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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
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Südamerika.

wird in solchem Falle die Sektion des Innern im Staatsrat vorher gehört. Diese Be-stimmung ist auch auf die neu ernannten anzuwenden, welche vom Tage ihrer Berufungan sich nicht auf ihrem Lehrstuhl eingefnnden haben. Auf den Vorschlag des Direktorskann die akademische Körperschaft den Titel eines korrespondierenden Mitglieds verdientenKünstlern in Rio, sowie gebildeten Freunden und Gönnern der Künste erteilen. Mit derAkademie ist eine nicht unbedeutende Gallerie von Gemälden und Skulpturarbeiten ver-bunden; man hat an diese noch eine sehr lehrreiche Sammlung von Architekturmodellenangefügt, welche neuerdings durch die Erwerbung der Sammlungen des ausgezeichnetenfranzösischen Architekten Grandjean de Montigny, der von 1826 bis 1850 Professor ander Akademie von Rio war, bereichert worden ist. Außerdem besitzt die Anstalt eineziemlich gute Bibliothek. Alle zwei Jahre werden Ausstellungen veranstaltet; bis jetzt istindessen wenig darin zu sehen gewesen als Porträts und kleine Staffeleiarbeiten. NachWappäus wurde sie im Jahre 1867 von 382 Schülern besucht, das Relatorio 1871giebt für das laufende Jahr nur die Zahl 260 an (45, welche die Kurse den Tag über,und 215, welche die Abendkurse besuchen). Dieser Bericht erwähnt auch mit besonderemLobe die Leistungen des jungen Malers Jo-W Zesirino da Costa, welcher auf Staatskostenauf die Akademie zu Rom geschickt wurde.

Die Preise bilden drei Abstufungen: es giebt Konkurspreise am Ende der Jahres-kurse, Preise, welche infolge der zweijährigen Ausstellungen zuerkannt werden, endlich dengroßen dreijährigen Preis, welcher den Titel eines Staatspensionärs einträgt, d. h. dieSendung nach Europa mit Staatsunterstützung*). Die Akademie nimmt nicht nur

Künstler auf, sondern auch Handwerker, welche dieselbe besuchen wollen, um sich in derAnwendung der zeichnenden Künste auf ihr Gewerbe auszubilden und sich theoretischeKenntnisse zu erwerben. Dieselben haben bei ihrem Austritt aus der Anstalt entwedereine bloß theoretische Prüfung zu bestehen, auf welche hin sie ein einfaches Zeugnis er-halten, oder zugleich auch eine praktische Prüfung, durch die sie sich dann einen Meister-brief (äiploma, äs msstrs) erwerben. Der Unterricht ist unentgeltlich; doch bezahlendie Zöglinge jährlich eine Einschreibegebür von 4 Milr., deren Ertrag ausschließlich aufden Ankauf von Büchern und Bildern verwendet wird. Die Zucht ist ziemlich strenz.Die Überwachung ist dem Hausmeister der Anstalt (portsiro oder garäa) anvertraut,welcher alle Monate seine Noten dem Sekretär mitteilt, dieser übergiebt sie der akade-mischen Körperschaft, welche auch die Noten der Professoren sammelt. Der angeklagteZögling wird stets gehört; er kann zum Verlust seines Studienjahrs (durch Verweigerungder Promotion) verurteilt werden. Wenn er innerhalb des Lokals irgend ein Vergehengegen die öffentliche Sittlichkeit oder gegen die Staatsreligion sich hat zu Schulden kom-men lassen, muß er entweder die Strafe einer achttägigen Gefangenschaft erleiden, oder erverliert sein Diplom, oder endlich er wird ausgeschlossen. In allen schweren Fällen kannder Zögling Berufung an die Regierung ergreifen, um sich zu rechtfertigen.

Das Konservatorium für Musik (Ooussrvatorio äs Llusioa) wird vonSchülern beiderlei Geschlechts besucht. Es steht in voller Blüte; der Sinn für Musikist in Brasilien viel verbreiteter als die Begabung für die zeichnenden Künste. Die Kostenfür dieses Institut werden zum Teil durch Lotterien, zum Teil durch freiwillige Gabengedeckt. Es sind da Klassen für das Tonleitersingen, und überhaupt für die ersten An-fangsgründe wie für höheren Unterricht im Gesang, Klassen für den Unterricht im Be-gleiten, auch im Orgelspiel und im Spielen von Blas- und Saiteninstrumenten. Die

*) Reglement vom 21. Okt. 1855. Um die Staatsunterstützung fortdauernd zu genießen,müssen die Staatspensionäre bei den Konkursen der Schulen, an welche sie geschickt worden sind,ebenfalls Preise oder ehrenvolle Erwähnung sich erwerben; diejenigen, deren Arbeiten bei denöffentlichen Ausstellungen sich auszeichnen, erhalten eine Erhöhung des Unterstütznngsbeikage^Alle sind verpflichtet, in bestimmten Zeitabschnitten Kopieen von Gemälden, Bas-reliess u. dgl.nach Originalen, welche die Akademie ihnen bezeichnet, oder aber Werke eigener Komposition nachRio einzusenden.