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Felbiger.
im Jahre 1748 durch Verbindung mit einem Schullehrerseminar erweiterte Anstalt?)Er macht sich daher im I. 1762 selbst — aber ganz im geheimen — aus den Weg,um diese Schule durch unmittelbaren Augenschein kennen zu lernen, und kehrt äußerstbefriedigt und angeregt zurück. Was ihn aber hier besonders angezogen hatte, das warnicht bloß die Thätigkeit dieser Schule überhaupt und ihre Sorge für Heranbildungtüchtiger Lehrkräfte, sondern — auf sehr bezeichnende Weise — namentlich die seit einigenJahren daselbst angewendete sogenannte „Hähn'sche Tabellar- und Litteralmethode"(s. unten. Joh. Friedrich Hahn, geb. 1710 zu Baireuth, später Klosterprediger und Schul-inspector im Kloster Bergen unter Abt Steinmetz, 1749 Feldprediger in Berlin, 1753Jnspector der Realschule zu Berlin unter Hecker, 1759 Generalsuperintendent in Sten-dal, 1762 Generalsuperintendent und Abt in Bergen, 1771 durch CabinetsbefehlFriedrichs entlassen, darauf zum Generalsuperintendenten in Aurich ernannt, ff daselbst1789). Daß Felbiger gerade für diese Methode von nun an auf eigenthümliche Weiseeingenommen ward, erklärt sich neben anderem durch jenen mechanisch systematisirendenGeist, welchen die Jesuiten mit ihrem hierarchisch-absolutistischen Wesen dem ganzen(höhern) Unterrichtswesen und Bildungsmodus aufgedrängt hatten und dessen Kind auchFelbiger war. — Mit seiner Rückkehr von Berlin beginnt nun von seiner Seite inlebendiger, eingreifender und nach und nach in immer weitere Kreise sich ausdehnenderWeise eine aufbauende und reformirende Thätigkeit auf dem Gebiete des Volksschul-wesens. Er schickt in der Stille auf seine Kosten mehrere junge Männer zur Instruc-tion nach Berlin, wiederholt selbst seine Reise nach Berlin (und Bergen), stiftet An-stalten zur Bildung von Schullehrern, Seminaren, d. h. Normalschulen (zur Ver-anschaulichung und Einübung des neuen Unterrichtsverfahrens) zu Sagan (am Augu-stinerstift), zu Leubus, Grüssau und Räuden (an den betreffenden Cistercienser-Klöstern),später in Breslau (am Domstift), in Ratibor und Habelschwerdt (Stadtschulen), arbeitetmit Wort und Schrift, wie durch eigene Theilnahme am Unterricht für Hebung desUnterrichts, giebt eine Reihe instructiver Schulbücher in einer eigenen Buchdruckereiheraus, sorgt für Verbesserung der Schulbesoldungen und dringt überall auf eine ge-regelte Ordnung des Schulwesens. Auf diese Weise war es natürlich, daß die preußischeRegierung, welche jetzt nach dem Schlüße des 7jährigen Kriegs und dem HubertsburgerFrieden (15. Febr. 1763) sich alsbald angelegentlich mit der Hebung des Volksschul-wesens beschäftigte und so eben im Jahr 1763 (12. August) das bekannte „General-Land-Schulreglement" (s. Neigebaur, Das Volksschulwesen in den preußischen Staaten1834. S. 5. Rönne, Das preußische Unterrichtswesen S. 18) veröffentlicht hatte, undinsbesondere der schlesische Minister Graf Schlaberndorf in ihm den rechten Mann fand,mittelst dessen sie ihre beabsichtigten Schulverbesserungen auch in den neuen katholischenLandestheilen durchzusetzen hoffen konnten. Man stellte ihn an die Spitze der neuenOrganisationen. So war die Ausarbeitung und Durchführung des „ Landschulreglementsfür die Römisch-Katholischen in Städten und Dörfern des souveränen Herzogthums inSchlesien und in der Grafschaft Glatz" vom 3. November 1765 (Neigebaur a. a. O.S. 18. Rönne S. 131) insbesondere sein Werk, wie denn nun auch dieses Gesetz ihnmit seiner ganzen eigenthümlichen Thätigkeit auf die beste Weise kennzeichnet. Es dringtZ 1 —11 auf die sorgfältige Heranbildung von Lehrern und einen obligatorischenBesuch der gegründeten Seminare, welche insbesondere „in der Kunst, die Jugend inder deutschen Sprache zu unterrichten, nach der für die katholischen Schulenbeliebten Lehrart, die erforderliche Geschicklichkeit mittheilen sollen." „Der Lehreraber muß trachten, daß in seiner Schule alles, was man daselbst lehret, gründlich,vortheilhaft und so wie es im gemeinen Leben gebraucht wird, gelehrt und gelerntwerde. Er muß demnach beflissen sein, daß der Lehrer seinen Schülern von allenDingen Grund angebe. Er muß sich bestreben, daß nicht, wie bisher meist geschehen,
*) Vgl. das Schriftchen: „Die Berliner Realschule und die katholischen Schulen Schlesiensund Oestreichs von K. Bormann." Berlin, Wiegandt und Grieben. 1859.