Druckschrift 
2 (1791) Ueber die Leidenschaften
Entstehung
Seite
69
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Von dem Stolze und der Demutli. 69

bürgerlichen Obrigkeit ein eben fo ftarker Zaumift, ihn zurückzuhalten, als ein Schwerdt von Ei-fen, und dafs ich vor ihm eben fo ficher bin, alswenn er in Ketten oderim Gefängniffe läge. Alleinwenn ein Menfch eine folche Gewalt über mich be-kömmt, dafs feine Handlungen nicht nur kein äuf-ferer Widerftand aufhält; fondern dafs er michauch nach feinem Belieben, ohne einige'Strafe fürlieh fürchten zu dürfen, beftrafen oder belohnenkann, fo lege ich ihm eine vollkommene Macht bei,und betrachte mich als feinen Unterthanen oderVafallen,

Wenn wir nun diefe beiden Fälle mit einandervergleichen, wo ein Menfch ftarke Bewegungsgründedes eignen Vortlieils oder der Sicherheit hat, eineHandlung zu unterlaffen, und wo ein Andererdurch keine dergleichen Obliegenheiten gebundenift, fo werden wir nach den indem vorhergehen-den Buche erklärten Grundfätzen finden, dafs dereinzige bekannte Unterfchied zwifchen ihm dar-innen liegt, dafs wir im erfteren Falle aus dervergangnen Erfahrung fchliefsen, dafs derMenfch nie die Handlung tbun wird, und in demletzteren, dafs er fie möglicher oder wahrfcheinlicher-weife thun wird. Nichts ift in gewiffen Fällenfchwankender und unbeftändiger, als der Wille desMenfchen; und nichts als ftarke Beweggründe kannuns in den Stand fetzen mit vollkommner Gewifs-lieit eine feiner zukünftigen Handlungen zum vor-aus zu beftimmen. Wenn wir einen Menfchen le-ben,-