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Rußland, Elementarschulen und Lehrerbildung.
daß von der großen Zahl der damals cröffneten Dorfschulen die meisten nach nur kurzemBestände wieder geschlossen wurden.
Auch die meisten Kreisschnlen konnten infolge beständiger Geldnoth nicht recht pros-periren. Ein wesentlicher Grund dieses Mangels lag darin, daß der Finanzminister,welcher die städtischen Budgets zu controlircn hatte, ans Grund des „bis jetzt" in§. 161 des Gesetzes vom 5. Nov. 1804 den Städten nur für die bis 1804 errichtetenKreisschuleu und auch nur in dem bis dahin bestehenden Betrage Geldmittel zu ver-wenden gestattete (Ges. I, 1259). Die vom Staat 1804 festgesetzten Etats erwiesensich aber mehr und mehr als durchaus unzureichend svgl. Enc. XI, 32s. Die Schulendes St. Petersburger Gouvernements, besonders die der Residenz, erhielten bereits am24. Juni 1805 einen etwas höheren Etat. Bezüglich der zweiten Residenz genehmigteder Kaiser am 9. Dec. 1810, daß in 6 kleinen Kreisstädten des Gouvernements stattder Kreisschulen einfache Elementarschulen beständen, und das so gesparte Geld zurHebung und Vermehrung der Schulen in Moskau verwendet werde. Einen weiterenSchritt zur Besserung dieser unbefriedigenden Verhältnisse bildet, 1. Jan. 1818, dieEinführung des Schulgeldes (15 R. am Gymnasium, 10 R. an der Kreisschule, 5 R.an der Pfarrschnle) in St. Petersburg. Am 1. Febr. 1819 wurde die Erhebung vonSchulgeld in allen denjenigen Anstalten, für deren Gedeihen es sich als nothwendigerweisen würde, genehmigt.
Der Lehrplan der KrciSschulen umfaßte, wenn man erwägt, daß sie nur zwei Elastenmit einjährigem Cursus hatten, offenbar zu viel Fächer: daher beseitigte die Oberschul-verwaltung am 27. März 1819 ss. Enc. XI, 79s den Unterricht in der Naturgeschichteund der Technologie (Min.-Rescr. v. 5. Juni).
So viel über die allgemeine Entwicklung und insonderheit die in den LehrbezirkenMoskau, Charkow, Kasan und St. Petersburg. Bezüglich der andern Theilc des Reichswerden einige kurze Bemerkungen genügen. lieber dem Wilnaer Lehrbezirk (Gesetze vom18. Mai 1803 und vom 20. Aug. 1804) ist Encykl. XI, 33. 34 das Nöthige mitgetheilt.Geschichtliche Entwicklung, Sprache, Religion und die Opferwilligkeit der römisch-katho-lischen geistlichen Kongregationen machten für die niederen Schulen der GouvernementsWolynien, Kijew und Podolien besondere Bestimmungen nöthig. Das am 31. August1807 für die Pfarrschulen der gedachten drei Gouvernements erlassene ausführliche(140 W. in 16 Cap.) Statut ist in mancher Beziehung interessant: daher seien hierwenigstens die Hauptbestimmungen mitgetheilt. Bemerkenswerth ist vor allem der Um-stand, daß der Schulbesuch zwar nicht obligatorisch gemacht ist, wohl aber zum Zweckseiner allgemeinen Einführung ein Druck auf verschiedene Bevölkerungsschichten ausgeübtwird. II, 10: „der Land besitzende Edelmann, welcher an einem Orte wohnt, in demsich eine Schule befindet, muß, wenn er derselben einen gesunden Sohn nicht spätestensnach vollendetem 8. Lebensjahre (IV, 3) übergiebt, der Pfarrschule jährlich einen Korez(poln. Gctreidcmaß — 128 Liter) Roggen zahlen; der Handwerker zahlt in gleichemFalle die Hälfte. Die Pfarrschulen, auf den Dörfern in der Regel einclassig, in denStädten zweiclassig, sind für die Kinder armer Edelleutc, der Handwerker und der Bauernbestimmt. Hinsichtlich des Lehrplanes möchten sie am besten als elementare Ackerbau-schulen zu bezeichnen sein: denn auf das Umpflanzen und das Pfropfen von Bäumen,auf das Benutzen und Ausbessern landwirthschaftlicher Geräthe, das Feuerlöschen u. s. w.wird besonderer Nachdruck gelegt. In zweiclassigen Schulen bilden Lesen, Schreiben,Rechnen, Moral und Katechismus den Lehrplan der unteren Abtheilung; in der oberenkommen hinzu: praktische Mechanik, Heimatskunde, Naturgeschichte der HauSthiere, außer-dem Gartenbau, Ackerbau und Singen geistlicher Lieder. Die Mädchen (für welchebesondere Schulen bestehen) lernen außer dem in der ersten Knabcnabthcilung Durchzu-nchmendcn: Spinnen, Waschen, Nähen, Pflege des Küchengartens, Zubereitung desEssens und geistlichen Gesang. — Der Lehrer, vom Errichtcr (Erhalter) der Schuleernannt, steht unter der Aussicht nicht nur des Vorstehers der Kreisschule, sondern auch