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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
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Ehe.

zerstört. (Darum kümmert sich freilich die römische Kirche nicht, die bei gemischten Ehenalsbald die erst zu erzeugenden Kinder in Beschlag nimmt. Auch wenn, namentlich beieiner zweiten Ehe, die Vermögensverhältnisse erst geordnet werden müßen, so geht dieFixirung des Rechtes über das Zartgefühl, das von jenem Puncte stillschweigen heißt.)Aber wenn die Neigung oder anderweitige Absichten auf Verheirathung mit einem In-dividuum gehen, an welchen: irgend eine der Eigenschaften haftet, die der Erfahrunggemäß eine Ehe entweder überhaupt unglücklich zu machen oder wenigstens für die Nach-kommenschaft Unheil zu bringen drohen, dann ist jenes Zartgefühl am Unrechten Ort,es muß den: Heirathslustigen auch dieser Punct ins Licht gesetzt und ihm darüber dasGewissen geschärft werden. Dahin gehört nun Folgendes. Bedeutende Ungleichheit desAlters bringt, wenn die Frau der ältere Theil ist, mehr sittliche Gefahr für die Eheselbst, als für Kinder, weil selten mehr eine Geburt erfolgt; ist aber der Mann einGreis, die Frau noch jung, so wird sehr zu erwarten sein, daß, wenn auch die Ehenoch fruchtbar ist, doch das Kind schwächlich und der Antheil des Vaters an der Er-ziehung sowohl der Zeit als der Kraft nach ein geringer sein wird. (An Ausnahmenfehlt es freilich nicht; da Händel geboren wurde, war sein Vater zwei und sechzig.)Schlimmer aber sind gewiße körperliche und geistige Gebrechen, sei es, daß sie sich leichtforterben als Familienübel, sei es, daß sie (wie Blindheit, Taubheit :c.) die Ausübungder Erziehungspflicht theilweise physisck unmöglich machen. In Betreff geistiger Ge-brechen ist die Gesetzgebung sehr liberal, da meist nur Wahnsinn als Ehchindernis an-gegeben wird, die verschiedenen Grade der Geistesschwäche aber nicht specieller berück-sichtigt werden; so sagt z. B. die württembergische Ehegerichtsordnung von 1687 :Simple und halbthorrechte Leute sollen abgemahnt, jedoch wenn sie nicht ablassen, sonder-lich wenn sie ihre Nahrung haben und verstehen, was Ehestand ist, kann ihnen dieEhe gestattet werden. Auch körperliche Gebrechen werden nicht als absolutes Hindernisbetrachtet; nach demselben Gesetz solle nicht ein Aussätziger oder sonst mit ansteckenderKrankheit Behafteter eine gesunde Person heirathen, während Heirathen zweier Behaftetenunter einander hiernach zuläßig erscheinen; Hauber führt (Recht und Brauch derevang. Kirche in Württemberg II. S. 45) einen Fall noch vom I. 1856 an, da zweiTaubstummen gestattet wurde, sich zu ehelichen. Wo aber auch das Gesetz so liberal ist,da müßen, wenn der eigene Verstand und das eigene Gewissen durch etwaige ökonomischeRücksichten zun: Schweigen gebracht werden, die natürlichen Vormünder Einsprachethun, so viel an ihnen ist.> Dasjenige Hindernis hingegen, welches in der Ehegesetz-gebung eine so bedeutende Rolle spielt, nämlich die Verwandtschaft, hat pädagogisch nurin sofern Gewicht, als erfahrungsmäßig Heirathen zwischen nahen Blutsverwandten,namentlich wenn sie in mehreren Generationen sich wiederholen, auf die geistige undkörperliche Kräftigkeit der Kinder eine nachtheilige Wirkung haben. Ist doch als eineder Ursachen des endemischen Cretinismus das Heirathen der Familien unter einanderin abgelegenen Ortschaften anerkannt. (S. Bd. I. S. 1017 s.). Wenn endlich eine Ehe-schließung nur unter der Voraussetzung eines gesicherten Nahrungsstandes vom Gesetzzugelassen ist, so muß auch in: Interesse der Erziehung diese Bedingung gestellt werden;in einer Ehe, wodurch eine Bettlercolonie gegründet wird, ist auch eine geordnete Er-ziehung nicht zu erwarten. Ist darin die Gesetzgebung zu lax, so müßen nachher dieRettungshäuser wieder gut zu machen suchen, was das Elternhaus versäumt und schlimmgemacht hat, wenn sich anders noch was daran gut machen läßt.

Es ist aber ferner der innere sittliche Gehalt, den beide Gatten mit in die Ehebringen, von den: auch die Erziehung abhängt. Setzen wir in dieser Beziehung zuerstdie sogenannten Convenienzheirathen und die Neigungsheirathen einander entgegen, soist unzweifelhaft, daß letztere, wenn sie wirklich auf tieferer Neigung und nicht aufflüchtigen Balleindrücken beruhen, sittlich viel höher stehen, oder vielmehr der göttlichenWeihe der Ehe allein entsprechen; da ist die Ehe Selbstzweck, Ergänzung der Per-sönlichkeit des einen durch die Persönlichkeit des andern in der Form absoluter Lebens-gemeinschaft ans der Basis sinnlich-geistiger Liebe; in: andern Falle wird sie, werden