64 Lieber die menfchliche Natur.
gen nun auf die Freiheit fehen, die es dem Eigen*thiimer ertheilt, mit dem Objekte nach Gefallen zuverfahren, oder auf die Vortheile, welche er davonzieht. Es ändert in der Sache nichts, wenn mannach dem Syfteme gewiffer Philofophen die Gerech-
tig-
dem Objekte hervorbringt, ift für lieh klar. DerAnblick eines Ackers führt meine Einbildungskraftleicht und natürlich zu dem Begriffe deffen, demer gehört. Nun ift die Frage, wie lieh diefes Ver-hältnifs in eines der drei einzigen von uns feftge-fetzten Grundverhältniffe, nemlich K a u f fa 1 i t ä t,Kontiguität, und Aehnlichkeit au Höfenläfst. Nun heifst der Eigen'chümer eines Dinges feyneben fo viel als die einzige Perfon feyn, welchevermöge derGefetze der Gefellfchaft, das Recht hat,nach feiner Willkühr darüber zu difponiren, undden Nutzen davon zu geniefsen. Diefes Recht hatalfo wenigftens das BeEreben, der Pei fon den Ge-brauch davon zu verfchaffen; und gewöhnlich ver-fchafft es ihm diefen Vortheil wirklich. DennRechte, die gar keinen Einflufs hätten, und nieausgeübt werden können, End gar keine Rechte.Nun bringt eine Perfon, die über ein Ding difpo-nirt, und Vortheile davon zieht, in demfelben Wir-kungen hervor oder kann doch auf das Ding wir-ken, und von dem Dinge wird auch auf die Per-fon gewirkt. Das Eigenthum ift alfo eine Art vonRauffalverhältnifs. Es macht die Perfon fä-hig Veränderungen in dem Dinge hervorzubringenund fetzt voraus, dafs fein Zuftand dadurch verbef-fert und verändert worden ift. Diefes ift für dieSeele in der That das intereffantefte Verhaltnifslind kömmt ihr am liäufigften vor.