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Gehorsam.
Macht über den des Zöglings, Ehrfurcht erzeigend gegen Gott wird er selbst ehrwürdig,seine Gebote gewinnen einen heiligen Rückhalt und eine im Gewissen verbindendeMacht. Je gereinigter das Wort, desto tiefer dringt es in die Seele, und dann hatdie Gehorsamspflege ihr letztes Ziel erreicht, wenn sie auf der einen Seite im Zöglingden Sinn gegen den Erzieher weckte, welchen Luther in seiner Auslegung des viertenGebots zeichnet, da er sagt: „Es ist ein viel höher Ding -— ehren denn lieben, alsdas nicht allein die Liebe begreift, sondern auch die Zucht, Demuth und Scheu, alsgegen einer Majestät allda verborgen, ' auf der anderen Seite aber durch Anwendungder jeder Lebensstufe angemessenen Motive von Furcht, Liebe, Dank, Einsicht, Ver-trauen, Ehrfurcht allmählich in Sinnen und Gemüth des Zöglings eine Thüre um dieandere geöffnet wurde, daß das gute Wort immer tiefer hinein gehört, daß mit wach-sender persönlicher Zustimmung gehorcht wird. Dann geschieht der Gehorsam nichtmit Dienst vor Augen um den Menschen zu gefallen, sondern als dem Herrn. Dasganze Geheimnis der Gehorsamspflege liegt also in jenem mehrfach citirten SpruchPauli: „Ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet sie auf in derZucht und Vermahnung zum Herrn.'
Es erscheint zum Schlüsse nun noch nöthig, die bisher besprochenen Grundsätzeauf einige wenige Detailpuncte in der Pflege des Gehorsams kurz anzuwenden, wobeiwir vorausschicken, daß man bei Aufstellung pädagogischer Regeln vermeiden muß, sichgedachte Zöglinge und Erzieher anstatt der wirklichen und leibhaftigen vorzuhalten undalso gleichsam Uebungen am Phantom vorzunehmen oder zu beschreiben — eine Ver-irrung, welche der Pädagogik, nämlich der geschriebenen, von Rousseau angethan sichseither fortpflanzte als eine Krankheit, in die wir oft ohne es zu merken verfallen,während es sodann bei wirklicher Vollziehung von Regeln manchmal nur allzu leib-haftig zugeht.
Man fragt z. B.: darf Gehorsam erzwungen werden? und wirft ein, durch Zwangleide die Freiheit und also das Sittliche im Gehorsam Noth, oder im Gegentheil, einGehorsam, aus Gründen und mit Ueberzeugung geleistet, verdiene diesen Namen nichtmehr. (Vgl. zu beiden: Mende, S. 9 f. u. S. 21 und Waiz, S. 153 ). Hieraufist zu antworten: erstlich, Gehorsam in vollem Sinn und als Gemüthsfertigkeit kanngar nicht erzwungen werden, sondern er entsteht unter dem Zusammenwirken aller ob-jectiven und subjectiven Momente der Erziehung, worunter allerdings auch der Zwangseine Stelle hat; ebensowenig kann der Gehorsam bei dem einzelnen Thun und Lassenerzwungen werden, sofern man darunter diejenige Willensbeugung versteht, welche inEinwilligung übergegangen ist; aber daß der Zögling einen einzelnen Befehl vollziehe,einzeln Verbotenes unterlasse, dazu kann und muß er gezwungen, es muß der Wille,der sich hier nicht beugen will, gebrochen werden, und man darf davon keineswegsZerstörung der Willenskraft befürchten, weil — die Vernünftigkeit des Verlangten voraus-gesetzt -— hierdurch nicht der wahre Wille, sondern nur der Eigensinn, d. h. derFeind dieses Willens nothleidet. — Fürs andere, was das Gehorchen aus Gründen re.betrifft, so kommt es natürlich zuerst auf das Alter des Zöglings an, ob es schonGründe versteht; daß man den Befehl nicht durch Disputiren stütze, hat oben schonSeneca verboten, ihn mit vielen Worten unter Wasser setzen nimmt ihm die Schneide,aber der Einsicht des Heranreifenden nachhelfen ist väterlich, *) absolutes Walten tyran-nisch, außer wo absoluter Widerstand zu brechen wäre, am sichersten wirkt jedoch dieUeberzeugung, welche aus dem ganzen System der Forderungen auf die Gerechtigkeitund Weisheit der vorliegenden einzelnen schließen darf. Je abgeneigter sich der Wille
*) Iloe pLtriuin sst, potins consusLeero Nliui»
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