IV
Vorrede.
ohne Grund haben die Anfänger der EnglischenSprache darüber geklagt, daß man sich, wennman den Vorschriften der Sprachlehren folge,im Sprechen einem geborncn Engländer beynahegar nicht verständlich machen könne.
Diese Klage ist allgemein, und der Grundliegt wohl hauptsächlich darin, daß man den Ac-cent in den meisteir Grammairen über dem un<rechten Buchstaben, durchaus über dem Vocal,nicht einmal über dem rechten Vocal antrifft,<alö welches eigentlich die falsche Aussprache her-vorbringt) da er doch in gar vielen Wörternüber einem Consonanten stehen sollte.
'Es ist daher natürlich, wenn man den Accentin dem Wort earlvüber dem ü findet, in welchemer doch über dem r' stehen müßte, daß dieses ei»uen Unterschied in der Aussprache mache; dennmit dem Accent auf dem e, das istmüßte man ja, der Regel gemäß, ihrli lesen:allein dieses ist unrichtig, es muß nicht ihrli, son«dem (erli) ausgesprochen werdem
Eben