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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
Entstehung
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Ethik.

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im besten Sinne einer Ausgleichung auch mit den christlichen Ideen (vgl. z. B. Thau-lows Gymnasialpädagogik tz 620.) Obgleich von Hegel ausgehend, bestimmt Rothedennoch in durchaus eigenthümlicher Weise das Wesen des sittlich Guten. Es istst. S. 188)die Einheit der Persönlichkeit und der materiellen Natur als Zugeeignet-sein dieser an jene"; es giebt daher hier wieder ein bestimmtes Moralprincip, sofernnämlich die absolute Aufgabe dem Menschen gestellt ist, die materielle Natur, seine eigeneund die gesammte ihm äußere irdische kraft seiner Selbstbestimmung seiner Persönlich-keit zuzueignen. (Verwandt ist die Definition von Wirth a. a. O. S. 3:die Sitt-lichkeit ist die Verwirklichung des Selbstbewußtseins in der eigenen Natur wie in dertellurischen Leiblichkeit überhaupt, die Verklärung dieser beiden in jenem durch ihre Um-bildung.") Bei Rothe erscheint dieses Moralprincip zugleich mit der Schöpfung dermenschlichen Persönlichkeit in der Reihe des creatürlichen Werdens,des schöpferischenDifferenzürungs- und Organisationsprocesses; durch diese eine ganz neue Ordnung desSeins ankündigende Erscheinung ist die Materie wesentlich über sich selbst hinausgeführt,ihre Macht gebrochen" (S- 170 f.) Dies aber geht auf den absoluten, göttlichenWillenszweck zurück, daß die Welt, die durch den Schöpfungsact nur unmittelbar alsStoff gesetzt worden ist, vergeistigt werde; diesen Zweck verwirklicht aber Gott durch denMenschen, so daß man in dieser Beziehung sagen kann: sittlich ist dasjenige menschlicheHandeln, in welchem der Mensch als Organ Gottes zur Realistrung jenes Weltzweckessiei thätig ist; eine Definition, die wir in soweit als richtig gelten lassen müßen, alsdas Specifische des Sittlichen immer die nicht schon an sich seiende, sondern erst immenschlichen Willen sich vollziehende Einheit des Göttlichen und Menschlichen, das WirkenGottes durch das Organ menschlich freien Wollend ist. Ob dieses Gute nach seinermateriellen Seite die Ueberwindung der Materie durch die Persönlichkeit, die Aneignungjener an diese sei, ob es nicht z. B. Tugenden gebe, die sich schlechterdings dieser Defi-nition nicht fügen, dies wäre Sache weitgehender Untersuchung, wozu wir hier nichtbefugt sind. Uns scheint aber, daß in jener Definition, die vom Gegensätze zwischenMaterie und Persönlichkeit nichts sagt, bereits dasjenige Princip enthalten ist, das auchdas Christenthum in seiner Lehre aufgestellt und praktisch ins Leben eingeführt hat, näm-lich die Liebe, in der ebenso sehr das Formelle der Gesinnung als das Materielle dessen,was gcthan werden soll, ebenso sehr das göttlich Nothwendige oder Gebotene alsdas menschlich Freie vereinigt ist und beides rein in einander aufgeht. Dies ist auchder fundamentale Punct, an welchem die philosophische und die christliche Ethik sich inwesentlicher Einheit erkennen; vgl. Fichte a. a. O. II. 1. Vorrede S. VIII undChalybäus I. § 1315.

2) Für die weitere Entwicklung des Inhalts der Idee des sittlich Guten besitzt dieEthik die drei Begriffe der Pflicht, der Tugend und des höchsten Gutes. Alle drei ent-stammen einem vorchristlichen Boden, widerstreben jedoch nicht der Uebertragung in diechristliche Wissenschaft. Der Pflicht entspricht das Gebot, das, wie die Gesammtheitund Einheit der Gebote, das Gesetz, auf den Gesetzgeber zurückweist, während der Pflicht-begriff (den in seiner specisischen Bestimmtheit die Bibel nicht kennt) vielmehr autonomischals heteronomisch ist. Allein wenn der Philosoph auch das Gute nicht als etwas vonfremder Hand dem Menschen octroirtes, sondern als dessen eigenstes Wesen faßtwie ebendeshalb auch der Erzieher den Zögling nur zu dem zu machen hat, was seineigenes Wesen als höchste Bestimmung in sich trägt; wenn also auch das Gute schonursprünglich als eigener, innerster Wille des Menschen (nicht bloß als Wille Gottes,dem der Mensch gern oder ungern sich fügen müßte), also, mit I. H. Fichte zu sprechen(a. a. O. II. Kl), alsGrundwille" gefaßt wird,als das eigentlich Gewollte undAngestrebte, die unmittelbaren und darum unter sich widerstreitenden Wollungen desEinzelnen innerlich Bestimmende und daher auch als das wahrhaft Einigende und Ge-meinschaftstiftende im Menschengeschlecht": so steht doch (s. ebd.)jener Grundwille, weilm der Tiefe und im Hintergründe des Bewußtseins ruhend, dem noch unmittelbarenWillen der Einzelnen gegenüber als Gesetz"; er muß (ebd. S. 9) als solchessich dem