Druckschrift 
2 (1878) Dankbarkeit - Globus
Entstehung
Seite
1064
Einzelbild herunterladen
 

1064

Gewissen, Gewissenhaftigkeit.

Hand, das nur in der Vorstellung Geschehene ungeschehen zu machen, d. h. es gar nichtzu thun. Lasse ich mich durch jene Wirkung, die schon die Vorstellung der möglichenHandlung auf inein innerstes Gefühl ausgeübt hat, abschrecken, dieselbe zu einer wirk-lichen zu machen, dann sage ich: mein Gewissen hat mir nicht zugelassen, dies zu thun.In dieser Form kann es mich auch antreiben, etwas zu thun, das ich sonst würdeunterlassen haben; ich stelle mir die pflichtmäßige Handlung als eine nicht geschehenevor, und die Vorstellung dieses Unterlassens wirkt in der angegebenen Weise auf meinGefühl, ich spüre bereits im Innersten, wie mir zu Muthe wäre, wenn mir iu Wirk-lichkeit jene Versäumnis zur Last fiele, und so schreckt mich abermals dieser Reflex, dendie bloß vorgestellte Unterlassung in meinem Gefühle bewirkt, von der wirklichen Unter-lassung ab d. h. mein Gewissen nöthigt mich, etwas zu thun. Jeder sieht ein,daß dieses Antreibeu ein anderes ist als jenes ursprüngliche des sittlichen Triebes, daman solcher vermittelnden Vorstellungen gar nicht bedarf, sondern frisch und freudigthut, was man gar nicht lassen kann; jene Vermittlung ist erst durch die Sünde undihre Versuchlichkeit nothwendig geworden. Aber es verräth auch wieder eine vorge-schrittene sittliche Bildung und feinere sittlichere Organisation, wenn das Gewissen, statterst nach der That in Wirksamkeit zu treten, schon da gleichsam unters Gewehr tritt,wo nur erst die Möglichkeit derselben vorhanden ist, und wenn schon die Vorstellungsich im Gefühl ebenso lebhaft reflectirt, wie es die That selber thun würde; wiewiederum derjenige, der nach der einzelnen That sich innerlich geschlagen fühlt, sittlichnoch besser ist im Vergleich mit dem, in welchem erst nach einem tieferen Fall, nachschwerem Vergehen, nach einem eumulus von Sünden und handgreiflicher Erfahrungihrer Folgen jenes Gefühl sich einstellt und dann wenigstens insoweit noch wirkt, alses ihn abhält, das Maß der Sünden dadurch übervoll zu machen und sich jede Hoff-nung auf Vergebung abzuschneiden, daß er läugnet, was er gethan, statt durchs Be-kenntnis das Gewissen zu erleichtern. Das nämlich ist eine weitere Eigenschaft, die wiran ihm warnehmen, die aber ebenfalls erst einer Analyse bedarf. Das Gewissen läßtdem Sünder so lange keine Ruhe, bis das normale Verhältnis, das in seiner sittlichenNatur und Bestimmung liegt, hergestellt ist. Dies ist einerseits nur durch Vergebungmöglich ein Punct, auf den wir noch zurückkommen werden; andererseits nur dadurch,daß dem sittlichen Triebe wieder sein Recht zuerkannt, daß er befriedigt wird. Dasaber ist in Bezug auf die einmal begangene Sünde nur in der beschränkten Artmöglich, daß sie wenigstens eingestanden wird, daß man, so demüthigend es seinmag, der Wahrheit die Ehre giebt. Damit ist noch nicht alles geschehen, denn dieVergebung muß erst noch von einem andern kommen, aber es ist dem Guten dochwieder gleichsam die Hand geboten durch die Aufrichtigkeit des Bekenntnisses. (Vgl.den Art. Abbitte.)

Was wir oben als Gewissensfunction bezeichnet haben, das entspricht, wie mansieht, in der Hauptsache eigentlich nur dem, was man das strafende Gewissen, dasböse Gewissen nennt. Soll wohl für ein gesetzgebendes Gewissen, für ein gutes Gewissenhier kein Raum gelassen werden? Was das erstere Prädicat anbelangt, so ist allerdings,wie wir oben gezeigt haben, das Sittengesetz das ist gut, jenes böse nicht inder Form des Gewissens, sondern in der Form des Triebes und Sinnes dem Men-schen eingepflanzt. Nach was der sittliche Trieb verlangt, was dem sittlichen Sinneinleuchtet, das ist das Gute; dieses wirkt im Menschen unmittelbar immer nur inoouoreto, in der Richtung auf einzelnes; aber die Intelligenz ist es, die in allen diesenRegungen des Triebes, in diesen Eindrücken des Sinnes ein Gesetz, eine feste constanteNorm erkennt, ähnlich wie die Intelligenz auch in der unbewußten Natur ein Gesetz,d. h. das Allgemeine erkennt, das sich in jedem einzelnen Product und dessen Ent-wicklung realisirt. Das Gewissen als solches gebietet nichts, cs ist ja das bloße Jnne-werden unseres factischen Gesammtzustandes im Verhältnis zu dem Grundgesetz, daswir in uns tragen. Abermals jedoch bringt es die Sünde mit sich, daß wir in vielenStücken das Gute und Böse erst aus der GewissenSnnruhe kennen lernen, die uns