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Aber es ist kaum zu besorgen, daß die Heeresverwaltung die sachlichen Gründe der Unter-richtsbehörde auf die Dauer zurückweisen sollte; über kurz oder lang wird sie doch zueiner Scheidung der Vorbildung für einjährige Freiwillige und für Reserveoffiziere ge-langen, zumal sie selbst diese Scheidung nach der geselligen Stellung und Bildung schonjetzt mit Entschiedenheit warnimmt und verfolgt. Und wie dem Heerwesen gegenüber sosoll sich die Schulverwaltung auch gegen andere Verwaltungs- und Berufsfächer auf ihreeigenen Füße stellen.
Die nächste und wahrlich eine sehr wichtige Frage ist: was soll die Schulverwaltungnicht thun? Denn das Schulwesen gehört zu den feinen Organismen, an denen dasVerderben leicht, das Widergutmachen schwer ist, zumal sich die Versuche und Misgrifsehier nicht in corpore vili, sondern an dem kostbarsten Gut des Volks vollziehen. Vorallem soll die Schulverwaltung nicht der wankelmütigen Tagesmeinung und ihren unbe-rufenen Trägern nachgeben, mögen diese in der Landesvertretung, in der Presse oder indem unreifen Nachwuchs der Lehrerwelt sich vordrängen. Sie soll wie bisher vorsichtigund in umfassender Beobachtung den Umfang und den Grund der Schäden zu ermittelnsuchen, hierbei die unklaren Ratschläge derer, denen die Vorgänge im Seelenleben unddie Bedingungen der Geisteserziehung kaum von außen bekannt sind, ebenso entschiedenabweisen, wie die Forderungen derer, welche den Gymnasialunterricht in ein Fruchtbeetfür einzelne Berufsarten oder gar für den Markt des Lebens umgestalten möchten. Dierasche Frucht und die bequeme Nutzbarkeit stehen zu dem gesunden Wachstum des Geistesim umgekehrten Verhältnis: je schleuniger jene gezeitigt werden, desto sicherer wird dieinnere Kraft stumpf und dürre. Die Schulverwaltung soll ferner keine mechanische undäußerliche Beschneidung des Lehrplans verfügen, welche aus Geistlosigkeit entsprungen aufeine verstümmelte Geistesentwickelung hinauslaufen müsse. Sie soll ebensowenig in einewesentliche Verkürzung der wissenschaftlichen Unterrichtsziele willigen; denn diese Ziele,sofern sie sich im Bereich der allgemeinen Geistesbildung halten und nicht auf einseitigeoder übertriebene Förderung in einzelnen Wissensfächern abzwecken, müssen ebensowol umder Harmonie der Geistesbildung willen als zur unerläßlichen Vorbildung für die Universitäterreicht werden. Ebenso darf und kann die Schulverwaltung nicht zur Vorschrift einertäglichen Normalarbeitszeit schreiten, weil solches unmöglich ist und, soweit es möglichwäre, eine grobe Ungerechtigkeit einschließen würde. Dieser so häufig erhobenen Forderungliegt zunächst der handgreifliche Irrtum zu Grunde, als ob die Anlagen, nicht bloß desVerstandes, sondern auch der Phantasie, des Gemüts, der Willenskraft unter den Schülernnach Art und Stärke annähernd dieselben, und dann der womöglich noch gröbere, alsob die Pädagogik, die unterrichtende wie die erziehende allmächtig wäre. Beides ist, Gottsei gelobt, nicht der Fall, da es noch gottgegebene Persönlichkeiten, d. h. eigengeartete zurFreiheit und Unsterblichkeit bestimmte Naturen giebt. Etwas anderes ist, daß der ver-ständige Lehrer seine Hausaufgaben auf ein Maß beschränkt, welches für aufmerksameund fleißige Schüler von mittlerer Begabung in einer der Gesundheit nicht abträglichenArbeitszeit erledigt werden kann; nur wird mit dieser schwankenden und vielfach bedingtenBestimmung ein greifbares Ergebnis kaum gesichert. Die Schulverwaltung soll endlichnicht der Weichlichkeit oder dem Unverstand zuliebe die Arbeit der Schüler an sichmindern wollen; diese soll nur vereinfacht und gesammelt werden, woraus sich eben eineVerringerung der kraftverzehrenden Anstrengung und hiermit gerade eine Übung undStärkung der Kraft ergiebt. Soviel ist doch klar: je manigfacher und getrennter diePunkte sind, von denen die Arbeit anhebt, desto schwächer wird die resultierende Be-wegung sein, und umgekehrt, je verwandter nach Richtung und Ziel die Arbeit, desto ge-ringer die Kraftverzehrung, desto leichter und weiter der Fortschritt.
Suchen wir nach allem diesen nach den wahren Heilmitteln für den freilich sehrübertrieben dargestellten, aber in gewisser Beschränkung doch vorhandenen Schaden! WelcheMächte und welche Mittel können die den jugendlichen Geist beengende Überspannunglösen und in die Bahn gesunderer Entwickelung leiten? Die Anklage hat sich zunächst,