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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Gewerbeschulen.

die Fach classe ist für die Anwendung des Gelernten auf die Gewerbe und für dieVorbereitung zum Besuche der höheren gewerblichen Lehranstalten bestimmt. Die Fach-classe besteht aus 4 Abtheilungen, und zwar einer Abtheilung für diejenigen, welchedie Schule zu ihrer Vorbereitung für den Eintritt in eine höhere technische Lehranstaltbesuchen; einer Abtheilung L für Bauhandwerker; einer Abtheilung 6 für mechanisch-technische Gewerbe; einer Abtheiluug v für chemisch-technische Gewerbe. Dem Unter-richt liegt folgender Lehrplan zu Grunde:

Unterrichts-Gegenstände.

^ II. CI. ^ I. CI.

! CursuS : CursuSi i Jahr. ! l Jahr.

L.

F a ch. C l a s I r.CursuS i Jahr.

> 6. ! r>.

Wöchentliche Stunden.

Deutsch.

Französisch.

Englisch.

Allgemeine Handels-Geographie und Geschichte . .

Freihandzeichnen .

Mathematik . > ..

Physik ..

Chemie.

Repetitionen der Physik und Chemie.

Chemische Technologie.

Mineralogie . . :.

Practisches Arbeiten im chemischen Laboratorium, ver-bunden mit Vorträgen.

Linearzeichnen (Hebungen in der Anwendung der be-schreibenden Geometrie!.

Mechanik ..

Feldmessen und Nivelliren.

Modelliren.

Comptoirwissenschaft.

Maschinenlehre und mechanische Technologie . . .

Entwerfen und Berechnen von Maschinenthcilen und

Maschinen.

Allgemeine Bauconstructionslehre.

Specielle Bauconstructions- und Formenlehre, Kunst-geschichte, Lehre vom Steinschnitt re.

Bauanschläge und Baumaterialienkunde.

Uebungen im Entwerfen von baulichen Anlagen . .

Summa

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Zur Aufnahme in die unterste (II.) Classe ist ein Alter von 14 Jahren und die !

Reife für die Untersecunda einer Realschule I. Ordnung oder eine gleichwertige Vor- >

bildung erforderlich. Es ist den Gemeinden gestattet, mit den Gewerbeschulen Vor- ^

schulen zu verbinden, welche die Vorbildung für die Gewerbeschulen geben; von dieser ;

Erlaubnis ist in den meisten Fällen Gebrauch gemacht. Die vorschriftsmäßigen !Lehrziele im einzelnen mitzutheilen, müssen wir uns aus Rücksicht auf den Raum ver- !

sagen; wir verweisen auf die »Verordnungen" selbst;*) im allgemeinen läßt sich aus ^

dem vorstehenden tabellarischen Lehrplan näherungsweise ersehen, welches die that- i

sächlichen Lehrziele seien können. Die Aufgabe der Vorbildung für technische Hoch- :

schulen soll in der II. I. und der Fachclasse F. gelöst werden; der Lehrplan er- ^

scheint wenig geeignet, zu Wissenschaftlicher Arbeit vorzubilden. Die ungleichartigeVorbildung der Schüler der II. Classe und die Unmöglichkeit, die planmäßigen Auf-nahmebedingungen streng einzuhalten, erschwert den Unterricht sehr. Im Alter von ^14 bis 16 Jahren wird eine solche Anhäufung mathematisch-naturwissenschaftlichen ^

*) Berlin l870 Verlag der König!. Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.