118 Ehe.
wähl einwirken lassen, daß wir mit Plato (im Theätet 149 .) die Hebammen als Liebes- !boten und Brautwerber anstellen möchten, sintemal diese das schärfste Auge dafür haben Isollen, welches Paar am besten zusammenpasse, um schöne und tüchtige Kinder zu erzielen;ja, wir dürfen es den Nupturienten selber, wie oben bemerkt ist, nicht einmal znmuthen,positiv auf dieser Seite ein Motiv zu ihrer Wahl zu suchen; aber für Eltern insbe-sondere ist es um so mehr Pflicht, diesen weder poetischen noch sentimentalen, aberpraktisch wichtigen Gesichtspunct in den oben berührten Beziehungen allen nicht außerAcht zu lassen. !
Was die gemischten Ehen betrifft, so sind sie vom Standpunct der Moral wie >
der Pädagogik zu widerrathen; sie gefährden schwer die religiöse Erziehung der Kinder.Entweder muß das religiöse Leben in diesen, wenn es von der einen oder andern Seitegepflegt werden will, dadurch stets wieder gelähmt werden, daß der Vater selber nichtglaubt noch thut, was die Mutter dem Kind als heilige Pflicht einschärft und mitihm übt, und umgekehrt. Oder wenn das Kind dem positiv-religiösen Einflüsse deseinen von den beiden Eltern folgt, so nimmt in demselben Grade, wie dieser wächstund wirkt, die Liebe und Ehrfurcht gegen den andern Theil ab, daß aber die Tochter ;
den Vater als Ketzer hassen, oder der Sohn die Mutter verlachen soll, wenn sie das !
Kreuz schlägt oder den Rosenkranz betet, das hat Christus durch seinen AusspruchLuc. 14 , 26 weder geboten noch erlaubt. Nach weltlicher Anschauungsweise wird dasalles freilich leicht vermieden, wenn man sich auf jenen höhern Standpunct erhebt, ,
auf dem die Unterschiede der Kirchen und Confessionen als beschränkte Vorstellungen ^
verschwinden. So kann der Judifferentismns nicht nur zwischen Protestanten undKatholiken, sondern auch zwischen Christen und Juden eine friedliche Ehe stiften — .
was aber dieser Friede (0 -s- o — o) für einen Werth hat und wie lange er dauert, das ^
bleibe hier unerörtert. !
Für die Führung der Ehe selbst, für das gegenseitige Benehmen der Gatten habenwir ebensowenig, wie für die Schließung, nöthig, alles das hier zu entwickeln, was vonden Ehegatten um des Erziehungszweckes willen gefordert werden muß, da auch in derEhe selbst alles, was zur rechten sittlichen Führung derselben überhaupt gehört, alle die >
Tugenden der gegenseitigen Liebe und Achtung, der Schonung und Nachgiebigkeit, derunverwüstlichen Freundlichkeit, die über keinen Zwist die Sonne untergehen läßt, derrücksichtsvollen Aufmerksamkeit, die, statt den eigenen Gedanken, Planen oder Phantasiennachzuhängen, vielmehr stets den Gatten auf dem Herzen trägt und es in tausendKleinigkeiten zu erkennen giebt, wie hoch man ihn hält, — immer zugleich die rechte i
warme Atmosphäre bilden, worin die Erziehung allein gedeihen kann. Sieht das Kindeinmal einen bösen Blick, den der Vater der Mutter, die Mutter dein Vater giebt,merkt es einmal, daß sie uneins sind und schmollen, hört es Wortwechsel oder gar böseReden, so ist damit nicht bloß die Achtung, und zwar vor beiden zugleich, schwer ver- ^letzt, sondern instinctmäßig wird sich das Kind, weil das Reich nicht vollkommen einsist, auch emancipiren; solch eine Scene hebt den Glauben des Kindes an die Unfehlbar-keit der Eltern auf, der wesentlich an der Einheit ihres Sinnes seine Stütze hat: esgehen ihm die Augen auf über die menschliche Jrrthumsfähigkeit der Eltern, über dieUngleichheit in ihren Meinungen — dadurch sinkt alles, was sie auch sonst sagen, vonabsoluter zu relativer Gültigkeit herab und von dieser ists in xraxi dann nicht weitzur Ungültigkeit. Daß auch noch viel weitere Aergernisse, sei es durch Roheit undLasterhaftigkeit, sei es durch bloße Unvorsichtigkeit im ehelichen Verkehr, möglich sind,sei hier nur der Vollständigkeit halber angedeutet. Welch einen Riß endlich muß einEhebruch, oder auch ohne diesen jede Ehescheidung in die Herzen der armen Kindermachen, deren Eltern auf solchen Wegen gehen! Welch ein entsetzliches Schicksal ist es,wenn dieselben von Amtswegen dem einen oder dem andern zugeschieden werden, da siedoch beiden gehören!
Eigenthümliche Schwierigkeiten bereitet eine zweite Ehe der Erziehung und zwarin der Regel mehr, wenn den Kindern eine Stiefmutter, als wenn ihnen ein Stiefvater