Ethik.
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verträgt, nicht bloß neben diesen bestehen kann, sondern sogar gerade in jenem Persönlich freienund unendlich Mannigfaltigen das im Gesetz noch gleichsam verschlossene Gute zu seinemwahren Werthe gelangt, erörtert werden. Die Geltendmachung dieses so wichtigenMomentes in der Ethik ist vornehmlich Sch leier m ach crs Verdienst; nur stellt er(wie nach ihm auch Rothe gethan hat) unrichtigerweise die Tugendlehre der Pflichten-lehre voran; jene soll die Gesinnung, diese die Erscheinung der sittlichen Gesinnung inder einzelnen Handlung darstellen. Dieser Gebrauch ver Wörter Tugend und Pflicht istaber ein willkürlicher, wie Schleiermacher selber (Grundriß re. S. 227 Z 2) zugestehenmuß, daß die Pflicht ebenso die Tugend bedinge wie sie diese voraussetze. Es liegt hiereine Verwechslung von Pflicht und pflichtmäßiger Handlung vor; die letztere nur ist dieErscheinung der sittlichen Gesinnung in der einzelnen That, aber wie man diese pflicht-mäßig heißen kann, so mit demselben Recht auch tugendhaft; die Pflicht selbst aber gehtsowohl der Handlung als der Gesinnung voran. Gerade das xuuotuiu salisus im Pflicht-begriff, das Sollen, ist hiebei nicht beachtet; in der „Christlichen Sitte" fehlt die Pflichten-lehre ganz, denn so wie Schleiermacher sie faßt, ist ihr der Pflichtbegriff nicht wesentlich.
— Ganz besonders aber unterscheidet sich seit Schleiermacher die neuere Ethik von dervorherigen dadurch, daß sie — auf Spinoza und Plato znrückgehend — den Begriff deshöchsten Gutes obenanstellt und damit eine Güterlehre als Haupttheil für die Ethik ge-winnt. Ist auch dieser Begriff, wie die Leiden Namen schon andeuten, ein ebenfalls aufnichtchristlichem Boden erzeugter, so weigert sich doch auch das Christenthum nicht, einenseiner Centralgedanken in ihn hineinzulegen. Was drückt das christliche „Eins ist noth"
— was der christliche Begriff von Seligkeit, vom Himmelreich anders aus, als was dieantike Philosophie als höchstes Gut meinte und suchte? Allein gerade diese Vergleichungmit den correspvndirenden christlichen Begriffen verräth sogleich eine tiefgreifende Diffe-renz. Schleiermachcr definirt (Grundriß S. 209) das höchste Gut als die Totalität allerpflichtmäßigen Handlungen — eine Totalität, die sich schließlich in den großen ethischenGemeinschaften, Kirche, Staat, Familie als real zu erkennen giebt. Fassen wir diesgleich in christliche Form, so ist das Schleiermacher'sche höchste Gut immerhin dem christ-lichen Begriffe des Reiches Gottes analog, aber nur, wie es mit einem Netze vergleich-bar ist, damit man allerlei Gattung sähet (Matth. 13, 47), nicht aber, wie es der Perlegleicht, um die der Kaufmann alles andre hergiebt. Das aber wird bei Schleiermacherzu einem Grundfehler. Ein Gut ist immer nur etwas, das ich habe, nicht aber, was ichthue. Beides wird oft genug Zusammentreffen; daß ich etwas thun darf, d. h. das Rechtdazu, ist ein Gut, ebenso die physische oder geistige Fähigkeit, ja die Thätigkeit selbst,weil sie mir Freude macht, ist ein Gut für mich; aber immer ist letzteres ein von derThätigkeit selbst verschiedener, durchaus selbständiger Begriff; das Gut ist immer irgendetwas substantielles, das vermöge ursprünglicher Schöpfungsordnung, einem menschlichenTrieb oder Bedürfnis entspricht und das in jedem einzelnen Falle, in welchem es solcheBefriedigung gewährt, als eine Gabe Gottes empfangen wird. (Vgl. Nitzsch, Systemchristl. L. 5. Ausl. Z 94.) So hat nun allerdings die Sittenlehre eine Güterlehre insich zu befassen; der stoisch-Kantische Wahn, wie ihn Chalybäus I. S. 82 nennt, „daßalles ethische durchaus entsagend, aufopfernd, nicht sich selbst belohnend, beglückend undbeseligend sein dürfe, wenn es nicht eudämonistisch werden und allen sittlichen Werthverlieren solle," ist ein ebenso philosophisch falscher als der christlichen Lehre wider-sprechender Rigorismus, mit bloß vorübergehender historischer Berechtigung. Schon dieSchöpfung des Menschen als eines sittlichen Wesens hat ihn nicht bloß mit Fähigkeit,mit Sinn und Trieb zum sittlich guten Handeln ausgestattet, sondern ihn ebenso auchbedürftig und empfänglich gemacht für Gaben, in denen er fortwährend Gottes Liebe zuerfahren bekommt (vgl. Ps. 34, 9); diese Gaben, — für deren Vorhandensein, für derenPrästabilirte Harmonie mit der menschlichen Bedürftigkeit und Empfänglichkeit dieselbegöttliche Weisheit und Liebe gesorgt hat, die den Menschen schuf, — zu würdigen undrecht zu gebrauchen (wovon nur die Kehrseite das richtige Verhalten in dem Falle ist,daß sie uns mangeln), das ist ein sehr wichtiger Theil dessen, was uns als Pflicht ob-