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2 (1878) Dankbarkeit - Globus
Entstehung
Seite
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Direktor.

Discipliliarvcrfahreil. 97

Wahrheit sei aber dabei das Grundgesetz. Die Gegenstände, Uber welche geprüft wird,Mißen daher natürlich in dem letzten Schuljahre mit den Schülern gründlich durchge-nommen worden sein, aber nicht etwa vorher znm Zwecke des Examens in der Elasteeingeübt werden, damit das Examen nicht zu einer verwerflichen Spiegelfechterei werde.Eben so seien die Reden, die die Schüler bei öffentlichen Feierlichkeiten halten, zwardie besten, die in der betreffenden Elaste im Verlauf des Schuljahres geliefert wordensind, aber doch jedenfalls eigene Arbeiten der Schüler, wenn auch der Lehrer darineinzelne unschickliche Wendungen corrigirt hat.

Ein anderes bisher im ganzen viel zu wenig benutztes Mittel, welches der Directorund die Lehrer in der Hand haben, um einer Bildungsanstalt bei dem gebildetenPublicum der Stadt Achtung zu verschaffen, besteht in der Haltung wissenschaftlicherVorträge von Seiten der Lehrer. Es giebt Anstalten, deren Lehrer alle Jahre Vor-träge der Art halten, die immer sehr zahlreich besucht werden. Sie dienen dazu, umin der betreffenden Stadt ein allgemeines wissenschaftliches Interesse anzuregen und einGymnasium, zumal wenn es das einzige in dem Orte ist, zum Mittelpunct der wissen-schaftlichen Tendenzen zu machen. Da unter den Gebildeten meist eine unglaubliche,Unwissenheit herrscht über die unerschöpflich reichhaltigen Bildungselemente des elastischenAlterthums, so erscheint es von ganz besonderem Nutzen, solche Vorträge zum Theilüber dieses Gebiet zu halten und auch in dem Publicum die sehr wankend gewordeneUeberzeugung wieder neu zu begründen, daß das Alterthum der bleibende Anfang allerwissenschaftlichen und ästhetischen Bildung ist. Daß bei solchen Vorträgen der Directorvor allen an die Spitze tritt und einen gediegenen Beitrag liefert, ja bisweilen wohlauch allein einen Cyklus von Vorträgen über einen bestimmten Gegenstand hält, verstehtsich von selbst; denn ein allgemein gebildeter Mann, der daher auch klar und eindringlichzu reden weiß, sei der Director vor allem.

Endlich betrachten wir es als die Pflicht des Directors, daß er dem betreffendenPublicum auch von Zeit zu Zeit die pädagogischen Grundsätze ausspricht, nach denendie Anstalt geleitet wird- In dieser Beziehung aber haben die Rede, mit der er jedesJahr die Abiturienten entläßt, und auch die Schulnachrichten, die mit dem Programmausgegeben werden, eine besondere Wichtigkeit und können von dem Director dazu be-nutzt werden, um nach und nach alle Seiten der Gymnasialpädagogik in populärerForm zur Sprache zu bringen.*) Auch die Themata, die in dein wissenschaftlichenTheile des Programms behandelt werden, sollten mehr aus einer Sphäre genommenwerden, die dein gebildeten Publicum offen liegt, und nicht so viel verlegene Gelehr-samkeit aufspeichern.**) Dcinhardt ff.

Difciplmarvcrfahreu gegen Lehrer. Mit seinem Amte übernimmt jeder eineSumme von besonderen Pflichten, für deren Erfüllung er seiner Dienstbehörde gegenüberverantwortlich ist, zugleich aber erhalten die allgemeinen Pflichten des Staatsbürgersgegenüber von demjenigen, was die Gesetze gebieten oder verbieten, je nach der Naturdes Amtes für ihn noch eine besondere Bedeutung, so daß deren Verletzung, abgesehenvon dem Einschreiten des Strafrichters, ebenfalls zur Cognition der Vorgesetzten gehörenkann. Der Beamte untersteht in beiderlei Beziehung der Disziplinargewalt seiner Ober-behörden, welche dieselbe in einen: geordneten Verfahren ausüben.

Der Stand der Lehrer nun hat mit den: der Geistlichen dieses gemein, daß einwesentlicher Theil ihrer Wirksamkeit von ihrem Wandel und Benehmen abhängt, daher

*) In der Gymnasialpädagogik von Thaulow, Kiel 1858, in welcher manche treffende Be-merkungen über die Eigenschaften eines Directors gemacht sind, ist auch auf die Wichtigkeit derEntlassungsrede hingewiescn.

**) Specielleres über die Pflichten und Rechte der Directoren, namentlich auch die Erstat-tung der Berichte, die Aufbewahrung der Schularten, die Beaufsichtigung der Localitäten, derLehrmittel, der Schuldiener u. dergl. betreffend, s. z. B. in dem österr. Organ.entwurfe 1849 Z. 149und in der dort gegebenen vortrefflichenInstruction für den Director" S. 2009; vgl. Amts-instruction, Schulbericht. D. Red.

Pädag. EncyNopädic. II. L. Aust. ?