816
Geistliche als Seelsorger in Bezug auf die Erziehung.
auferlegt wird, daß gerade an die Reichsten die seelsorgerliche Mahnung ergehen mußsich doch lieber noch einen Taglöhner zu nehmen, als daß sie die eigenen, in der Ent-wicklung begriffenen Kinder so schwere Lasten tragen und so anhaltend arbeiten lassenherrscht bei den Kindern der heruntergekommenen Familien frühe Bummelei und Bet-telei. In Einem aber gleichen sich alle, daß sie den Kindern nicht leicht ein Ver-gnügen versagen können. Wie oft hört man, wenn man sein Erstaunen ausdrückt, daßdie Eltern nicht wissen, wo ihre Kinder sind, nicht Kraft haben, sie von der bösenGesellschaft zurückzuhalten, die Rede verwerflicher Resignation: .was kann man machen?'oder: „ich kann sie nicht anbinden," und wie manchmal bemerkt inan hinter diesenReden die Freude der Eltern selbst an den Ausschweifungen der Kinder, die ja zugleichdie „Gelegenheiten" bieten zur Heirath! Rechnet inan dazu den Stumpfsinn, mitwelchem sich die Eltern über manche göttliche Gebote hinaussetzen, wie sich z. B. invielen Gegenden auch die Alten nicht das geringste Gewissen daraus machen, dieObstbäume zu schütteln, auf wessen Grundstück sie auch stehen mögen, ferner den bisins Unglaubliche gehenden Mangel an jener Ehrerbietung gegen die Jugend, welchersich die Erwachsenen in den Gesprächen vor ihren Ohren befleißigen sollen, denkt mangar an die verderblichen Einflüsse, welche von den manchmal aller Scham widerstrei-tenden Wohnungsverhältnissen der armen Leute auf die Kinder ausgehen müßen, sosieht man, zu wie mannigfaltigen Ermahnungen der Geistliche in der Predigt, beiHausbesuchen und unter vier Augen in: Pfarrhaus Veranlassung hat, und wie nöthiges erscheint, auch für strenge Handhabung der Polizei im Dorf, Feld und Wald seinWort geltend zu machen.
Aber der Hirte, dem die Lämmer befohlen sind, braucht auf die selten genug er-gehende Aufforderung der Eltern, die Kinder erziehen zu helfen, nicht zu warten. Erhat Recht und Pflicht, sich unmittelbar an die Kinder selbst zu wenden. Wie die Er-ziehung überhaupt mit der Auferziehung beginnt wegen der innigen Beziehungen zwischender leiblichen und geistigen Natur und wegen des großen Einflusses, welchen die inder Zeit des schlummernden Bewußtseins empfangenen Eindrücke auf das bewußte Lebenüben, so muß auch der Seelsorger für die Neugebornen schon ein wachendes Augehaben, namentlich da, wo der Verdacht schlechter Auferziehung nahe liegt. Es ist einGreuel, mit welch' raffinirter Kunst oft die unehelich Gebornen vernachlässigt werden.Der Seelsorger soll sich darüber vergewissern, ob nicht hier ein Säugling mit unver-daulicher Speise und absichtlicher Unreinlichkeit hingemordet wird, ob nicht dort einZwei- und Dreijähriges, bei dem das Morden nicht gelungen, den lieben langen Tagimmer nur sitzt und liegt und nicht gehen und stehen lernt. Das möglichst rascheHinsterben unehelicher Kinder scheint der herrschenden rohen Weltanschauung der Leuteim ganzen so wünschenswerth, die Anschauung, daß es sich hier um zur Gotteskind-schaft berufene, unsterbliche Seelen handelt, ist so wenig durchgedrungen, daß der Geist-liche nicht sorgsam genug sein kann. Auch über blinde, taubstumme, blödsinnige Kindermuß sich seine Fürsorge alsbald erstrecken, daß früh genug geschieht, was zu ihrerheilenden Erziehung nöthig ist. In einer jeden Gemeinde giebt es „seufzende Creatur',viel mehr, als cs den meisten scheint. Wenn aber die Polizei die Hände nicht eherregt, als bis ihr das Elend unbequem wird, wenn in der Gemeinde gewöhnlich einthätiges, auch zu außergewöhnlichen Rettungsmitteln schreitendes Mitgefühl nicht wohnt,wenn am Ende gar die eigene Familie nichts thut, als daß sie das llebel nicht ab-sichtlich verschlimmert, so tritt die Aufgabe des Seelsorgers in ein Helles Licht, sich demals Werkzeug zu bieten, der das Seufzen der Creatur vernimmt. Tägliche Aufsichtund Handreichung, Anrufen der weltlichen Beamten, Aufsuchen der Mittel und Wege,welche die freiwillige Liebe beut, das liegt ihm ob, damit nicht im zartesten Kindes-alter schon die Seelen verderben. — Tritt dann der Geistliche in die Schule, so genügtes nicht, den Unterricht des Lehrers zu beaufsichtigen und die ihm selbst verordnetenReligionsstunden zu halten; auch wäre es eine sehr oberflächliche Auffassung, wenn ernur darnach fragt, daß die Kinder ihre Aufgabe lernen und sich in den Unterrichts-