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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Lateinischer Unterricht.

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um den Schülern selbst in die Hände gegeben zu werden, und haben deshalb auchwohl eine kurze methodische Anleitung, wie Sam. Chr. Schirlitz (Franks, a. M. 1834).Andere bieten reicheren Stoff, wie G. Sauppe, Themen zu lateinischen Aufsätzen (Breslau1858) und Nachlese dazu (1868), zweite Ausg. 1868*) und I. A. Hartung, timmutulaiius äisssrenüa äisoixulis (L. 1864), jedenfalls in methodischer Hinsicht gut, obschonder Verfasser das griechische Alterthum bevorzugt. Die von Ellendt in Eisleben gestelltenThemata hat Genthe (Berlin 1874) gesammelt. Freunds Prima bietet auch von Lehrerngelieferte Musteraufsätze, aber das Buch ist zu theuer. Galbula's lat. Aufsätze nebsteiner theoretischen Anleitung zu denselben und 50 Dispositionen (1873 und 1875) werdengeflissentlich in Schülerkreisen verbreitet; die Anleitung ist ein Auszug aus Seyfferts Büchern.

Mit der Entscheidung der Frage über die Beibehaltung des lat. Aufsatzes in demGymnasium ist noch nicht die Frage entschieden, ob man denselben auch bei der Maturitäts-prüfung behalten soll. **) Im I. 1848 war er in einigen norddeutschen Ländern, z. B.Hannover, abgeschafft, aber die Klagen über die nachtheiligen Folgen der vorschnellen Maß-regel wurden bald laut. Preußen war dem Plane gar nicht abgeneigt, stand aber nachden Ergebnissen der Altenburger Philologenvcrsammlung davon ab. Als Grund dafürwurden die häufigen Unterschleife angeführt, welche von Schülern oft in sehr raffinirterWeise, vielleicht auch von Lehrern dabei gemacht seien. Die Thatsache ist nicht in Abredezu stellen, aber man befreie nur die Schüler von der Versuchung und beseitige die Ver-anlassungen zu derselben, d. h. man übe die Schüler vorher in Klausurarbeiten, verlangenicht die Bestimmung der Themata durch die Schulbehörde, lege nicht auf das Urtheilüber diese Examenarbeit das entscheidende Gewicht, beseitige die Controle durch diePrüfungsbehörden, die in Preußen auf eine nicht zu billigende Weise nur über dencorrigirenden Lehrer geführt wird, kurz man zeige Vertrauen und man wird Vertrauenwieder finden. Wo dies der Fall ist, hört man von argen Betrügereien wenig, wennauch andere Ucbelstände, wie Vorliebe für loci oonmuEs, für alle möglichen Thematavorbereitete Einleitungen, triviale Phrasen u. a. sich finden. Württemberg hat seit 1871bei der Maturitätsprüfung nur noch die Uebersetzung aus einem deutschen Klassiker undgestattet dabei sogar den Gebrauch des lateinischen Lexikons. Die Schulconferenz desdeutschen Reichs hat 1872 die Anfertigung eines schriftlichen Aussatzes und eines Scri-ptums für obligatorisch erklärt, aber da Bayern, Württemberg und Baden dagegen ge-stimmt hatten, so wurde in die Zahl der schriftlichen Klausurarbeiten für das Lateinischenur ausgenommen:eine lateinische Arbeit (Aufsatz oder Extemporale oder beides)."Inzwischen war bei den pädagogischen Verhandlungen der Leipziger Philologenversamm-lung die Thesisder lateinische Aufsatz ist nothwendiger Bestaudtheil der Abiturienten-prüfung" mit überwiegender Majorität angenommen. Daß jetzt derselbe in den Reichs-landen abgeschasft und dort nur eine Uebersetzung aus dem Deutschen geblieben ist (Zeitschr.f. GW. XXXII. S. 229), steht gar nicht im Widerspruche mit dem Beschlüsse derdeutschen Schulconferenz, paßt vielmehr vortrefflich zu dem Verfahren der süddeutschenStaaten, giebt aber nicht die geringste Hoffnung, daß man in Norddeutschland das nach-ahmen werde. Preußen ist wiederholt vor einem solchen Schritte zurückgcwichen; Sachsenwird niemals geneigt sein ihn mitzumachen.

Lateinsprechen.

Wenn auf dem Gymnasium ordentlich Latein gelernt werden soll, so muß es nichtbloß gelesen und geschrieben, sondern auch gesprochen werden. Man hat dabei dasselbe imAuge zu behalten, wie beim Schreiben, verfolgt es aber mit einem andern Mittel. So langedas Latein Sprache der Kirche, des Staats und der Wissenschaft war, wurde auf denmündlichen Gebrauch der Sprache großes Gewicht gelegt. Daher die allgemeine Verbreitungder Sitte im Mittelalter, daher die Bevorzugung bei den Humanisten, daher die gewissen-

*) Vgl. Genthe in der Zeitschr. f. GW. Bd. 27, S. 647.

**) Dafür Roth S. 231. Verhandlungen der elften westfäl. Directorenconferenz S. 46. Dagegen