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Freundschaft, Jugendfreundschaft. Friedrich der Große.
hervorgerufen — welcher Beweis der Bedeutung der Freundschaft für das deutscheGeistesleben, welche Ermunterung für alle, die das Leben der Jugend zu leiten haben,ihre Gemeinschaften, sofern sie edlen Gehalt bergen und hohe Ziele sich setzen, mitLiebe anzuschauen und zu fördern! Wilhelm Baur.
Friedrich der Große. Abgesehen von der indirecten Bedeutung für Erziehungund Bildung des deutschen Volkes, die Friedrich der Große schon bloß durch seineHeldenthaten und den Geist seiner Regierung gewann, — er wirkte durch sein Vorbild,elektrisirend und stählend aus die ganze Station, — ist er wichtig geworden theils alsBeherrscher eines Landes, in dessen Schulwesen er energisch eingriff, theils durch seineausgebildeten und bestimmten Ansichten über die verschiedensten Gegenstände der Er-ziehung und des Unterrichts. In ersterer Hinsicht ist es namentlich das Volksschul-wesen, das von Friedrichs Einwirkung bis auf den heutigen Tag die Spuren trägt.Muß man auch Friedrich Wilhelm I. mit Heppe (III. S. 8) als den eigentlichen Vaterdes Volksschulwesens der preußischen Monarchie bezeichnen, so war es doch Friedrich II-,der theils durch Energie und Eifer den Einrichtungen seines Vaters Leben einhauchte,theils dieselben durch so wesentliche Züge vervollständigte, daß man ihn für mindestensgleich wichtig erachten muß. Hiezu kommt noch, daß auf Friedrich den Großen nament-lich die Auffassung der Volksschule als einer Staatsanstalt zurückzuführen ist, währenddieselbe in ihrem Entstehen rein kirchlicher Natur war (vgl. hierüber d. Art. »Errich-tung und Erhaltung der Schulen"). Der Titel des Landrechts über das Schulwesenbeginnt mit dem Satze: »Schulen und Universitäten sind Veranstaltungen des Staates."Und diese Auffassung ist es, von der in den meisten Ländern der Erde spätere Nach-ahmungen des preußischen Volksschulwesens als von einer selbstverständlichen auszugehenpflegten. Wie eine so gewaltige principiclle Umgestaltung nicht nur möglich war,sondern auch fast unmerklich vor sich gehen konnte, ist leicht einzusehen, wenn man dieeigenthümliche Doppelstellung evangelischer Fürsten, wie die Reformation sie geschaffenhatte, ins Auge faßt. Offenbar war es das Ideal des christlichen Staates,welches die Protestanten dabei beruhigte, daß die oberste kirchliche Gewalt dem Lan-desherrn zufiel. Die beiden Stellungen sollten sich durchdringen und in Wahrheitnur eine sein. Allein wie weit blieb die Wirklichkeit hinter diesem Ideale zurück! DieMaximen und Principien des Staatslebens und der Fürstenpolitik blieben wesentlichdie alten und so konnte aus der Verschmelzung dieser Gebiete mit dem kirchlichen nurvorübergehend Gutes entstehen. In der Regel und der Gesammtwirkung nach konntesie nur eine unheilvolle sein und wird es zum mindesten so lange bleiben, als dieStaaten nicht auf Umfassung verschieden denkender und glaubender Einwohner ver-zichten können, so lange überhaupt ihre Substanz die Welt und der Glaube ihrer An-gehörigen ein Accidens bleibt, mit andern Worten: so lange nicht der Glaube selbstdas staatenbildende Princip ist. Einerlei daher, in welchem Geist und Sinn Friedrichder Große den Staatsbegriff wieder abstracter und seiner wirklichen Erscheinung gemäßfaßte: im ganzen konnte die Herstellung der Klarheit und Wahrheit durch Trennungbeider Gebiete nur ein Fortschritt für den Staat und ein Segen für die Kirche sein.Das Unglückliche lag hier wie allenthalben in der Jnconsequenz. Friedrich, der sodeutlich sich dahin aussprach (vgl. die gesammelten Stellen bei Preuß III. 211 ff.),daß der König kein Priester sein solle, vermochte es dennoch nicht, der Kirche eineeigene und freie Verfassung zu geben und begieng, indem er die Volksschule als Staats-anstalt behandelte (was seinem Vater, der den abstracten Staatsbegriff noch nicht hatte,eher zustand), im Grunde eine eclatantere Gebietsverletzung als bei der EroberungSchlesiens. Und auf der widerspruchslosen Einräumung dieser Besitznahme beruht imGrunde das gegenwärtige Rechtsverhältnis. Man darf sich in dieser Auffassung nichtdadurch irre machen lassen, daß Friedrich der Volksschule ihren religiösen Charakterließ und weit davon entfernt war, Aufklärung in derselben heimisch machen zu wollen.Hätte er sie nach bischöflichen Principien behandelt, gerade dann wäre es natürlich ge-wesen, daß er versucht hätte, den Ideen, die er selbst als wahr erkannt hatte, auch