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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Lateinischer Unterricht.

Übungen geläufige Phraseologie sich zu beschränken und dürfen die Stufe einer mehr oderminder freien Reproduction des in den alten Klassikern Gelesenen also etwa Auszüge,Referate, räsonnirende Betrachtungen nicht überschreiten." Also die Dresdener Jugend-schwärmereien, die alsbald in dem Entwurf zu dem badischen Gesetze 1869 zur praktischenGeltung gebracht wurden. Die Auctorität des Heidelberger Professors imponirte derwürttembergischen Unterrichtsbehörde so, daß' sie aus reinen Nützlichkeitsgründen die Be-mühungen, den Schülern einen gewißen lateinischen Stil beizubringen, wesentlich beschränkteund nichts weiter verlangte, als was das geläufige Verständnis der Formenlehre undSyntax behufs der Exposition (d. h. für die Lectüre) erfordert. Das war doch denWürttembergern, die mit Recht auf ihre Fertigkeit in der Composttion stolz sind, zuwenig und eS erschienen gegen solchen Frevel an der Gymnasialbilduug entschiedene Protestevon Teuffel*) und von Schmid in der besondern Schrift: Das Recht der lateinischenund griechischen Schreibübungen in den höheren Schulen Württembergs, Gotha 1869.Leider muß dieser S. 67 erklären: Hebungen im freien lateinischen Aufsatz sind wie dieim Lateinsprechen bei uns nun einmal fast gänzlich verschwunden. Mehr noch hebtdiese Eigenthümlichkeit Mezger hervor in der Zeitschr. f. GW. 1878. S. 355. Und soist es großentheils auch in Bayern, wo man bei der Absolutorialprüfung von dem Auf-sätze abgesehen und die Pflege desselben dem guten Willen der Lehrer überlassen hat.Hessen-Darmstadt hat in der Ordnung von 1877 hierin seine Zugehörigkeit zu dem Südennicht verleugnet. In Preußen werden die Aufsätze überall angefertigt, obgleich es auchdort nicht an Stimmen dagegen gefehlt hat.**) Aber die Praxis ist verschieden; inPrima allein wollte sie die neunte westfälische Directorenconfercnz S. 21; von Ober-Secunda an die eilfte S. 43, die erste schlesische S. 7, die fünfte pommersche S. 77;überhaupt von Secunda an die fünfte preußische S. 31. Aehnlich ist die Vorschrift imKönigreich Sachsen, wo man die Hebungen in Ober-Secunda beginnen, also drei Jahrehindurch fortsetzen läßt. Unter den Verteidigern dieser Uebung sehe ich ab von denMeistern unserer Wissenschaft, von G. Hermann (Opnsv. VIII, 457) und Böckh (in derEncyklopädie) und beschränke mich auf die Schulmänner, wie W. Münscher über denmündlichen und schriftlichen Gebrauch der alten Sprachen, besonders der lateinischen,Progr. von Hersfeld 1841, Floeck's bereits angeführtes Koblenzer Progr. 1858, Güth-ling in der Zeitschr. f. GW. 1868. S. 641, Hirschfelder, über Zweck und Methode deslat. Aufsatzes ebendas. Bd. 27 S. 337, G. Richter in der Jen. A. L.-Z. 1875 Nr. 27,H. Schiller, der lat. Stil im Gymnasium, Progr. von Gießen 1877, auch mit Be-schränkung G. Wendt in dem Lehrplane des Karlsruher Gymn. 1877.

Man giebt allgemein zu, daß die Schüler früher eine größere Fertigkeit hierinerreicht haben; das war natürlich, weil sich aller Unterricht auf die lateinische Composttionbezog, der freie AufsatzZdas Ziel der Schule war. Die äußeren Verhältnisse uöthigtcndazu. Man erreichte diesZZiel ohne die vortrefflichen Hülfsmittel, die wir jetzt haben,durch umfangreiche Lectüre und vielfache Uebungen. Vielleicht läßt sich aus der altenMethode etwas gewinnen für uns. Zunächst handhabte man die imitativ, von der auchdie Alten ausgegangen waren. Einen Anhalt dafür geben am Ausgange des 17. Jahr-hunderts zahlreiche Abhandlungen von I. H. Ernesti in Leipzig; Reinhard unterscheidetdie imitativ xueriiis, gua puvri manu huasi äuountnr all klllnKknäam xvrioäumauotorum commsmoratorum (es ist besonders Cicero, aber auch Nepos und Caesar)simiism et pvrnosvönäum eornm ambitum von der imitativ virilis. Gesner***)billigt die verbornm imitativ, nbi nimirum äivknäi aiigua lorwa rss multasäivvrsasgus traäuvitur, und in der Schulordnung (Vormb. III, S. 396):Gleichwiedie insgemein gewöhnlichen imitatioims, davon auch ganze Bücher voll gedruckt sind, den

*) Jahrb. f. Phil, und Pädag. Bd. 100, S. 113126.

**) Verhandl. der ersten schles, Dir.-Conf. S. 11, der vierten pommerschen S. 81.

'**) Institut, rsi sekol. p. 76.