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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
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Tabakraucher

schön kleidet. Aber das Rauchen bringt diesem Alter auch sittliche Gefahren. Schon ansich ist es ein Kennzeichen des Vorwitzes, welcher den Genuß und den Brauch der Männervorweg zu nehmen trachtet; aber es mehrt auch sonst die Genußsucht und Anmaßung,es führt in die Bierstuben und Kaffeehäuser, in denselben zum Kartenspiel und durch die-selben gelegentlich auch auf weitere abschüssige Wege. Aus der sehr verdienstlichen Schrift desDirektors Pilger über die Schülerverbindungen ist bekannt, welchen Raum in diesen ver-derblichen Nachäffungen studentischer Sitte das Rauchen einnimmt und wie es im sittlicheneiroulus vitiosus sowol den Anreiz als die Folge solcher Zusammenkünfte bildet. Selbstdas Bedürfnis der Bewegung in freier Luft tritt bei rauchenden Jünglingen zurück, sodaß diese Unsitte zur Heranbildung jener Stubenhocker dient, welche in ihrer grämlichenBefangenheit weder der Welt noch sich selbst zur Befriedigung leben. Dazu gilt fürdie Jugend in verstärktem Maße, daß das durch den Tabak verzehrte Geld für besserenErwerb dienen sollte. Und wenn anderwärts mit zweifelhaftein Recht gesagt wird, daßdas Rauchen die Gemütlichkeit fördere, so wird dies höchstens für Männer gelten, welcheder behaglichen Abspannung nach starker Geschäftsanstrengung bedürfen; für die lebendige,auch noch so fleißige, aber aus eben diesem Fleiß neue Frische und innere Behaglichkeitschöpfende Jugend fällt ein solcher Anlaß und eine solche vermeintliche Wirkung deSRauchens durchaus fort.

Die Abwehr dieses Schadens von der Jugend ist aber um so schwieriger, als demNachahmungstriebe, dem vorwitzigen Hange, es den Alten gleichzuthun, der Allgemeinheitdieses Brauchs gegenüber die einfache Belehrung und Warnung durch den Lehrer wenigvermag; um so weniger, als sehr viele Väter in diesein Punkte gegen die HeranwachsendenSöhne überaus nachgiebig sind, ja sie wol durch die Gemeinschaft des Rauchens näheran sich heranzuziehen vermeinen. Gleichwol darf es an jener belehrenden Warnung nichtfehlen; ja die Schule darf trotz etwaiger väterlicher Erlaubnis init vollem Fug gegendas Rauchen auf den Straßen mit entschiedenein Verbot und Strafandrohung einschreiten,da sie Sitte und Anstand von ihren Zöglingen auch über das Schulzimmer hinausüberall zu fordern hat, wo dieselben in die Öffentlichkeit treten. Zu diesem Verbot ge-hört aber auch das Beispiel: der Lehrer selbst sollte sich der unfeinen Gewohnheit desRauchens auf Straßen und Spazierwegen völlig entschlagen, und geradezu tadelnswertist es, wenn er, wie dies auch wol erhört ist, das Rauchen von seiner Wohnung biszum Schulhause betreibt, vor dessen Betreten er endlich notgedrungen die Cigarre fort-wirft. Selbst der Anblick wirkt nicht eben günstig, welchen der in seinem Zimmer stetsrauchende Lehrer dem besuchenden Schüler bietet. Das wirksamste Schutzmittel würdefreilich in der völligen Entwöhnung der Lehrer, ja der Väter überhaupt vom Rauchenliegen; das nächstwirksame in der Mäßigkeit des eigenen Genusses und in dem mindestensfür die gesamte Schulzeit streng durchgeführten Verbot des Rauchens für die Jugend,was auch in Alumnaten und Lehrerpensionen ohne Schwierigkeit durchzusetzen ist.

Schräder.

Tabellarische Methode s. Felbiger.

Tachygraflhie s. Stenographie.

Tadel das misbilligende, meist auch einen sittlichen Vorwurf in sich schließendeUrteil über die Leistungen eines anderen in Wort und That, bildet die Vorstufe dereigentlichen Strafe und unterliegt daher denselben Grundsätzen wie diese. Er ist vonder Ausstellung darin verschieden, daß letztere bloß auf das Zurückbleiben der Leistunghinter dem Muster, dem Vorgesetzten Ziele ihr Augenmerk richtet, während der Tadelschon die Person des Leistenden mit ansieht, das Mangelhafte seines Thuns auf einenMangel an sittlichem Willen zurückführt und ihn also beschämt. Der Tadel ist dasGegenstück zum Lob (s. d. Art.), wie die Strafe zur Belohnung. Er sucht die Willens-kraft der Persönlichkeit, an die er sich wendet, zu wecken, hat also nicht nur die genaueAbwägung sowol des persönlichen Könnens und Vermögens, als der gestellten Forderungzur Voraussetzung, sondern ist auch mit besonderer Erwägung der möglichen Folgen an-