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Rußland, Elementarschulen und Lehrerbildung.
beaufsichtigen werden seitens der Schulbehörde Belohnungen beantragt. Eine Dienst-uniform wurde ihnen am 28. Oct. 1841 verliehen. — Am 23. April 1840 wurde diesAmt auch für St. Petersburg geschaffen, später auch in Tula, Rostow, Astrachan u. s. w.überall bei direct vom U.-M. ressortirenden Elementarschulen (Ges. v. 14. Sept. 1848;19. Febr. 1846; 28. Jan. u. 7. Oct. 1847; 26. Oct. 1848; 5. Dec. 1850;17. Juli 1851; 15. Jan. 1852 u. s. w.). Bis zum 2. Nov. 1859 war zu jeder der-artigen Ernennung die a. h. Genehmigung erforderlich; von da an vollzog der Unter-richtsminister die Ernennungen im Einverständnis mit dem Minister des Innern (fürdie Jahre 1861 u. 1862 vgl. Ver. III, 425. 427. 437—440 u. s. w.). Jede Schulehat nur einen Ehrenbeaufsichtiger: die Anstellung zweier wird nur zweimal erwähnt(Ges. 28. Jan. 1847 u. 26. März 1860) und ist jetzt untersagt (Ver. 4. Jan. u.4. Juni 1875).
Errichtung neuer Schulen. Die Bestimmung des Statuts von 1804, daßder Unterhalt der Dorfschulen von den Ortsgemeinden zu bestreiten sei, war so ziemlichein todtcr Buchstabe geblieben: in der gegenwärtigen Periode gelangten die Dorfschulendurch die Bemühungen der Ministerien der Reichsdomänen und der Apanagen zu einerbeachtenswerthen Entwicklung. Auf Grund des Gesetzes vom 24. Dec. 1830 wurdenin den Dörfern der Reichsbauern, zuerst der Gouvernements St. Petersburg und Pskow,Wolostschnlen ^) errichtet mit der Bestimmung, die nothwendigen Elcmentarkenntnisse zuverbreiten und brauchbare Gebiets- und Dorfschreiber auszubildcn. Diese Schulen standenin unterrichtlicher und moralischer Beziehung unter den ctatsmäßigen Jnspicienten derKreisschulen, im übrigen unter dem Wolosthaupte und dem Bezirkscommissar, derenVorgesetzter der Vicegouverneur war. Letzterer ernannte auch die Lehrer. Die Mittelzur Unterhaltung der Schulen entnahm man aus den bäuerlichen Abgaben. Am 13. Juli1842 erfuhr das Schulwesen des Domänenministeriums eine wesentliche Erweiterungdurch den a. h. Befehl: 1) in den Kronsdörfern auf Grund des Statuts von 1828Dorfpfarrschulen zu errichten, in denen die örtliche Behörde sder betreffende Domänen-hofj die nächste Aussicht habe, aber doch der gesetzliche Einfluß der Schulobrigkeit ge-wahrt bleibe, 2) den Unterricht vom Eparchialvorstande zu ernennenden Geistlichen,Kirchendienern und Pfarramtscandidaten*) ** ***) ) zu übertragen, 3) alle Kosten aus demErtrage der Gemeindesteuern zu decken. Im Juli 1845 erließ der Domänenministereine ausführliche „Anweisung betreffs der Verwaltung der Dorfpfarrschulen in den Ort-schaften der Reichsbauern" (Wessel I, 306). — Am 29. Oct. 1832 erfolgte der a. h.Befehl, auch auf den Gütern des Apanagcnressorts Dorfschulen zu errichten. Auch indiesen Anstalten gehörten die Lehrer meist dem Klerus an: zwei zur Ausbildung beson-derer Lehrer gegründete Hauptschulen in Krassuoje Sselo (bei St. Petersburg) und inMoskau bestanden nur 4 Jahre (bis 1836). Das U.-M. hatte auf die Schulen derApanagengüter keinerlei Einfluß.
Auf den Domanialgütern gab cs am 1. Jan. 1844 1884 Schulen mit 89,163Lernenden, ein Jahr später schon 2300 Sch. mit 111,860 L., im I. 1860 aber 2642Sch. mit 139,320 L.; das Apanagcnressort hatte 1835 nur 44 Sch. mit 750 L., imI. 1863 war die Zahl der Schulen aüf 204, die der Lernenden auf 7477 gewachsen.
Der Warschauer Lchrbczirk, eingerichtet durch Gesetz vom 20. Nov. 1839(Ausführuugsbcstimmungcn vom 19. Juni 1840), erhielt für die zu ihm gehörigen Ele-mentarschulen, Kreisschulen'^) und Gymnasien am 31. Aug. 1840 (einige Abänderungen
*) Wolost — Gebiet, Complex mehrerer gemeinsam verwalteter Dörfer.
**) Jungen Leuten, die das Seminar durchgcmacht hatten, aber noch ohne Stellung waren.Man erinnere sich hierbei, daß die Vorbildung der niederen Geistlichkeit früher eine durchausmangelhafte war, und daß erst durch die Bemühungen des Grafen Tolstoi, welcher seit 1865 Ober-procuror des hl. Synods, seit 1866 auch Unterrichtsminister, die geistlichen Seminare dem Niveauder Gymnasien nahe gebracht sind.
***) Vier Classcn mit je 36 wöchentlichen Stunden: Religion zusammen 12 St-, Polnisch 13,