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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Ethik.

Einzelwillen erst einbilden und ihn von Grund aus umgestaltend zum Organ seinerselbst machen"; ein Proceß, in welchem sich die Gesetzesform des Guten um so scharferzu empfinden giebt, je mehr jene Umgestaltung durch das zwischeneintretende Böse statteiner bloßen Entwicklung vielmehr eine Umwandlung, eine Bekehrung wird. In derchristlichen Ethik bekommt dies alles durch den Anschluß an das Dogma seine ganz be-stimmte Ausprägung; hat sie zuerst die Idee des Guten an sich dargestellt, so beginntder Proceß der Verwirklichung dieser Idee mit der Schöpfung des Menschen als einessittlichen Wesens, wo also die sittliche Anlage des Menschen zur Sprache kommt, d. h.der Beweis, daß das Gute wirklich demselben anerschaffen (nicht etwa bloß anerzogen),somit ein wahrer Grundwille ist. Wie aber auch der Philosoph den Eintritt des Bösenund den Kampf mit dieser die Entwicklung des Guten hemmenden, auf seine Vernichtungausgehenden Macht mit in Betracht zieht (s. Chalybäus I. B. 2. Cap. 1 u. 2):so ist dein christlichen Ethiker hiefür der Weg durch die christliche Lehre von der Sündebereits gewiesen, welcher gegenüber ihm aber auch historisch eine neue, jener sittlichenSchöpfung entsprechende Manifestation des Guten im Gesetz, dem mosaischengegeben ist, dessen Charakteristisches, aber auch Unzureichendes ins Licht gesetzt werdenmuß. So gelangt man endlich zur höchsten Manifestation des Guten in der Persondes Erlösers, von dem aus mittelst seines Geistes jene Ethisirung des menschlichenEinzelwillens wie der Gesammtheit erst zur vollen Verwirklichung kommt. Dieser Geistchristlicher Freiheit hebt das Gesetz auf, eben weil jetzt der .Grundwille' durch dieWiedergeburt aus dein Geiste zum wirklichen Willen des Individuums geworden ist.Gleichwohl ist dieser auch jetzt noch nicht dermaßen eins mit jenem, daß dem Wollennicht stets ein Sollen zur Seite und vorangehen müßte (was die Theologen den tsrtiusleZis Usus nennen). Das Gesetz aber, das hiernach seine bleibende Berechtigung alserste Form behält, in welcher sich das sittlich Gute objectiv darstellt (daher auch dieEthikkeine erzählende und erklärende, sondern eine vorbildende Wissenschaft ist",Hartenstein gegen Schleiermacher a. a. O. S. 118), wird zur Pflicht dadurch, daßich, als freies sittliches Subject, das Gesetz in seiner Verbindlichkeit für meine Personanerkenne; das Gute ist nicht dermaßen schon zur Natur geworden, daß ich es nicht alsetwas von mir unterschiedenes, über mir stehendes wüßte; aber dieses über mir stehendegilt mir, ich bin dafür verantwortlich, daß ich ihm in meinem Handeln entspreche.(Das Thier, die Pflanze, der Planet sie alle gehorchen einem Gesetz, aber nicht einerPflicht.) Hiernach ist es an sich ganz richtig, wenn die alten theologischen Moralistenalles Gute unter der Form des Gebotes, die Philosophen und die Theologen der Auf-klärung es unter der Form der Pflicht darstellen; allein theils kam man über das ewigeSollen nie hinaus zu einer wirklichen Tugend, wie sie das Christenthum in Christusin voller Realität kennt, theils blieb (wie namentlich in der Kant'schen Moral) ausFurcht vor allem Eudämonistischen die Lehre von den Gütern ganz vernachläßigt.Die zweite Form des Guten ist also die Tugend; was vorher Sollen war, ist in ihrnicht nur zum Wollen, und zwar zum constanten Wollen, zur Gesinnung, sondern be-reits zur Fertigkeit des Bollbringens, zum wirklichen Leben geworden. (Unter dieser Formist das Gute bei Harleß dargestellt; es hängt mit dem specifisch lutherischen Geisteseiner Ethik zusammen, daß er, da ihm die ganze christliche Lebensaufgabe nur in derBewahrung des in Christo und der Rechtfertigung durch den Glauben gesetzten Heilesbesteht, die Aufstellung eines Systems von Pflichten verschmäht, und bloß aus der das Heilbewahrenden Treue, d. h. der Frömmigkeit als Grundtugend eine Reihe Tugenden ableitet.)Der Inhalt des Tugendbegriffs muß an sich derselbe sein, wie der des Pflichtbegrifss;aber der Unterschied der Form des Sollend und des Wollens, des Gesetzes und derlebendigen Wirklichkeit afficirt doch auch wieder den Inhalt; denn das Gesetz bleibt unver-änderlich sich selbst gleich; das Leben aber ist unerschöpflich an Neugestaltungen, die sichauf dem sittlichen Gebiete in den Charakteren (s. d. Art. Charakter) zu erkennen geben. Inder Lehre von der Tugend und den Tugenden müßte also eben jene Bedeutung des Persön-lichen, jenes Recht der individuellen Freiheit, wie sie nicht nur mit Gesetz und Pflicht sich