. G X G _
zu zwey und zwey ausgehen und in der Jesuiter-Kirchen beichten,dieBe-freunden oder die Krancken,mit Erlaubnuß ihrer so genandten Ehrwür-digen Mutter,besuchendürffcn,leben doch zu Hause nach Art der Non-nen,und geloben vor dem Biscyoffdie drey ordentliche Closter-Gelübde,mit hinzugesetzten vierdten Gelübde des Gehorsams, daß sieanjedwe-dernOrt der Welt Hinreisen wollen,wann sie,GOttesEhre fort zu pflan-tzen^ gesendet werden sollen. Sie halten über sehr viel Satzungen,wel-che ihnen eine Burgunderin,deren erste Stiffterin, vor-
geschrieben hat. Ihrer seyn allezeit 40. an der Zahl,und werden selbigealle sämtlich,aus dem fürnehmsten Adelichen Schweitzer-Geschlecht er-wehlet. In ibre Clöster werden auch,mit Vergünstigung ihrer 8uper!o-rinen, die Manns-Personen gelassen ; Jedoch vfiegen sie niemals ohneeine ihrer Geftllinen mit ihnen zu reden. Ihr Habit ist von gantz schwar-tzen Wüllen-Zeug und sehr moäett, gleichwie solches Bildnüß anzeiget.
evm.
Eilte Edle Frau Oimellk genannt.
f^N Venedig,PaduaMini und andern Orten derHerrschafft Vene-^)dig,sind einige Gesellschafften AdelicherFrauens-Personen anzutref-fen,die insgemein vimsssegenennetwerden, welches Wort eben so vielheisset,als eine Frau ohne Pracht einhergehend; dann da siedenweibli-chen Schmuck und der Welt Eitelkeit abgelegt, thun sie sich mit einemweissen Tuch,wie auch das Haupt mit einem doppelten, nemlich schwartzund weissen Weihel bedecken. Der Anfang zu dieser Gesellschafft ist zuVincent, durch eine edle Matron,nemlichvianirL v^ImarLNÄ, mirVeyhülffk.-^nronü kLFLni eines krancilcaner-Mönchs der strengenOblervLnx, gemacht worden. Alle dreyJahr wird eine erwehler,welchedenen andern vorstehet,und dasHaupt dieserGesellschafft genennet wird.Wenn nun eine in ihre Gesellschafft will aufgenommen werden, muß siedreyJahr lang die Probe ausstehen, und hernach andere zweyJahr mitsonderlichen Fleiß sich üben lassen. Sie seyn keinem Gelübde unterworf-fen,dahero wenn es ihnen beliebet,selbigen sich zu verheyrathen freyste-het; Mit Srlaubnüß ihres Ober-Haupts pflegen sie zwey und zwey ausdem Hause zu gehen: denjenigen Satzungen, die ihnen ihre Stiffterinfürgeschrieben,kommen sie treulich nach, und absonderlich befleiffigen siesich der Verachtung der Welt und der Demuth, damit sie durch ihrBeyspiel anders Frauen-Volck gewinnen mögen. Sie unterhalten je-doch eine und andere Dienerin, welche schwartz gekleidet,und alleinmit einem weissen Haupt-Schleyer bedecket seyn.
Regt.