Gewerbeschulen.
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welche bei der Abiturientenprüfung die Absicht ausgesprochen, thatsächlich eine höheretechnische Lehranstalt besucht oder absolvirt; dagegen find viele auf polytechnische Schulenübergegangen, ohne das Zeugnis der Reife erworben zu haben; doch läßt sich vonanderer Seite her erkennen, in wie ausgedehntem Maße die Gewerbeschule als Vor-bildungsanstalt für höhere technische Studien benutzt worden ist. Im Jahre 1860 sind135 Studirende in das Gewerbeinstitut neu eingetreten; von diesen hatten 9 ihre Vor-bildung auf Gymnasien, 14 auf Realschulen, 112 auf Provincialgewerbeschulen er-worben. Schon aus den vorstehenden Thatsachen, auf die wir uns des Raumes wegenbeschränken müßen, ergiebt sich: Die Zahl derjenigen, welche in den Gewerbeschuleneine den Absichten der Circularverfügung vom 5. Juni 1850 entsprechende theoretisch-praktische Ausbildung gefunden haben, ist gegenüber dem Bedürfnisse verschwindend kleingewesen; ungefähr die Hälfte der die Anstalten besuchenden Schüler (wahrscheinlich nocherheblich mehr) hat in ihnen als wirklich fruchtbar fast nur das Zeichnen und Rechnengesucht und gefunden; die so gewonnene Frucht war für viele von ihnen nicht geringanzuschlagen, entsprach aber nicht den aufgewandten Mitteln. Ein relativ sehr be-trächtlicher Theil der Schüler benutzte die Gewerbeschule als Vorbildungsanstalt fürhöhere technische Studien. Wo haben wir die Gründe dieser großen Differenz zwischenAbsicht und Erfolg zu suchen?
Der in der Circularverfügung so klar und treffend aufgestellte Grundsatz, daß dieAnwendung des theoretischen Wissens auf die Gewerbe vorwalten müße, daß dasbloß theoretische Wissen in der Gewerbeschule unfruchtbar sei, daß deshalb darin Maßzu halten sei, ist in den Ausführungsverordnungen, abgesehen vom Zeichnen, fast ganzaußer Acht gelassen worden. Der „Plan zur Organisation der Gewerbeschulen' undnoch mehr das »Reglement für die Entlassungsprüfungen", beide vom 5. Juni 1850liefern dem aufmerksamen Leser den erschöpfenden Beweis dafür; wir müßen uns be-gnügen, darauf zu verweisen. Das Uebergewicht des theoretischen Unterrichts ist da-durch herbeigeführt, daß der Gewerbeschule die Doppelaufgabe der niederen Fachschuleund der Vorbildungsanstalt für die höhere Fachschule gestellt war; diese beiden Aufgabenin derselben Anstalt gleichzeitig richtig zu lösen ist unmöglich. Für die Studien aufeiner höheren technischen Schule ist umfassendes und gründliches „theoretisches Wissen inMathematik und Naturwissenschaft' unerläßliche Vorbedingung; wenn die Vorbildungs-anstalt die „Anwendung" auf die Gewerbe aufnimmt, so ist das eine Anticipation, dienicht nur nicht nützt, sondern schädlich wirkt. Eine Menge von Umständen habenzusammengewirkt, die Gewerbeschulen ihre Ehre darin suchen zu lassen, daß sie möglichstviele Schüler zum Gewerbeinstitut bezw. zur Gewerbeakademie entließen, den Realschulen(Realgymnasien) Concurrenz machten. So ist es gekommen, daß das „theoretischeWissen" thatsächlich in ihnen noch mehr in den Vordergrund getreten ist, als es durchdie Vorschriften des »Organisationsplanes" bedingt war; daß diejenigen, welche ausder Gewerbeschule unmittelbar ins Leben übertraten, weniger und weniger ihr Ziel inihr erreichten, indem der in der Regel vortrefflich ertheilte Zeichenunterricht, so werth-voll er für sie war, allein ihnen nicht genügen konnte. Und trotz alles Uebergewichtes,das dem »theoretischen Wissen" gegeben wurde, erwies sich die Vorbildung zu wissen-schaftlicher Arbeit, wie sie in der mehr und mehr zur technischen Hochschule Heran-wachsenden Gewerbeakademie verlangt wurde, als unzulänglich. — Diese Warnehmungenhaben zu den „Verordnungen über die Umgestaltung der bestehenden und die Gründungneuer Gewerbeschulen in Preußen" vom 21. März 1870 geführt; von hier datirenwir die dritte Periode in der Entwicklung des preußischen Gewerbeschulwesens. DieGesichtspuncte, von welchen sie ausgehen, finden sich in der Circularverfügung desHandelsministers an sämmtliche Königliche Regierungen vom 21. März 1870; ihrewesentlichen Bestimmungen sind folgende: Die Gewerbeschule hat 3 Classen, mit ein-jährigen Cursen. Die beiden unteren Classen (II. und I.) umfassen den Unterricht inder Mathematik und der Naturwissenschaft, im Zeichnen, sowie in den Gegenständenallgemeiner Bildung (Deutsch, Französisch, Englisch, Geographie, Geschichte); Äe oberste,