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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
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Tugend.

Seele Leben,"Schön, göttlich ist die Tugend und meines Eifers wert" in solcherWeise war nie zuvor in der Kirche die Tugend gefeiert worden. Mit dem Rationalismusist auch dieser Stil wider von den Kanzeln und aus der christlichen Dichtung gewichen',die Wissenschaft jedoch hat, da sie auch der reinen Begriffe nicht entbehren kann und alsWissenschaft an die biblische Darstellungsform nicht gebunden ist, den Tugendbegriff be-halten, ja sie hat durch die Verbindung desselben mit dem Pflichtbegriff und dem Güter-begriff (höchstes Gut) eine ethische Grunddreiheit gewonnen (s. d. Art. Ethik). Geradean diesem Punkt aber haben sich sehr verschiedene Theorieen entwickelt, über die nurfolgendes hier zu erwähnen ist. Während bei Kant die Tugendlehre ein Teil derallgemeinen Pflichtenlehre ist, nämlich derjenige, der nicht (wie die Rechtslehre) die äußereFreiheit, sondern die innere unter Gesetze bringt (s. s. Tugendlehre S. 4); während da-gegen die Herbartsche Schule (vgl. Hartenstein, Grundbegriff der ethischen Wissen-schaften S. 318, 336) die Pflichtenlehre unter oder vielmehr hinter die Tugendlehrestellt, indem ihr die Tugenddie Angemessenheit des gesamten Wollens an die Gesamt-heit der sittlichen Ideen," insofern freilich immer (S. 319) ein Ideal ist, das Be-wußtsein der Pflicht dagegen, statt jener Harmonie, vielmehr eine innere Spaltung vor-aussetzt, da der Wille nicht von selbst schon eins ist mit der Idee des Guten, also dasWollen erst ein Sollen nötig macht: so erscheinen dagegen bei Rothe die beidenGebiete, das der Pflicht und das der Tugend völlig getrennt; die Tugend ist ihm (Theol.Eth. 2. Ausl. I. S. 397)die spezifisch für die Lösung der moralischen Aufgabe quali-fizierte moralische Kraft", die Pflicht dagegendie moralisch geforderte Form desmoralischen Produzierens"; die Tugend sei immer nur eine Qualität der Person, diePflicht, d. h. die Pflichtmäßigkeit eine Qualität der Handlung. Er beruft sich hierfürauch auf den Sprachgebrauch, der nie eine Handlung, sondern nur Personen tugendhaft,me aber eine Person, sondern immer nur Handlungen pflichtmäßig und pflichtwidrignenne, ein freilich verfehlter Beweisgrund, da auch eine Handlung, wie die des barm-herzigen Samariters, tugendhaft, ebenso aber eine Person pflichttreu, pflichtvergessen ge-nannt wird, und zwar letzteres keineswegs bloß in Bezug auf eine einzelne Handlung,sondern als Bezeichnung ihres stetigen Charakters. Rothe weiß freilich seiner Tugend-lehre (wir eitleren diese nach Ausgabe 1, da in der zweiten keine für diesen Gegenstandirgend erhebliche Abweichung sich findet) ein überraschend reiches, selbständiges Materialzuzuweisen; ihm sind vier Grundtugenden, in welche sich die Tugend selbstals normaleKräftigkeit der Persönlichkeit" (II. S. 368) auseinanderlegt, 1) Genialität, die künst-lerische Tugend; 2) Weisheit die wissenschaftliche; 3) Originalität die gesellige;4) Stärke, die Tugend des öffentlichen oder bürgerlichen Lebens; wogegen die Pflichten-lehre unterscheidet: 1) Selbstpflichten (allgemeine und besondere), 2) Sozialpflichten (all-gemeine und besondere, unter diesen die Familien-, die Staats- und die Kirchenpflichten).Es ist hier nicht der Ort, diese Verhältnisbestimmung zwischen Tugend und Pflichtweiter zu verfolgen; nur auf zwei Hauptpunkte muß aufmerksam gemacht werden.Erstens ist es ganz richtig, daß Genialität u. s. w. nicht als Pflicht hingestellt werdenkann, daß diese vier vielmehr Kräfte sind, von Gott gegeben. Aber insoweit sie diessind, müssen sie, wenn man sich unbefangen über ihre Natur und Bedeutung Rechen-schaft giebt, nicht als Tugenden, vielmehr als Güter betrachtet werden, die Gott ein-zelnen Menschen und durch diese mittelbar dem ganzen Geschlechte verleiht; nennen wirdenn nicht die besondere Befähigung eines Goethe und Schiller, eines Mozart undBeethoven vielmehr eine Gabe als eine Tugend? Und wenn Theremin auch von Rothedarüber belobt wird, daß er die Beredsamkeit als eine Tugend bestimmte, es ist undbleibt dies eine schiefe Behauptung; das Erste und Durchschlagende bildet auch in dieserKunst die göttlich empfangene Gabe, das Talent, das sich niemand geben kann. Zweitensaber, sofern wir solche Beschaffenheiten doch auch als Tugenden bezeichnen, wollen wirdamit ihre Abhängigkeit vom Willen ausdrücken und damit zugleich auch die Eigenschaftder Allgemeinheit ihnen beilegen; eine Tugend, zumal eine Kardinaltugend, kann doch