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Deutsches Reich.
gegenwärtig als Pflicht der Schulverwaltung, auf Veranstaltungen Bedacht zu nehmen,durch welche in weiterem Umfange als es der Fall ist, den Candidaten eine wissen-schaftliche und praktische Anleitung für ihr künftiges Amt dargeboten wird.
Was gesagt worden ist, daß das Herz den rechten Theologen mache, gilt sicherlichebenso vom Pädagogen. Aber der eine wie der andere wird dabei zu einer fruchtbarenWirksamkeit des Lichtes wissenschaftlicher Erkenntnis nicht entbehren können. Auch werLiebe, Hingebung und guten Takt für den pädagogischen Beruf mitbringt, wird ohnepsychologische Einsicht doch leicht fehlgreifen, wenn er in der Schule z. B. vor der Auf-gabe steht, bei den sehr verschieden gearteten Individualitäten, mit denen er zu thunhat, ohne äußerlichen Zwang den Willen in Bewegung zu setzen, Gehorsam zu erzielen,Selbstthätigkeit anzuregen und Interesse an Dingen zu erwecken, die für viele vielleichtzuerst wenig anziehendes haben. Daß jedem empfangenden Organ in der Seele einthätiges entspricht, von dessen Anregung der Erfolg des Unterrichts abhängt, ist einepsychologische Wahrheit, die nur zu oft unbeachtet bleibt. Zu unterscheiden, wo dasinductive Verfahren dem deductiven vorzuziehen, und umgekehrt, auch wo und wie beidezu verbinden, bedarf es einer mehr als oberflächlichen philosophischen Bildung. Zueiniger Sicherheit aber, in alle solche Fragen Einsicht zu gewinnen und bald das Rechtezu treffen, wird am besten ein lebendiges Vorbild, der Vorgang eines Meisters führen.Unstreitig ist ja auch beim Lehrer das Persönliche, Eigene und Selbständige das Wirk-samste; aber darum braucht nicht jeder sich selbst überlassen zu werden und von vornanzufangen, als ob nicht eist Schatz von bewährten Erfahrungen da wäre, der auchihm zu gute käme. Nicht leicht findet der junge Lehrer durch eigene Reflexion für denZweck des Unterrichts den rechten Weg durch die Masse des allmählich augehäuftenStoffs zu der Synthesis, in der dieser seine Schwere verliert; nicht leicht wird er sichvon selbst dessen bewußt, daß sein Fach nicht an sich Zweck, sondern nur Mittel zudem letzten Zweck der Erziehung ist, noch ist ihm von selbst klar, in welche Verbindungdie Lehrgegenstände unter einander gebracht werden müßen, um diesen ethischen Zweckzu erreichen, und nicht vereinzelte Kenntnisse, sondern ein zusammenhängendes organischesAnwachsen der Erkenntnis und Bildung zu bewirken. .
Muß im Hinblick auf dergleichen unerläßliche Aufgaben des Lehramts eine um-fassendere Fürsorge für die Vorbildung der Lehrer höherer Schulen mehr als sonst fürnothwendig gehalten werden, so ist doch andererseits, auch abgesehen von den finanziellenund sonstigen Schwierigkeiten, mit denen die Schulverwaltung es dabei zu thun habenwird, die Zeit derartigen Veranstaltungen nicht gerade günstig. Die Entwicklung despolitischen und des ganzen öffentlichen Lebens hat dazu geführt, daß mehr und mehrauf die Freiheit der Selbstbestimmung der größte Werth gelegt, und die Anerkennungvon Auctoritäten abgelehnt wird. Der von Hause aus dem Deutschen eigene Unab-hängigkeitssiun, das Widerstreben, individuelle Neigungen und Ansichten einer Regeloder Anweisung unterzuordnen, hat zugenommen. Wie im Staatsleben die Vereinigungder Behördenthätigkeit mit den Consequenzen der freien Verfassung ein noch ungelöstesProblem ist, und erstere es sich muß gefallen lassen, für Büreaukratie zu gelten, so !wird auch auf anderen Gebieten, wenn eine Behörde von ihrem Recht, besondere An-ordnungen zu treffen, Gebrauch macht, dies leicht als eine Beeinträchtigung persönlicherFreiheit angesehen. Die Betheiligung, welche neuerdings in öffentlichen Lehrerversamm-lungen den einzelnen Lehrercollegien an der Verwaltung der betreffenden Schulenvindicirt worden ist, läßt den Director kaum xrimus iutor xuros bleiben.
Die in solchen Auffassungen und Gesinnungen liegenden Gefahren können durchdie Unterrichtsgesetzgebung, welche in mehreren deutschen Staaten seit längerer Zeitvorbereitet wird, nicht beseitigt werden; sie bedrohen als Folgen einer falschen Auto-nomie die Schule zu einer Zeit, wo sie es so sehr bedarf, zur Ueberwindung derHindernisse, welche sich ihrer Wirksamkeit von verschiedenen Seiten entgegenstellen, ihreKräfte zu stärken und in Einmüthigkeit zusammenzufassen. Die Freiheit ist weniger einBesitz von Rechten als eine Tugend, die in der Ausübung von Pflichten geübt wird;