Druckschrift 
9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
Seite
533
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Uberbürdung. 533

gegen Fehler, welche eigentlich doch in den allgemeinen Schulordnungen, mehr noch insolchen Formen des staatlichen Lebens wurzeln, die mit den Einrichtungen und Bildungs-zielen unserer höheren Schulen je länger desto inniger und einflußreicher sich verflochtenhaben. Unsere Lehrpläne, soviel Einsicht und Jugendliebe auf ihre Feststellung undBerichtigung verwendet worden ist, werden doch nicht durchweg von reiner Auffassungder psychologischen Entwickelungsbedingungen und der sittlich notwendigen, der wissenschaftlichmöglichen Erziehungsziele bestimmt; sie zeigen sich mehrfach von äußeren Rücksichten ab-hängig. Und diese Abhängigkeit von Erwägungen der äußeren Nutzbarkeit und von An-sprüchen anderer Verwaltungszweige hat immer zugenommen; sie würde noch schädlicherwirken, wenn nicht der herkömmliche, in den Altertumsstudien festgegründete Bau unsererGymnasien ihr Leben bisher gegen allzustarke Gefährdung geschützt hätte. Sollen aberdie höheren Schulen sich nicht auf ihr eigenes Ziel, die harmonische durch einheitlicheWahl und Behandlung des Lehrstoffs vermittelte Ausbildung des jugendlichen Geistes,beschränken und hiermit ihre Kraft reinigen und stärken dürfen, sollen sie den sachlichohnehin streitigen Forderungen des Heer-, Bau-, Postdienstes, wol gar der Forst- undLandwirtschaft dienen, so können sie freilich ihre Eigenart nicht entfalten; statt den jugend-lichen Geist zu befreien und emporzuheben, werden sie denselben mit Kenntnissen füllenund bedrücken müssen, und das schließliche Ergebnis wird dann allerdings Unlust undErmüdung bei Lehrern und Schülern, Enttäuschung bei den Vätern und der Schulver-waltung sein. Mit anderen Worten, nicht das Gefühl gehobener Kraft, sondern schwer-lastender Arbeit muß sich aus dieser Umschnürung und Verkrüppelung des Erziehungs-werkes ergeben. In dieser Gebundenheit, welche zugleich die Quelle der Überfüllungfür die höheren Schulen in sich birgt, hat die Schulverwaltung zur Abstellung des em-pfundenen Übels bisher nur geringes leisten können; sie hat in Preußen die übermäßigeUnterrichtsaufgabe der Quarta um etwas, wenngleich kaum nach der richtigen Seite ge-lüftet; sie hat die Beurteilung der Abgangsprüfungen, insbesondere der schriftlichen Arbeitendurch die wissenschaftlichen Prüfungskommissionen, womit sich viel Gutes verband, aberauch manchen Fachlehrern die Versuchung zu übertriebenen Forderungen nahe gelegt wurde,neuerdings aufgehoben; sie hat dem Turnunterricht, von welchem nicht nur eine Kräftigungdes Körpers, sondern auch die Erfrischung des Geistes und die Förderung sittlicher Tüchtig-keit erwartet wird, ihre zunehmende Fürsorge zugewendet. Nur daß auch hier die Ge-fahr der Einförmigkeit, die Einsperrung dieser auf Befreiung abgesehenen Übungen in die-selben Unterrichtswege, die Überschätzung der Technik hervortritt und nicht immer glücklichvermieden scheint. Aber trotz der eindringlichen, immer lauter ertönenden Mahnung er-fahrener Schulmänner hat die Schulverwaltung sich noch nicht dazu verstanden, die füralle Anstalten gleichmäßigen Vorschriften soweit zu lockern, daß der persönlichen Kraft desLehrers ein weiterer Spielraum, dem Schüler eine freiere Entfaltung der Eigenart möglichund bei beiden die Arbeitslust und Arbeitskraft gehoben werde. Und sie hat noch nichtvermocht, den übrigen Verwaltungsfächern eine Minderung ihrer Ansprüche abzuringenoder, was noch besser wirken würde, sich von diesen Ansprüchen überhaupt loszulösen.Unzweifelhaft ist es grundsätzlich und erfahrungsgemäß richtiger, auf den höheren Bürger-und den landwirtschaftlichen Mittelschulen nur eine fremde Sprache mit Nachdruck, alsderen zwei brockenhaft zu betreiben; hierüber steht nur der Schulverwaltung das Urteilzu, nicht minder darüber, daß die init dieser gesammelteren und deshalb durchgreifen-deren Sprachbildung versehenen Zöglinge der genannten Schulen die wissenschaftliche Reifefür den einjährigen Heeresdienst mitbringen. Will dieses die Heeresverwaltung nicht ein-sehen, wiewol sie zu einem Urteil hierüber kaum befähigt ist, so mag sie versuchen, dieerforderliche Anzahl der Freiwilligen unter ihren Bedingungen auf andere Weise zu ge-winnen. Aber die Schulverwaltung sollte sich durch diese äußeren Ansprüche nicht zueiner offenbaren Verkehrtheit des Unterrichtsplans bewegen lassen, und sie wird sich zufreuen haben, wenn durch ihre selbständige Entscheidung die Schülerzahl und vielleicht auchdie Zahl kostspieliger, nur auf diese Berechtigung gebauter Anstalten verringert wird.