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Ehrenrechte.
keine Stelle so klein und untergeordnet, für deren Inhaber ein Titel fehlte. Manerinnere sich an die Botenmeister, Geheimen Botenmeister, Canzlisten, Canzleiinspectoren,Registratoren, Assistenten, Revisoren, Actuaricn, Assessoren, Kreisgerichtsräthe u. s. w.,und man findet eine reiche Auswahl von Titeln für alle Branchen des niedern undhöhern Staatsdienstes. Der 18jährige Lieutenant wird mit dem seiner Stellung ent-sprechenden Titel angeredet, sein Untergebener darf ihn nicht einfach „Herr N. N."nennen. Wie ganz anders ist es im Lehrstande! Fast alle Volks- und Bürgerschul-lehrcr sind in dein Falle, von ihren Schülern nur beim Namen gerufen zu werden,obwohl sie gewiß so gut wie ein niederer Beamter, namentlich im Anfänge ihrer Wirk-samkeit, „die künstliche Unterstützung ihrer Auctorität", die im Amtstitel liegt, brauchenkönnten. Man halte uns nicht entgegen, daß es nicht an der Zeit sei, das Titelwesenin unserm titelreichen Deutschland noch zu vermehren. Die Sache hat jedenfalls nocheine andere Seite. Der Lehrer soll den Schülern, ja auch den Eltern seiner Schüler(letztem wenigstens im amtlichen Verkehr) in seiner Eigenschaft als Lehrer, nicht alsAngehöriger der oder jener Familie cntgegentreten. Und warum will man denn dasmoderne, titelfeindliche Princip nur bei einem Stande gelten lassen? Liegt nicht indieser Ausschließung eine Zurücksetzung? Warum hebt man den Respect bei jedemsonstigen Staatsdiener durch einen seiner amtlichen Stellung entsprechenden Titel undunterläßt cs beiin Lehrer? Es ist gewiß das Gefühl dieser sachwidrigen Ungleichheit,welche in manchen Gegenden Deutschlands zu dem officiell nicht anerkannten Gebrauchegeführt hat, daß man den Lehrer „Herr Lehrer" oder „Herr Schullehrer" anredet.Man mache nur diese Anrede zu der amtlichen und erhebe das Wort „Schullehrer"zu einem Amtstitel, dessen sich auch die Behörden bedienen. Der veraltete „Schul-meister" hat, so würdig seine ursprüngliche Bedeutung ist, nun einmal einen so lächer-lichen Beigeschmack gewonnen, daß man an die Wiedererweckung dieses Titels nichtdenken darf.*) Neben dein „Schullehrer" bieten sich ja leicht noch andere Benennungendar: Präceptor, Cantor, Collaborator, Schuladjunct, Hauptlehrer.**) Manche dieserTitel sind wohl hie und da im Gebrauch; aber sie werden entweder, wie in manchenLändern der Titel „Cantor", nur alten Jubilaren verliehen, oder ihre Anwendung istganz vereinzelt und schwankend (vgl. den Art. Braunschweig I. S. 786:) Die nochnicht ganz verschwundenen Subrcctoren, Subconrectoren mögen in der Rumpelkammerdes Veralteten ruhen; es bleibt immer komisch, wenn an einer Schule lauter Rectorenwirken. Dagegen sind immerhin die Titel Prorector und Conrector auch an Bürger-schulen anwendbar. Da sie neuerdings von den Gymnasien verschwinden, wäre es garnicht ungeeignet, sie den ersten Lehrern der Bürgerschulen, deren Vorstände ja in derRegel Rectoren genannt werden, zu verleihen. Jedenfalls würde es dann nicht mehrVorkommen, daß sich ein solcher Lehrer, wenn er theologisch gebildet ist, Candidat nennenließe und dadurch das Recht, sich zu einem Pfarramte zu melden, höher stellte, als dasRecht, ein Lehrer der Jugend zu sein.
Mehr als bei den Lehrern der Volks- und Bürgerschulen ist in Hinsicht aufTitelverhältnisse bei den Lehrern der höhern Unterrichtsanstalten, der Gymnasien undRealschulen, gethan; aber freilich kommen immer noch die jüngcrn Lehrer schlecht weg,indem die Benennung Gymnasial- und Realschullehrer so wenig wie die des einfachenLehrers als Titel angesehen wird. Daß viele von ihnen den Doctortitel führen,
*) Nach unserem Bedünken käme es nur darauf an, daß die Lehrer den Werth dieses Namenswieder erkennen lernten, damit er auch in ihrer Umgebung wieder zur Anerkennung käme; beimschwäbischen Landvolk hat der Name „Schulmeister" seine ehrenvolle Bedeutung noch nicht ver-loren. Bgl. das Wort des Schulmeisters Jac. Spizel zu Ronneburg, der 1667, als er den Rector-titel annehmen sollte, sagte: ich bin ein Schulmeister vociret, ich wilsials ein Schulmeister sterben(vr. Heiland im Weimarer Gymnasialprogr. zu Ostern 1859 S. 11). D. Red.
**) Aber Präceptor, Collaborator sind z. B. in Württemberg die ofstciellen Namen für dieLehrer an lateinischen Schulen. D. Red.