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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Gefiihlsbildnng.

Gehorsam.

er braucht nicht zu dociren und zu predigen; sein stilles Dasein ist eine Sonne, welchewärmt und leuchtet." (Vgl. d. Art. Erzieher). G. Baur.

Gehaltsminimilm, s. Besoldung.

Gehorsam ist die zur Fertigkeit gewordene Unterordnung des eigenen untereinen berechtigten andern Willen. Diese Unterordnung des Eigenwillens hat den Name»von der ersten ihrer Functionen dem aufmerksamen Hören auf das Gebot; aber derSinn des Wortes begreift sammtliche Functionen in sich, und gehorsam wird derjenigegenannt, der wie mit dem Ohr so im Gemüth und mit dem Willen aufhorcht undfolgt. Es soll nichtzu dem einen Ohr hinein und zu dem andern wieder hinaus'gehen, noch bloß zuweilen und sporadisch gehorcht werden. Man muß sich darauf ver-lassen können als auf eine durch Angewöhnung erworbene Fertigkeit. Ist der fremdeWillen, welchem jemand folgt, kein berechtigter, so kann von Gehorsam nur im un-eigentlichen Sinn die Rede sein, denn dieser ist nur sittlich und nothwendig gegenübervon den Gesetzen des Gemeinwesens, in welchem der Mensch lebt, nur gegenüber vonden Personen, welche ihm kraft jener Gesetze zu befehlen haben.

Die Erziehungswissenschaft hat es zunächst mit dem Gehorsam zu thun, welche»der Zögling dem Erzieher leisten und zu welchem jener von diesen: angehalten und ge-leitet werden soll, und so haben wir denn hier hauptsächlich die zwei Puncte ins Augezu fassen Pflicht und Pflege des Gehorsams.

Was erstlich die Pflicht betrifft, so rechtfertigt sich dieselbe aus sittlichen undpsychologischen Gründen. Der Gehorsam des Zöglings ist thatsächlicher Dank für dieWohlthaten, welche ihm durch die Hand des Erziehers zutheil werden; sein Unge-horsam ist ein Hindernis für die Wirksamkeit dieser Wohlthaten. Im Gehorsam reihter sich ein in die göttlichen und menschlichen Ordnungen, welche das Gedeihen seinesinneren und äußeren Lebens bedingen;ein thörichter Sohn ist seiner Mutter Grämen'(Spr. Sal. io, 1.) nicht nur, sondern er wächst der ganzen Gesellschaft zum Schadenauf; denn wem das Gebot der Eltern und Lehrer nichts galt, dem gelten später auchdie Gesetze des Staates nichts. Der Gehorsam will von klein auf geübt sein, denn erist eine Angewöhnung und eine Fertigkeit. Man sehe in die Häuser, ob und welcheZucht daselbst geübt wird, und man kann sich eine Rechnung machen, wie das öffent-liche Leben beschaffen sein wird bei den Nachwachsenden. Und ebenso sicher ist aus de»Zuständen des öffentlichen Lebens in der Gegenwart auf die häusliche Zucht in derVergangenheit zu schließen.Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren" diesGebot enthält die einfachste Pflicht und seine Befolgung den reichsten Segen.

Sehen wir näher zu, was Gehorsam ist und thut, wie er entsteht und wächst,und es werden sich uns zugleich die Einwendungen und Zweifel, welche von mora-lischem und psychologischem Standpunct aus schon gegen ihn erhoben worden sind, vo»selbst heben; er wird sich nicht minder als eine Wohlthat, ja Bedürfnis für den, derihn leistet, wie als eine Nothwendigkeit für die Gesellschaft erweisen.

Unterordnung des Willens ist Uebung des Willens mittelst Leitung und Beugung.Der Gehorsame thut was geheißen, unterläßt was verboten wird; im ersten Fall lenktsich der Wille auf etwas, das er von sich selbst nicht, im andern zieht er sich zuriiikvon dem, das er von sich selbst wollte; in beiden Fällen wird der Wille geübt.Scheinbar fremder Gewalt sich hingebend bekommt man in der That den Willen ineigene Gewalt; denn dieser hört auf als bloße Naturkraft zu wirken und wird zmnleitbaren Werkzeug, obgleich es zunächst die äußere Veranlassung durch einen außer ihmbefindlichen Willen ist, was dieses Werkzeug lenksam macht.Das Kind fängt an freizu werden, wenn es den Eltern und Lehrern gehorcht," ist ein durchaus wahres Para-doxon Roths (Kleine Schriften I, 139, von der Pflege des Gehorsams). Durch Ge-horsam wird formelle Freiheit gewonnen. Aber nicht nur formelle, sondern in der Thatwesentliche. Indem um den Willen des Kindes Schranken gezogen werden, dienen dieseihm als Schutzwehr gegen den Reiz der sinnlichen Gegenstände von außen und gegendie entsprechenden sinnlichen Antriebe von innen (vgl. Waiz Mg. Pädag- S. 146 ff).