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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Rußland, Elementarschulen und Lehrerbildung.

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Schulen und die im Range niedrig stehenden Lehrer viele Vorurthcile herrschten, schienes erforderlich, das Interesse der Gesellschaft für die Schulen und das Vertrauen zudenselben durch besondere Mittel anzuregen und zu stärken (Circ.-Verf. v. 4. Sept. 1811).Daher befahl der Kaiser am 26. Aug. 1811, bei jeder Kreisschule aus der Zahl derörtlichen Besitzer den den Wissenschaften geneigtesten und würdigsten zum Ehrcn-Jnspi-cienten zu ernennen. Der Ehren-Jnspicient ist Vorgesetzter des etatsmäßigen Jnspicienten(nur darf er nicht von sich aus Anordnungen treffen) und sorgt im Einvernehmen mitdem Gouvcrnements-Schulendirector vornehmlich für die materielle Wohlfahrt der Schule;er empfängt kein Gehalt, hat aber sonst alle Rechte eines Staatsdieners.Wir sindüberzeugt," schließt der kaiserliche Ukas,daß diese neue Laufbahn, welche sich für denDienst des Adels eröffnet, in ihm das Streben erwecken wird sich durch thätige Förderungder Volksbildung auszuzeichnen." Erst am 8. März 1819 (Ges. I, 1278) wurde dieErlaubniß ertheilt in den Kreisen, in welchen geeignete Edelleute nicht aufzufindcn seien,nichtadelige Beamte zu Ehren-Jnspicienten zu ernennen.

Während die Gutsbesitzer für die Vermehrung und die Verbesserung der Volksschulennur wenig thaten, entwickelte die Geistlichkeit, angeregt durch den seitens des Unter-richtsministeriums gezeigten Eifer, namentlich in den ersten Jahren eine sehr rege Tätig-keit. Bereits am 12. Sept. 1804 verfügte der hl. Synod aus Anlaß dervorläufigenRegeln": zwar seien die meisten Kleriker auf den Dörfern nicht nur durch die Erfüllungder ihnen obliegenden Amtspflichten, sondern auch durch die Vertretung oft weit entferntwohnender, erkrankter Amtsgenosscn und in noch höherem Grade durch die Besorgungdes eignen Hausstandes sammt Acker und Garten das ganze Jahr hindurch in Anspruchgenommen und daher nicht wohl in der Lage den Unterricht selbst zu ertheilen; dochkönnten, so lange es an den in Aussicht genommenen gut vorbereiteten Lehrern fehle, inSeminaren vorgebildcte, als achtbar und fleißig erprobte Diakonen und KirchendienerUnterricht geben unter Aufsicht (in unterrichtlicher Beziehung) des Ortsgeistlichen und(hinsichtlich der Schuldisciplin u. s. w.) eines angesehenen Ortseinwohners. Schulenseien zunächst in den Dörfern zu eröffnen, welche zur Unterrichtsertheilung befähigteKleriker besäßen. In die andern Dörfer sollen die Bischöfe möglichst bald geeigneteGeistliche ernennen. An Gemeinden mit mehreren Geistlichen können letztere im Unter-richten einander nach Jahresfrist ablösen. Der gebildete Kleriker solle seine wenigervorgeschrittenen Kollegen in den Stunden hospitiren lassen und sie so allmählich auf dasSelbstunterrichten vorbereiten. Die zur Lehrtätigkeit ganz ungeeigneten sind, selbstgegen ihren Willen, in Dörfer zu versetzen, wo für den Unterricht auch ohne sie gesorgtist; die als Lehrer sich bewährenden hingegen sollen nach Möglichkeit in bessere Stellenbesördert werden, vorzüglich nach solchen Orten hin, welche noch keine Schule haben.Denen, welche durch das Unterrichten verhindert sind allen gottesdienstlichen Handlungenbeizuwohnen, soll deshalb der auf sie entfallende Antheil an den Einkünften nicht ge-nommen werden. Infolge dieser Verfügung befahl der Senat am 31. Jan. 1805 denChefs und Verwaltungen aller Gouvernements, zur gedeihlichen Verwirklichung der Ab-sichten des hl. Synods in stetem Einvernehmen mit den geistlichen Behörden mit allenihnen zu Gebote stehenden Maßnahmen beizutragcn (vgl. Ges. I 386 ff.).

Daß der Klerus die ihm gestellte schwere, aber schöne Aufgabe an vielen Orten mitErnst erfaßte und derselben nicht nur Zeit, sondern auch materielle Opfer brachtebasür möge hier nur ein Beispiel angeführt werden (Beitr. III, 409). In dem einenGouvernement Nowgorod wurden im I. 1806 von der Geistlichkeit nicht weniger alsUV Dorfschulen (eine in jener Zeit außerordentliche Zahl) eröffnet. Die Ortsgcistlichenund Kirchendiener übernahmen unentgeltlich die Lehrcrpflichten und traten ihre eignenHäuser für die Schulen ab. Dieser schöne Anfang hatte leider keinen erfreulichen Fort-Mg: im Laufe der nächsten zwei Jahre giengen alle diese Schulen wieder ein, da sieikglicher Unterstützung seitens der Gesellschaft (der Gutsbesitzer wie der Bauernbevölke-rung) ermangelten. Dieselbe Erscheinung wiederholte sich an vielen andern Orten, so