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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
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Südamerika.

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endlich kanonisches Recht. Die zweite Sektion (3 Studienjahre) umfaßt einen Kurs desprivaten und öffentlichen Natnrrechts, die Erläuterung der brasilischen Verfassung, inter-nationales Recht und Diplomatie, Verwaltungsrecht, politische Ökonomie, kanonischesRecht. Die letztgenannte Vorlesung ist in beiden Sektionen nur fakultativund soll derLehrstuhl dafür nach der Errichtung von theologischen Fakultäten, nach Anhörung derKongregationen und der betreffenden Sektion des Staatsrats von der Regierung auf-gehoben werden können*). Um zu den Vorlesungen einer Rechtsfakultät zugelassen zuwerden, muß man volle 16 Jahre alt sein und das Diplom eines busbarsl sw lstrusdes 6ollsZio äs Usäro II. vorweisen oder ein Zeugnis der Examenskommission, welchejährlich in der Hauptstadt Prüfungen lros abhält, oder endlich die Bescheinigung desbestandenen Examens vor den Professoren der Vorbereitungskurse in den Rechtsfakultätenselbst erlangt haben: mit andern Worten, die zur Immatrikulation sich Meldenden müssenKenntnisse Nachweisen in Latein, Französisch, Englisch; Elementarmathematik; Geschichteund Geographie; Rhetorik und Poetik; inxbilosopbia rasionul s moral". Es giebt2 Grade, die man in jeder Sektion erlangen kann, der des baobarol und der des äcmtor:für den letzteren wird die Abfassung einer Dissertation und die Verteidigung einiger andieselbe angehängten Thesen verlangt. Beide, Dissertation und Thesen, werden gedruckt,nachdem die Prüfungskommission, welche aus allen in Aktivität stehenden Professoren be-steht, ihre Zustimmung gegeben hat; Exemplare davon werden der Regierung eingesendet. Der höhere Fachschulunterricht ist einer in ihren Anforderungen ebenso strengen Schul-zucht unterworfen, wie der auf der mittleren Stufe: die Vorlesungen müssen pünktlichbesucht werden, jeder Sonnabend ist einer Repetition gewidmet (sabbatina). Die Pro-fessoren sind ebenso streng beaufsichtigt, wie die Studenten; Versäumnisse in Abhaltungihrer Vorlesungen werden bestraft durch Gehaltsabzüge; ja sogar durch gerichtliche Ahn-dung. Das Personal besteht aus einem Direktor (mit 2800 Milr. fixer Besoldung und1200 Milr. Gratifikation), aus Professoren (lsntss eatlisäratieos) und Substituten (lsntsssubstitutos); die ersteren werden für bestimmte Professuren ernannt, die letzteren habenkein bestimmtes Fach, sondern müssen bereit sein, die Professoren im Verhinderungsfällezu vertreten. Die Besoldung der Professoren beträgt 2000 Milr. Ordinarinm, und 1200Milr. Gratifikation; die der Substituten beziehungsweise 1000 und 1200; auch ein Sekretärist vorhanden, mit beziehungsweise 1000 und 1200 Milr. Gehalt. Die Professoren werdendurch einen Konkurs unter den Substituten besetzt. Die Substituten werden ebenso, aufdie Präsentation von 3 Kandidaten durch die als Korporation vereinigte Fakultät (oon-ZreZutzLo), von der Regierung ernannt. Um zur Bewerbung um die Stelle eines Sub-stituten zugelassen zu werden, muß man brasilischer Bürger, im Genuß seiner politischenRechte und im Besitz des an ein der Rechtsfakultäten des Kaiserreichs erworbenen Doktor-grades sein. Die Prüfung zur Habilitation verlangt eine gedruckte Dissertation, die Ver-teidigung von Thesen und eine öffentliche Vorlesung. Die Doktoren der Rechte, welche fünfJahre lang die Advokatur ausgeübt oder in öffentlichem Dienst gestanden haben, könnensich ebenfalls zur Bewerbung stellen: und das Gleiche ist der Fall mit den baslmrsis swäireito, welche zehn Dienstjahre hinter sich haben, vorausgesetzt, daß sie die übrigen Be-dingungen erfüllen und sich verpflichten, Doktoren zu werden. Die Amtsversammlung(jlluta), welche den Namen OonZrsAatzüo äos Usntss führt, hat zu ihrer hauptsächlichstenAufgabe, über den guten Fortgang des Unterrichts zu wachen und der Regierung die Re-formen vorzuschlagen, welche durch die Erfahrung angezeigt scheinen. Die Funktionen desDirektors beziehen sich mehr auf das Gebiet der Verwaltung und der Disciplin. DieRechtsfakultät zu Süo Paulo genoß lange Zeit hindurch einen größeren Ruf als die vonRecife; im Jahre 1870 jedoch zählte sie nur 24 alumnos (so heißen die immatrikuliertenStudenten), während in Recife die Zahl der Inskriptionen bis auf 443 stieg**).

*) Wappäus a. a. O.

**) Im selben Jahre 1870 haben indes in Recife 116 Studenten wegen zahlreicher Ver-säumnisse ihre Jahresprüsung nicht machen dürfen und damit das Studienjahr verloren.