Turnlehrer.
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hatte (1849), beschränkte sich die Turnlehrerbildung der Hauptsache nach auf Erwerbungeigener Fertigkeit und Beobachtung der Turnunterrichtserteilung. Bezeichnend für dieBildungsart der Turnlehrer in jener Zeit ist ein Brief von Spieß an den Schreiberdieses vom Jahre 1854: „Sie fragen, in welcher Weise ich meine Lehrkurse für Lehrerdes Turnens halte. Noch waren bisher unsere Einrichtungen nicht von der Art, daßwir in größerem Sinne die Bildung für unsere Lehrer als Turnlehrer hätten ordnenkönnen- Wie Sie aus meinen Schriften ersehen können, so sind meine Turnlehrer keineandere Leute als Lehrer der Schulen selbst. Solche im Unterrichten geübte Lehrer anSchulen kommen auf 4—6 Wochen zu uns, wohnen täglich allen Unterrichtsstunden der ver-schiedenen Klaffen bei und lesen dabei meine Turnschriften. An Winken und Anweisungenaller Art fehlt es da beim Unterrichte gar nicht. Die Lehrer sehen dabei unsere Ein-richtungen, unser Handwerk, die Unterrichtsmittel, die Auswahl des Lehrstoffes, die ganzelebendige Darstellung dessen, was wir unter Turnunterricht begreifen. Sind mehrereLehrer da, so bilden sie selber eine Klasse und werden da wie Schüler unterrichtet, fühlenso an sich die Wirkungen dieses Bildungsmittels. Je erfahrener und befähigter die Lehrerüberhaupt sind, desto erfolgreicher für sie ist auch der Aufenthalt an unserer Anstalt. Sovorläufig ausgerüstet, gehen die Lehrer in ihre Schulen ab und beginnen selber denTurnunterricht zu geben. So haben es schon manche begonnen, die mit Geschick undErfolg es trieben, sich angelegentlich auch theoretisch fortbildeten und dann und wannwiderkehren auf kurze Zeit in die Musterschule, zu neuer Erfrischung und Anregung. Siesehen, das klingt gar nicht nach Katheder und Physiologie, dabei aber mehr nach Schul-meistere!." So einfach die hier dargelegte Methode der Turnlehrerbildung aussieht, sobekundet sie doch schon einen Fortschritt. Man legt hier den Hauptaccent auf die metho-dische Behandlung des Turnunterrichts, die nach Spießens Vorgang nicht mehr so einfachist, als bei der älteren Jahnschen Schule. Hier handelt es sich für den Turnlehrer nichtmehr bloß um ein Vormachen, sondern um ein genaueres Studium einer Turnunterrichts-methode, die durchaus durch Anschauen und Unterrichtspraxis erlernt sein will. Dochsollten über die Spießschen Normen hinaus bald noch weitere Forderungen gestellt werden,die sich auf die anthropologischen Kenntnisse der Turnlehrer bezogen. Von seiten derLing-Rothsteinischen Schule wurde der Einwand erhoben, daß es mit der eigenen Turn-fertigkeit und mit der Methodik allein beim Turnunterrichte nicht gethan sei. Der Turn-lehrer, welcher die körperliche Ausbildung der Jugend fördern soll, müsse namentlich auchEinsicht in die Beschaffenheit des menschlichen Organismus und seiner Entwickelung haben,damit durch richtige Anwendung der gymnastischen Hilfsinittel Kraft und Gesundheit derTurnschüler wirklich gefördert, nicht aber etwa gestört würden. Es braucht hier nichtweiter auf die Berechtigung dieser Forderung anatomisch-physiologischer Kenntnisse seitensder Turnlehrer eingegangen zu werden (s. d. obenerwähnten Art. Leibesübungen); jeden-falls hatten damit die Forderungen an die Turnlehrerbildung ihre Vervollständigung er-reicht. Der Abschluß dieser Erörterungen über Turnlehrerbildung fällt zusammen mitder Errichtung eigener Turnlehrerbildungsanstalten, wie der k. preuß. Central-turnanstalt in Berlin und der k. sächs. Turnlehrerbildungsanstalt in Dresden (1850).Die sächsische Regierung war die erste, welche die Turnlehrerbildung >857 durch einRegulativ ordnete, worin die specielle Fachkenntnis der Turnlehrer in folgenden Forde-rungen zusammengefaßt wird: „ß 6. Die schriftliche Prüfung besteht in einer nichtüber 2 Bogen starken Abhandlung über ein Thema aus dem Gebiete des pädagogischenTurnwesens, wodurch dem Kandidaten zur Kundgebung der zu seiner Fachbildung gehörigenKenntnisse Gelegenheit gegeben werden soll. § 7. Bei der praktischen Prüfung hatder Kandidat eigene Fertigkeit in den hauptsächlichsten und für Schulen aller Gattungengebräuchlichen Turnübungen, sowie seine Lehrgeschicklichkeit durch eine Probelektion darzu-^gen. Z 8. Die mündliche Prüfung bezieht sich L.) auf Anthropologie, undzwar auf u) allgemeine Knochenlehre: insbesondere Kenntnis der Gelenke und Jneinander-sügen des Knochengerüstes, der daraus hervorgehenden Bewegungsmöglichkeiten und der