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9 (1887) Spanien - Vives
Entstehung
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Südamerika.

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es auf eine Staatsanstellung im Sekundärunterricht abgesehen haben, oder welche einPrivatinstitut entweder leiten oder in einem solchen eine Lehrerstelle annehmen wollen.Die Prüfung kann, nachdem der Inspsotor Zsral und das Oonssllro äirsstorio gehörtworden, denjenigen, welche in einer der Fakultäten des Kaiserreichs einen Grad erlangthaben, den früheren öffentlichen Lehrern, den daollarsis sm lstras des OollsZio äslleäro ssZunäo, den Inhabern gehörig beglaubigter ausländischer Diplome, endlich Ein-heimischen und Fremden von notorischer Befähigung erlassen werden. Sie umfaßt Latein,Französisch und Englisch, Philosophie, Mathematik, Geschichte und Geographie. Für denUnterricht der Mädchen verlangt das Programm eine Prüfung in Lesen, Schreiben,Rechnen, Geographie, Französisch und Englisch. Bürgschaft für die sittliche Haltung sollebenfalls gestellt werden: doch wird diese hinlänglich gekannten Personen erlassen. DieLehramtskandidaten für Sekundärunterricht haben noch Fragen aus den Fächernzu beantworten, in welchen sie unterrichten wollen und welche in dem allgemeinen Pro-gramm nicht enthalten sind (also Griechisch, Rhetorik u. s. w.). Man verlangt vonihnen im Lateinischen Kenntnis der Grammatik und Prosodie; schriftlich eine Expositionund eine Komposition; letztere abgerechnet, alles andere ebenso für das Griechische. Inder Geschichte und Geographie haben sie mündlich eine größere Periode zu schildern undein gegebenes Land zu beschreiben; darauf werden sie im einzelnen über Thatsachen ausder ihnen zugewiesenen Geschichtsperiode, und in jedem Fall über die allgemeinen Grund-sätze der Geographie und Kosmographie befragt. In der Philosophie haben sie eineAbhandlung abzufassen, in der Mathematik schriftlich eine Theorie methodisch auseinander-zusetzen. Die Konkurse für offene Stellen sind auf die gleiche Weise wie für diePrimärstufe eingerichtet (Reglem. von 1854, Art. 1215, 17, 18, 2022). DiePrüfungskommission besteht aus zwei von der Regierung ernannten Fragestellern, aus demInspektor Zsral, einem der Rektoren des OollsZio äs ksäro II., endlich einem Mit-gliede des Ooiwslllo äirsotorio. Bei gleich gutem Resultat wird für die Ernennung zueiner Stelle der Vorzug gegeben 1) den Repetenten des Externats oder Internats amgenannten Oollsgio, 2) den daellarsis sm lstras, welche aus der gleichen Anstalt her-vorgegangen, 3) den öffentlichen Lehrern und 4) den Privatlehrern, welche fünf Jahrelang unterrichtet haben, 5) den von den Fakultäten des Kaiserreichs Graduierten, 6) denBewerbern, welche ihre Prüfung mit Auszeichnung abgelegt haben. Wenn kein Bewerbersich zum Konkurs meldet, oder wenn alle zurückgewiesen werden, schreibt der Inspsotorgerat eine neue Prüfung für den nächsten Monat aus; wenn auch das erfolglos bleibt,bann sorgt der Minister von Amts wegen für die Besetzung der Stelle, nachdem er denGeneralinspektor gehört hat. Der Gehalt der Lehrer der obligatorischen Fächer amKolleg Pedros II. schwankt zwischen 1200 und 1600 Milr., die Gratifikationen mit ein-gerechnet*); die übrigen erhalten nur 800 Milr. Der Rektor des Externats beziehtalles in allem 3000 Milr., der des Internats 4000 Milr.; die Vicedirektoren genießeneine Besoldung von resp. 1000 und 1600 Milr. (sie sind zugleich Lehrer und als solcheebenfalls besoldet). Jeder der zwei Hausgeistlichen bezieht jährlich 1600 Milr., die zweiSekretäre endlich haben jeder 800 Milr., die zwei Schreiber jeder 1000 Milr.**). DieRepetenten werden aus den Bewerbern gewählt, sie müssen wenigstens 18 Jahre alt sein,und wenn sie noch nicht volljährig sind, die Einwilligung ihrer Eltern oder VormünderNachweisen. Sie vertreten von Amts wegen die Stelle der Professoren, welche nicht längerals 14 Tage abwesend sind***); für eine längere Vertretung ist die Einholung derErlaubnis des Generalinspektors nötig. Ihre Verpflichtungen im Internat sind ganz die-selben wie die der maitrss ä'ötuäss in den I^oöss in Frankreich.

P Die, welche mehrere Stellen zugleich versehen, erreichen zu Zeiten ein Einkommen von3M Milr.

**) Beide Anstalten haben zusammen einen Zahlmeister, seine fixe Besoldung betragtWv Milr.; man gewährt ihm aber noch eine Gratifikation von 400 Milr.

*") Sie beziehen 3 Milr. für jeden Tag Stellvertretung (außerdem 600 Milr. Ordinariumund Lüo Milr. Gratifikation). Wappäus.