Erzichungspslicht und -recht. Erziehungsprinci-ien. 355
Einsperrung und anderer Zwangsmittel sprechen das Österreich. B. G. I. 3. 145; dasbadische L. R. II- 376 u. 381 u. 382; das preußische L. R. II. 2. 87 f. Heber dieErziehung der unehelichen Kinder und der Kinder aus getrennten Ehen ist im preuß.A. L. R. II. 2. 592—665 und II. 2. 92—96, sowie im Österreich. A. B. G. 1. 3.142 f. die Rede. Wo die Eltern nicht im Stande sind, die Erziehung selbst zu leiten,oder wo sie ganz fehlen, da wird, abgesehen von der Verpflichtung der übrigen Mit-glieder der Familie, für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder zu sorgen (Pr.A. L. R. II. der ganze 3. Titel, vgl. badische Eheordnung 34, L. R. 266—207), demKinde ein Vormund bestellt (Pr. A. L. II. der ganze 18. Titel). Vormünder sindBevollmächtigte des Staates und die Organe desselben, durch welche die fehlenden Ein-wirkungen der Eltern ersetzt und das sittliche Interesse der Gesellschaft an der Erziehungdes Kindes gewahrt werden soll. Daher kann sich niemand einer ihm aufgetragenenVormundschaft entziehen, daher kann aber auch nur der, welcher seinen eigenen An-gelegenheiten vorzustehen vermag — also kein Minderjähriger — und nur derjenige, vonwelchem nach seinen Lebensverhältnissen und seinen sittlichen Eigenschaften vorausgesetztwerden darf, daß er unbefangen, ohne selbstische Rücksichten und auf eine den Forderungender Religion und Sittlichkeit entsprechende Weise sein Amt ausüben werde — also keinVerbrecher — kein offenkundig ruchlos Lebender — keiner der wegen Fahrläßigkeit alsVormund schon einmal abgesetzt worden, kein Schuldner oder Gläubiger des Kindes,keiner der in einem Kloster ein Ordensgelübde gethan hat, oder der einer anderenReligionspartei angehört, nach dem preuß. A. L. R. einem Kinde zum Vormunde ge-setzt werden.
Was die Dauer der Erziehung betrifft, so hat die Natur für den Endpunct der-selben keinen so bestimmten Anhalt gegeben, als für den Anfangspunct, und mit Rechtsagt Gräfe (a. a. O. S. 424 f.), daß die Erziehung viele Anfangs- und Endpunctehabe. Wie schon die Alten indessen die Pädagogik von der Andragogik bestimmt unter-schieden, so wird auch in unserer Gesetzgebung die volle väterliche Gewalt und Abhängig-keit der Kinder von den Eltern, die bis zur bürgerlichen Mündigkeit des Kindesreicht, von einer weiter reichenden auch durch die Majorennität nicht aufgehobenen undz. B. bei Schließung der Ehe sichtbar werdenden Wirksamkeit des elterlichen Einflussesunterschieden. Die selbständige Betreibung eines Gewerbes, die Bekleidung eines öffent-lichen Amtes, bei Mädchen die Verheirathung, muß als der eigentliche Endpunct derErziehung im engern Sinne betrachtet werden, nicht die bloße Pubertät oder gar derUebergang in eine auf den Beruf berechnete Unterweisung, wodurch für die meistenKinder die Confirmation zum Endpuncte der Erziehung würde (vgl. d. Art. ErziehungPunct 3). Flashar ch.
Erzichmigssirmcistim. Wir widmen diesem Gegenstand einen besonderen Artikel,um I) zu bestimmen, in welchem Sinne von Principien auch auf diesem Gebiete dieRede ist, und 2) das Bedeutendere, was unter diesem Namen in der pädagogischenLiteratur aufgetreten ist, historisch zusammenzustellen.
1) Das Wort Princip deutet schon etymologisch (prinosxs) auf etwas irgend einenLebens- oder Gedankenkreis, irgend eine reale oder ideale Größe beherrschendes hin;auf eine Einheit, durch welche das Mannigfaltige zusammengehalten, das Einzelne be-stimmt wird; auf ein Erstes, nicht bloß der Zeit nach (in welchem Falle das Ersteauch das noch Unvollkommenste sein kann), sondern nach der Dignität. Dies kann nunirgend eine lebendige, eine persönliche Potenz sein, so daß das persönliche Wesen, dasvir als ein Princip anerkennen, eben dadurch aufhört, bloßes Individuum zu sein; esist identisch mit einer Realität, es hat nicht nur eine Macht, sondern es ist diese Machtselber und wirkt als solche. So ist Ahriman ein böses, Ormuzd ein gutes Princip; sonennen wir auf christlichem Lehrgebiete den h. Geist ein Princip; so gebrauchen wirdas Wort übertragungsweise selbst von Menschen (z. B. in Schleiermachers „Weihnachts-feier" S. 145: „ich merke es schon, euer schlechtes Princip ist wieder unter euch, dieserLeonhard" rc.). Daß diese Seite des Begriffs, diese Erhebung einer Person zu einem
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