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Gewissen, Gewissenhaftigkeit.
Denn entweder fühlt es das Unrecht, das ihm damit geschieht, und hält sich, weil esmißhandelt ist, auch schlechtweg für unschuldig; oder aber wird es so scheu gemacht,daß es sich stets schuldig glaubt, alles, was ihm schuld gegeben wird, auch zugesteht,weil doch seine Rechtfertigung nicht angenommen wird. Das Schuldbewußtsein wirdin beiden Fällen unwahr, d. h. es wird zerstört. — Neben der richtig angewandtenStrafe aber (in weniger gravirenden Fällen auch an ihrer statt) muß das Kind an-gehalten werden, was noch gut zu machen ist, auch wirklich gut zu machen. Hat esdies etliche male gethan, wenn auch vielleicht sehr ungern, es bekommt doch auf diesemWege zu fühlen, daß eine Last vom Herzen ist; das Gewissen wird ihm also ein ander-mal selber den Impuls geben, dieses Mittel zu seiner Entlastung anzuwenden.
2. Wie viel daran liegt, sich des Kindes Offenheit zu bewahren, ist oben schonerinnert. Dazu ist freilich der nächste Weg jene vertrauenerweckende, herzgewinnendeLiebe, die es einein gutgearteten Kinde unmöglich macht, dem Vater, der Mutter etwaszu verhehlen, so daß es demselben schlechterdings nicht wohl wird, so lange nicht zwischenihm und ihnen alles klar ist. Aber es muß sehr gut stehen, wenn nicht früher oderspäter irgend einmal auch ein solches Kind in Versuchung gerathen soll, sich aus augen-blicklicher Bedrängnis durch Verhehlung oder Lüge zu helfen. Deshalb ist es, geradeum jene Offenheit zu erhalten, für den Erzieher nothwendig, daß er die Kunst besitztund sich erwirbt, in den Mienen des Kindes zu lesen, im Benehmen desselben augen-blicklich zu inerten, ob sein Bewußtsein rein ist oder nicht. Faßt er das Kind in solchemMomente augenblicklich an, so daß ihm das Erröthen oder Erblassen desselben schonsagt, was der Mund noch gerne verschweigen möchte, beruft er sich dem Kinde gegen-über auf diese verrätherischen Zeichen seines Schuldgefühls, (vorausgesetzt, .daß das Er-röthen oder Erblassen nickt die bloße Wirkung der natürlichen Schüchternheit oder Aengst-lichkeit eines im gegebenen Falle ganz unschuldigen Kindes ist, was der Pädagog wohlunterscheiden und wornach er schon den Ton seines Jnquirirens bestimmen muß) — sowird es die Waffen strecken, dann nimmt es aus solchem Verhöre die Neberzeugung mit,daß es seinem Vater, seiner Mutter, seinem Lehrer gar nichts verhehlen könne, wennes auch wollte, diese Gewißheit des Nichtkönnens aber ist ein ganz vortrefflicher Dammgegen die Lust zum Wollen; kann ich mir auf diese Art nicht helfen, so will ich auchnicht. Hier ist also ein Stück Physiognomik für den Pädagogen von großem Werth.Damit, daß man das Gewissen an den äußeren Zeichen faßt, die sein Dasein ver-rathen, während der Wille es noch im Dunkeln halten möchte, daß man es darangleichsam ans Licht hervorzieht, stärkt man es selber.
3. Wir haben oben die religiöse Seite des Gewissens darin gefunden, daß, ob esgleich nicht an sich schon ein Gottesbewußtsein ist oder es mitenthält, doch seine wunder-bare Art und Natur uns erst durch die persönliche Offenbarung des lebendigen Gottesklar und begreiflich werde. Der christliche Erzieher hat nun aber auch in dieser Be-ziehung, wie in anderen ihr analogen, nicht zu warten, bis das Kind selber in seineinGewissen etwas so räthselhaftes erkennt und dann etwa fragt, woher denn dieses komme,worauf ihn: dann erst gesagt würde: sieh, es ist Gottes heilige Majestät, die du darinzu fühlen bekommst, noch ehe du etwas von ihr selber weißt. Sondern wir sagen dasdem Kinde gleich zu Anfang, wir halten ihm bei seinen (Übertretungen vör, daß esdamit nicht uns nur, sondern den unsichtbaren Gott, den gerechten Richter beleidige,daß also unser Unwille, unser Kummer über seine Unart nur ein Schatten sei von demZorne Gottes, der den Sünder treffe, somit auch unsere Vergebung oder unser Nicht-wissen von dem, was es insgeheim Unrechtes gethan, noch weit nicht genüge, sonderndaß es von Gott müße Vergebung suchen. Das erklärt ihn: denn nicht bloß das schonin voller Thätigkeit begriffene Gewissen, sondern weckt es erst recht auf; der Gedankean Gott erregt und erhält jene Furcht, jenes Bangen in: Schuldbewußtsein, das sonstin dem flüchtigen Kindessinne sich so leicht wieder verlieren würde. Zwingen freilichkönnen wir zu innerer Betrübnis und Gewissensunruhe auch ein Kind niemals, aberdurch jene Mittel dem, was der Menschennatur als einer sittlichen angeboren ist, Luft