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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
Seite
536
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536 Überbürdung.

Nicht lediglich Sache der Schule, sondern auch der Aufsichtsbehörde ist, daß denLehrern eine freiere Behandlung und Beurteilung der verschiedenen Schülernaturen, eingeistiger Ausgleich, nicht eine äußerliche Gegenrechnung,unter ihren Leistungen gestattetwerde. Dies findet seine Anwendung namentlich auf die Versetzungen und Abgangs-prüfungen. Erweist sich der Schüler tüchtig in den Hauptfächern und genügend fort-geschritten in seiner allgemeinen Bildung, was weniger durch den Akt der Prüfung alsdurch das glaubwürdige Urteil der Lehrer bekundet wird, so soll er ungeachtet sonstigerMängel für reif erklärt werden, auch ohne ziffermäßig bemessene sogenannte Kompensationunter den verschiedenen Prüfungsfächern, als ob etwa durch Zusammenzählen verschieden-artiger Bildungsquanta das Normalgewicht der Bildung, eine bestimmte Masse der dochunter einander nach ihrein Werte verschiedenen Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiefensein müsse. Ungleichartiges läßt sich eben nicht addieren; am wenigsten kann die Stärkeund Geschwindigkeit des Könnens mit der Summe des Wissens gleichgestellt oder das !eine durch das andere ergänzt werden. Namentlich ist auch hierbei gegen die Ausdehnungder geschichtlichen und kirchengeschichtlichen Kenntnisse und gegen Überschätzung der Neben-fächer zu warnen, dagegen die Bedeutung der Mathematik, besonders in ihrer neuerenanregenden und einheitlicken Behandlung, auch insoweit anzuerkennen, als sie wol geeignetist, das Zugeständnis der Reife selbst gegen Mängel in den sprachlichen Leistungen zustützen, wenn nur die allgemeine Geistesreife bezeugt ist. Eine Ausdehnung der Schul-mathematik ist unzulässig; die sogenannten exakten Nebenfächer sollten auf die Erklärungder Reife gar keinen Einfluß haben.

Den Lehrern ist in Vorbereitung zu solchem ausgleichenden Verfahren dringend zuempfehlen, daß sie auch während des Ünterrichtsganges und des gesamten Erziehungs-betriebs nicht einseitig die Fortschritte in ihrem eigenen Lehrfach zum entscheidenden Maß-stab für die Behandlung und Beurteilung des Schülers machen; sie sollen bei allerUnterrichtsstrenge doch über die nächste Aufgabe hinaus die allgemeine Förderung derselben,ihre geistige und sittliche Befreiung im Auge haben und in dieser schweren Aufgabe sichdurch vertrauensvollen und unbefangenen Urteilsaustausch mit ihren Amtsgenossen stützen*).

Ein guter Lehrer muß nicht etwa die Faulheit, welche ein sittlicher Mangel ist, wol aberdie Ungleichheit seiner Schüler er- und auszutragcn wissen; nicht größere Anstrengung,sondern mehr Liebe wird hiermit von ihm verlangt. Und wenn das Urteil des Lehrerssich über den einzelnen Fall und den besonderen Mangel zu tieferer und allgemeinererWürdigung der jugendlichen Eigenart erheben soll, so wird er auch selbst sich des Auf-stiegs von seinem besonderen Fach zu wahrhaft allgemeiner, nicht etwa encyklopädischerBildung befleißigen müssen: Quell und Mittel dieser idealen Bildung und der durch sievermittelten Urteilsweise hat er in der Litteratur und Geschichte, an höchster Stelle inder Philosophie und Religionswissenschaft zu suchen. Zu jener sollte ihn schon die psycho-logische Erfassung seiner Berufsaufgabe, zu dieser die Sehnsucht nach eigner Harmonieund Seelenruhe ziehen: wer sich durch endliche Ziele, durch den Hochmut des Wissens,durch den Lärm der Welt in den Vorhöfen und auf den niederen Stufen der Erkenntniszurückhalten läßt, der wird freilich nicht zu der gelassenen und fruchtreichen Herzensgutegedeihen, welche auch die Kinder aus ihrer Eigenart zu lieben und zu fördern und inihnen das Ebenmaß des Empfindens und Strebens vorbereitend zu schaffen vermag. ^

Daß diese Betrachtung in nächster Verbindung mit den Grundsätzen für Lehrerbildung undLehramtsprüfung steht, soll hier nur mit einem Worte angedentet werden, um das ein-heitliche Wesen und den inneren Zusammenhang des gesamten Erziehungswerks sichtbar j

zu machen. Wenn endlich unserer Jugend die sammelnde und kräftigende Stille der j

Schule erhalten oder widergegeben, die abspannende Zerstreuung von ihr abgewehrt werden j

soll, so hat auch in diesem Bezüge der Lehrer durch sein Muster zu wirken und den ! j

*) Ähnliches empfiehlt zur Schonung der Gesundheit das oben erwähnte Gutachten derpreußischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, Centralbl. a. a. O- S. 2tZ st s