urteilskraft.
gemeine Vorstellung liefern. Jeder Begriff, mag er das ganze Wesen einer Objektgruppeoder nur eine abstrakte Eigenschaft, oder irgend eine Beziehung zuin Inhalte haben'bildet eine Gedankeneinheit; werden aber mehrere, mindestens zwei, Vorstellungen oderBegriffe, die gleichzeitig, aber abgesondert im Bewußtsein stehen, mit einander verbundenund in ein bestimmtes Verhältnis zu einander gesetzt, so entsteht ein Urteil. In jedemUrteil stellt sich daher eine Gedankenmehrheit, zunächst eine Gedankendreiheit dar: diebeiden im Bewußtsein stehenden Vorstellungen und das Aufeinanderbeziehen, die Verbindungoder Scheidung derselben, und dieses letztere ist das Wesen des Urteils, welches eben die-jenige Denkform ist, in welcher das Verhältnis von Vorstellungen und Begriffen zu-einander bestimmt wird. Das Vermögen, dergleichen Denkakte zu vollziehen, ist dieUrteilskraft.
Die Thätigkeit der Urteilskraft vollzieht sich in folgender Weise: die dreinotwendigen Bestandteile des Urteils sind das Subjekt, das Prädikat und die Kopula.Das Subjekt ist diejenige Vorstellung, auf welche eine andere Vorstellung bezogen wird;es tritt zuerst in das Bewußtsein und eröffnet den Urteilsakt; das Prädikat, d. h. dieVorstellung, welche auf das Subjekt bezogen wird, kommt hinzu. Aber erst durch diebewußte Beziehung des Prädikats auf das Subjekt durch die Kopula wird das Urteilvollzogen. Die Kopula ist daher das entscheidende Moment des Urteils, in ihr liegt dieEntscheidung über das Verbundensein oder Getrenntsein des Subjekts und des Prädikats,sowie die Bezeichnung des Grades der Gewißheit dieser Entscheidung. Das Subjekt kannsowol eine Einzelvorstellung als ein Begriff sein. Im ersteren Falle heißt das Urteilein einzelnes (singuläres, individuelles), im anderen Falle entsteht entweder ein be-sonderes (partikuläres, spezielles) oder ein allgemeines (universelles, generelles),je nachdem der Begrisfsumfang nur teilweise oder ganz als Subjekt gesetzt wird. Währendnach dem Umfange, den das Subjekt eines Urteils hat, die Quantität des letzterenbemessen wird, versteht man unter der Relation der Urteile die Beziehung des Prä-dikats auf das Subjekt, und unterscheidet das kategorische (bedingungslose, Voraus-setzungslose) Urteil von dem hypothetischen (bedingten, von einer Voraussetzung ab-hängigen) Urteile. Wird das Prädikat dem Subjekte zugesprochen, so heißt das Urteil einaffirmatives (bejahendes, positives), wird jenes diesem abgesprochcn, so entsteht einnegatives (verneinendes) Urteil. Nach diesem Unterschiede bestimmt man die Qua-lität der Urteile, während von dem Grade der Gewißheit oder Überzeugung, mit welchemsie gebildet und ausgesprochen werden, die Modalität abhängt. Hiernach erscheint dieWahrheit eines Urteils entweder als möglich (problematisches Urteil), oder als wirklich(assertorisches Urteil), oder endlich als notwendig (apodiktisches Urteil).
Bei allen diesen Arten der Urteile ist der Denkakt derselbe; wesentlich ist derUnterschied zwischen analytischen oder Erläuterungsurteilen und synthetischen oderErweiterungsurteilen, indem in den analytischen Urteilen die Behauptung durch bloßeZergliederung eines gegebenen Begriffs, durch Zerlegung desselben in seine Bestandteilegewonnen wird, wodurch unsere Erkenntnis nicht sowol erweitert, als vielmehr nur auf-geklärt wird, während in synthetischen Urteilen die Verbindung zweier Begriffe ver-schiedenen Inhalts sich vollzieht, durch welche etwas Neues zum Subjektbegriffe hinzukommt,und unser Wissen an Umfang gewinnt. Konjunktive Urteile nennt man solche, indenen mehrere Prädikate durch die Beziehung auf ein Subjekt zu einer Einheit verbundenwerden, divisive und disjunktive Urteile solche, in denen ein Ganzes in seineTeile zerlegt wird, sei es, daß einfach die Koordination der Teile (divisives Urteil) oderdie Ausschließung derselben (disjunktives Urteil) hervorgehoben wird. Die zuletzt ge-nannten drei Arten von Urteilen reihen sich als zusammengesetzte Urteile an dieeinfachen an, in welchen nur je ein Subjekt oder ein Prädikat enthalten ist; dieThätigkeit der Urteilskraft wird durch die zusammengesetzten Urteile auf immer weitereGebiete geführt, wie denn alle Erklärungen und Einteilungen (Definition, Di-