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Lateinischer Unterricht.
und die Worte wissen mäßen, nicht aber gelehrte, politische und philosophische, an dersie selbst oder ein Professor auf der Universität genug zu thun haben würden. Sie sollendazu nicht die Dispositionen dictiren, sondern mit den Knaben selbst zu Rathe gehen,was, in welcher Ordnung und wie sie es vortragen wollen. Sie können auch zuweilen,wenn sie mit den Schülern selbst über das alles einig geworden sind, selbst gleich dieRede deutsch zu dictiren anfangen, damit die Schüler sehen, wie man die gewähltenSachen ausdrückt, verbindet und mit Gedanken und Worten schmücket." Das Letzteverdient gewiß keine Nachahmung. Gegen die orationes, als die Kräfte der Schülerübersteigend, erklärte sich Rector Albrecht in Frankfurt a. M., aber die Anfertigungderselben hat sich an vielen Gymnasien erhalten, weil man die actus oratorii bei-behält. Es war im vorigen Jahrhundert allgemein Sitte, daß der Rector dieReden machte, welche die Schüler vortrugen, wie denn Fischer in Leipzig mehrere der-selben unter seinem Namen herausgegeben und bei jeder den Namen des recitirendenSchülers hinzugefügt hat. In meiner Schulzeit machte man die Reden selbst und gabsie dem Rector zur Correctur, der dafür ein besonderes Honorar bezog; in thüringischenStädten soll auch noch in neueren Zeiten der Rector die Reden gemacht haben. — DieAufgaben zu den Abhandlungen waren ganz allgemein gehalten, meist moralisirend, außerallem Zusammenhänge mit dem Alterthum und der Lectüre; das nannte man philosophischeThemata. Weil damit in Sachsen der größte Misbrauch getrieben wurde, erfolgte auchvon hier aus der erste ernstliche*) Angriff. Denn H. Köchly warf sich als Agitatordagegen auf, zuerst 1845 bei der Philologen-Versammlung in Jena mit der Thesis:„Das Lateinschreiben und Lateinsprechen muß schon jetzt auf den Gymnasien abgeschafftwerden." **) Bei der Begründung hatte er nichts weiter anzuführen, als daß kein Be-dürfnis dazu jetzt vorhanden, daß die Handhabung der lateinischen Sprache im Abnehmenbegriffen sei und nur noch ein nothdürftiges Dasein friste. Die gründliche Erörterungführte aber zu einem ganz andern Resultat: das Schreiben müße beibehalten, aber rechtgehandhabt und auf Reproduction beschränkt werden. Dies hat auch Köchly nachherwiederholt erklärt (Verm. Blätter I, S. 34. II, S. 1), sich dabei aber die Repro-duction in seiner Art zurechtgelegt, indem er freie Aufsätze über ethische, aber auchüber historische Themata verwarf. Die andern Gegner aus jener Zeit, wie RaumerGeschichte der Pädagogik III, 1. S. 41 oder Hofmann von Fallersleben, Mein LebenI. S. 313 und mehrere,***) wollen nicht viel bedeuten. Die Bewegung des Jahres1848 machte hier wenig Eindruck; es war eine seltsame Majorität, welche auf der Ber-liner Landes-Schulconferenz 1849 erklärte, der freie lateinische Aufsatz solle nicht mehrobligatorisch sein. Als die preußische Unterrichtsbehörde den Plan hatte, nach dem Vor-gänge anderer Länder den Aufsatz besonders bei der Maturitätsprüfung abzuschaffen,stellte ich auf der Philologen-Versammlung in Altenburg si) die Thesis: der freie latei-nische Aufsatz hat seine volle Berechtigung in dem Lehrplan der Gymnasien und bei derMaturitätsprüfung; sie wurde mit so großer Majorität angenommeu, daß jene Behördeihren Plan aufgab. Die Frage hat sodann längere Zeit geruht, ist aber jüngst von dreiSeiten wieder ausgenommen. Es sind zuerst Gymnasiallehrer, die entweder selbst dieFertigkeit verloren oder sich von der Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen überzeugt haben.So in den Verhandlungen der posener Directorenconferenz 1867 Deinhardt S. 27; es seinur Stümperei, habe keinen praktischen Zweck, trage zum Verständnis der Sprache nichts
*) Vereinzelte Stimmen auf der 9. westfälischen Directorenconf. S. 21.
**) Vergl. die Jenaer Verhandl. S. 89 und meinen Bericht über die Verhandlung der Pädagog.Section in der Mittelschule und der Zeitschr. f. G.W., den Köchly in seine Verm. Bl. zur Gym-nasialreform I, S. 146 ausgenommen hat. Zeitschr. f. österr. Gymn. Bd. 8. S. 267.
***) Vergl. A. Flock, czua rations in Zz-mnasüs äiseipuli supsriorum clsssiurn aä Islinsseridsnckum institusncki vicisantur. ?. I. cks tiberis scriptionidus, Progr. von Coblenz 1858.
D Verhandlungen der 18. Phil.-Vers. S. 142; darauf fußt Wehrmann in der 2. pommersch.Dir.-Conf. S. 83.