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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Fnrstcnfchulen.

mit got und rechte erhalten/'*) Die Stände nahmen diesen Antrag bereitwillig auf undin der vom 21. Mai 1543 datirten neuen Landesordnung heißt es:Und nackdenie

zu Christlicher Lahr und Wandel, auch zu allen guten ordenungen und Polliceh vonnöthen, das die Jugent zu Gotts Lobe und im gehorsam erzogen, in den Sprachen undKünsten, und dann vornemlich in der Hehligen Geschriefft gelernet und underweisetwerde, damit es mit der zeit an Kirchendienern und andern gelahrten Leuthen ine unserenLanden nicht Mangel gewinne, Seindt wir bedacht von den vorledigten Clöster undStiefftgüthern, Dreh Schulen aufzurichten, Nemlich eine zu Meißen, Dorinne ein Ma-gister, zwene Baccalaurien, ein Cantor und sechzig Knaben, die Ander zu Merseburg,Darinnen ein Magister, zwene Baccalaurien, ein Cantor und siebentzigk Knaben, dieDritte zu der Pforten, Darinnen ein Magister, Drei Baccalaurien, ein Cantor undein Hundert Knaben sein, und an allen Orten mit Vorstehern und Dienern, La«,Kösten und anderer Notturft umbsonst versehen und underhalden werden." Daß dabeidie Bestimmung getroffen wurde, daß die Knaben alle Landesunterthanen und keineausländische sein sollten, kann nicht Wunder nehmen.**) Das Werk war schon in An-griff genommen und wurde kräftigst gefördert. Am 3. Juli 1543 wurde im ehemaligenSt. Afra Kloster zu Meißen die neue Landesschule eröffnet***) und am I. Nov. des-selben Jahres zog auch in Pforta der erste Zögling einst) Nur die Errichtung derdritten Schule zu Merseburg gelang dem eifrigsten Streben des Herzogs Moriz nicht,da das Stift durch Widerspruch und endlich Errichtung einer unbedeutenden eigenenSchule zu St. Petri die Bemühungen vereiteltest^) Gleichwohl gab Moriz den ein-mal gefaßten Gedanken nicht auf, um so weniger als er durch die Erwerbung desKurfürstenthums sich verpflichtet fühlte, seinen neuen Unterthanen dieselbe Wohlthat wieseinen alten zukommen zu lassen, und es ihm Ernst damit war seine Treue für die evan-gelische Kirche den Verdächtiger» gegenüber durch die That zu beweisen. Als nun inGrimma Ende April 1549 eine Versammlung von angesehenen Theologen auchMelanchthon war dabeizur Berathung über die Einführung der 1548 zu Leipzig fest-gestellten Kirchenordnung gehalten wurde, ließ der Kurfürst seinen Entschluß, eine dritteLandesschule zu errichten von neuem erklären und der Rath der genannten Stadt er-griff freudig die Gelegenheit, das seit 1529 leergewordene und in seinen Besitz überge-gangene Kloster der Augustiner-Eremiten anzubieten. Unter der Mitwirkung der schonbei den beiden früheren Schulen hauptsächlich thätig gewesenen Räthe Lr. Komerstadtund Ernst von Miltitz wurde denn nun auch hier das Werk rüstig gefördert und am14. Sept. 1550 die dritte Landesschule eingeweihtstsst) Die Gründung der drei Fürsten-

*) Um nicht eine Menge einzelner Citate zu geben, bezeichne ich als die Hauptschristen, welcheder folgenden Darstellung überall zu Grunde liegen: Um-tnoNs 6Krc>nioon Uortenss. Kraft undSchmidt: Die Landesschule Pforte. Schleusingen 1841. Kirchner im Programme von Pforte 1843.Müller, Versuch einer vollständigen Geschichte der chursächsischen Fürsten- und Landschule Meißen.Leipzig 1789. 2 Bde. Dippoldt: histor. Beschreibung der Landsschule zu Grimma. Lorenz: Berichtüber die Landesschule zu Grimma. Grimma 1850. Uulm i 4s prisllurr Illustris AolNaiü -lisoiplm»ns.rra.tio. 6rimms 1850. Hörens; sories prseesxtornin III. NolcisnI. Orinnus 1846. Selbst-verständlich find auch die Werke über sächsische Geschichte, namentlich von Langenns Herzog Morizbenützt.

**) Der Besuch der Landesschulen ist nie Ausländern verwehrt, aber der Genuß der Benefi-cien auf Inländer beschränkt gewesen.

***) Erster Rector war M. Hermann Vulpius, dem 1546 der berühmte Georg Fabricius folgte.

f) Lutze aus Kindelbrück. Bis zum 24. Dec. folgten 43 nach. Erster Rector war M. Zoh.Gigas aus Nordhausen.

Ist) Fraustadt: Die Einführung der Reformation im Hochstift Merseburg. Leipzig 1843 S.13640.

stsst) Der erste Rector war M. Adam Siber, ein Schüler von Rivius und einer der bedeu-tendsten Pädagogen seiner Zeit. Nur für Meißen ist eine Stiftungsurkunde vorhanden vom 23. Jan.1544, abgcdruckt bei Müller I. S. 12 ff. Für die beiden anderen sind solche nie förmlich aus-gestellt worden; s. Lorenz Bericht S. 21 f.