in der Rechtsphilosophie (WW. Bd. VIII.) und in der Phänomenologie des Geistes(WW. Bd. II. in den Abschnitten V. und VI.) dargelegt ist. Hegel stellt so wenigein Moralprincip im alten Sinne ans, daß er im Gegentheil alle dergleichen Sätze,auch wenn er ihnen relative Wahrheit zuerkennt, immer wieder aufhebt, so daß einabsoluter Maßstab für Gut und Böse eigentlich gar nicht besteht; „mit dem Belehren,wie die Welt sein soll, kommt die Philosophie immer zu spät" sagt er (Rechtsph.Vorr. S. 20.) Das, was man gemeinhin Moralität nennt, ist nur eine noch niedereStufe des Bewußtseins, es hat nur subjective Bedeutung; auf der Höhe des objectivenGeistes, wo sich der Begriff der Sittlichkeit im Staate und in der Weltgeschichte reali-sirt, verschwinden die Unterschiede, die dort noch bestanden — auch der Unterschied von 'Gut und Böse. Hartenstein steht das Falsche an dieser Behandlung der Ethik (dieunstreitig die schwächste Partie der ganzen Hegel'schen Philosophie ist und namentlich 'neben dem sittlichen Ernste Kants und Herbarts in ein sehr ungünstiges Licht tritt) !a- a. O. S. 150 mit Recht darin, daß Hegel, wie schon I. G. Fichte und Schleier- ^macher, auch für das Gebiet des Ethischen nichts kennt, als den Willen, sein Daseinund seine Gewalt, aber kein Urtheil über den Willen. Der Wille, der nur sich selbst, ^d. h. die Freiheit will, ist der wahrhafte, der sittliche. (Wie sich dies zum pädagogischen jPrincip gestaltet, s. bei Rosenkranz, „Die Päd. als System" S. 9.) Da aber shiemit noch sehr wenig von einem Inhalt erkennbar ist, so findet bei Hegel der sitt-liche Geist, der sich selber wollende Wille, die sich selbst wollende Freiheit erst Ruhe !und Existenz — im Staat, in dem „zur vorhandenen Welt gewordenen Begriff der >Freiheit"; „er eilt mit schnellen Schritten auf den Staat hin, der mit seiner Macht »ifür das unsichere Schwanken aller übrigen Bestimmungen den eigentlichen Ruhepunct Adieser Ethik bildet.' (Hartenstein S. 152.) Wir werden darauf unten noch zu ! >-sprechen kommen; hieher setzen wir noch eine Stelle von Feuerlein, die, wie es sich imit der Beantwortung specifisch sittlicher Fragen auf diesem Standpunct verhalte, un-umwundener sagt, als wir es irgend bei Hegel selbst finden (a. a. O. S. 326): „Will 1man wissen, was also der Mensch thun müße, welches die Pflichten sind, die er zu er- ! ^füllen hat" (— in der That, das ists, was wir wissen wollen und mäßen,'und über ^was uns jede Theorie der Sittlichkeit, wie sublim sie auch sich präsentire, eine runde ffAntwort muß geben können —), „so ist das innerhalb des sittlichen Gemeinwesens, indas wir uns hineingestellt sehen' (d. h. innerhalb des Staates), „leicht zu sagen. Es ffist nichts andres von ihm zu thun, als was ihm in seinen Verhältnissen vorgezeichnet, ffausgesprochen und bekannt ist. Es ist Rechtschaffenheit, die einfache Angemessenheit desIndividuums an die Verhältnisse, denen es angehört." Uns will es freilich bedünken, lbiese Definition von Rechtschaffenheit sei vermöge ihrer Dürftigkeit nicht wohl annehm- !bar; was nach Obigem die ganze Pflicht ausmachen soll, das sieht (wofern man nicht j ^unter jenen „Verhältnissen" die Stellung jedes Menschen zu Gott und Welt im aller- ! !umfassendsten Sinne mitverstehen will, in welchem Fall aber die Definition sehr allge- !mein und unbestimmt wäre) demjenigen, was inan sonst Legalität nennt und was be- !kanntlich keineswegs über, sondern unter der Moralität steht, so ähnlich, wie ein Eidem andern. Und wenn jenes Gemeinwesen eben selber nicht die „zur vorhandenenWelt gewordene Freiheit' wäre? wenn nicht nur etwas am Staate, sondern der ganzeStaat faul wäre? Darauf hat Feuerlein am Schluffe seiner Schrift selbst hingewiesen;aber was dann die productive Function der Sittlichkeit sein soll, aus welchem „Borne ^der göttlichen Idee" die Erkenntnis des wahrhaft Guten geschöpft werden soll, ist wenigstens ! ^aus der Hegel'schen Ethik nicht zu entnehmen. Aus Obigem ist auch ersichtlich, warum j
in der Hegel'schen Philosophie — so Vieles und Treffliches für Pädagogik neuerlich >
Thaulow aus Hegels Werken gesammelt hat („Hegels Ansichten über Erziehung und (
Unterricht" 3. Bde. Kiel 1853—54) — doch kein Trieb zur Ausbildung der Erziehungs- s
Wissenschaft lag; es fehlte eben an jener ethischen Quelle für diese. (Vgl. Ziller, ff
Einleitung in die allg. Päd. S. 16.) Um so mehr achten wir aber die fruchtbaren ^
Bestrebungen Thaulows, das Hegel'sche System nach dieser Seite zu ergänzen, und zwar