444
Rußland, Elementarschulen und Lehrerbildung.
Wiederbeginn derselben im folgenden Jahre, in Städten das ganze Jahr hindurch. DieSchule besteht aus einer Classe, welche, wenn stark besetzt, in eine untere und eine obereAbtheilung mit getrenntem Unterricht zu zerlegen ist (§. 126 ff.).
Kreisschulen. (§.83 ff.) Lehrplan. I. Classe: Religion (4 St.), Pflichtendes Menschen und Bürgers (4); Grammatik der russ. und der localen Sprache (8),Schönschreiben (5), Rechtschreiben (3 St.; für die Schüler, welche das Gymnasium be-suchen wollen, auch Einübung der lateinischen und der deutschen Schrift), Rechnen (8),Zeichnen (4); II. Classe: Religion (3), Stilregeln (3), Rechnen (4), allgemeine undruss. Geographie (4), allgemeine und russ. Geschichte (5), Elemente der Geometrie (Z)und der Technologie (3), Naturgeschichte und Physik (3), Zeichnen (4, combinirt mitder untern Classe), also in jeder Classe 32 Stunden wöchentlich. Der Cursus jederClasse dauert ein Jahr, den Unterricht ertheilen zwei Lehrer (ev. noch ein Zeichenlehrer).— Die Kreisschulen werden vom Staat erhalten, jedoch unter Beisteuerung der bis jetztgezahlten Summen seitens der städtischen Gemeinden (8- 161).
Lehrerbildung. Besondere Lehrerbildungsanstalten für den Bedarf der niederenSchulen fehlen während dieser Periode im eigentlichen Rußland gänzlich.*) Zwar ge-nehmigte der Kaiser am 25. Oct. 1817, daß am pädagogischen Hauptinstitut zu St.Petersburg eine zweite Abtheilung zur Bildung von Lehrern an Kreisschulen und Pfarr-schulen errichtet werde; die Eröffnung aber erfolgte erst am 19. Sept. 1819, und nachnoch nicht drei Jahren (Ges. I, 1658, v. 25. Juni 1822) wurde das „Lehrerinstitut" **)bereits wieder geschlossen. — Am 13. Febr. 1815 gestattete das Ministercomits, daß ausden Restsummcn der Gymnasien Stipendien von 76—100 R. (— Rubel) jährlich anfleißige Schüler der oberen Classen verliehen würden, die Lehrer an Kreis- oder Pfarr-schulen werden wollten.***) Diesen Stipendiaten wurde dadurch, daß sie ihre Lehrer inKrankheitsfällen zu vertreten hatten (indem sie mit ihren Mitschülern das Durchgenom-mene wiederholten), Gelegenheit zu praktischer Vorbereitung auf den künftigen Beruf ge-geben. Ein a. h. Befehl wiederholte im I. 1819 diese Erlaubnis (Ver. I, 464 ff.,das. wird der Beitrag der Stipendien auf 100—200 R. angegeben). Nach einer Ent-scheidung der Oberschulverwaltung vom 25. Jan. 1822 können die Restsummen auch vonKreisschulen, welche eines Lehrers bedürfen, zu solchen Stipendien verwendet werden,wenn der Empfänger als Lehrer für die betr. Schule in Aussicht genommen ist. — Ander Wilnaer Universität ward durch Gesetz vom 9. Juli 1819 ein Seminar zur Heran-bildung von Pfarrschullehrern und Organisten errichtet, welches bis zum I. 1831 bestand(vgl. Ver. II, 420 Anm.). Am 11. April 1824 gestattet der Kaiser die Gründung vonPrivatlehranstalten zur Bildung von Lehrern an den bäuerlichen Schulen in den Ostsee-provinzen. Im I. 1827 (Ges. II, 47) wurde am Gymnasium zu Ssimferopol eineAbtheilung zur Heranbildung tatarischer Lehrer gegründet (Statut v. 15. Mai 1838).Das Seminar für Elcmeutarlehrer in Dorpat, für welches schon 1825 (25. Aug.,Ges. I, 1862) ein Haus gekauft wurde, begann seine Thätigkeit erst im I. 1828- —Die Lehrer an den Kreisschulcn kamen wohl zum großen Theil aus den geistlichen Se-minaren; und auch die besseren Elemcntarlehrer gehörten der Mehrzahl nach als Priester,Diakonen, Küster u. s. w. dem geistlichen Stande an. —
Aufsicht über die Schulen. Die gewöhnlich stattfindende Auswahl der Kreis-schul-Jnspicieuten aus der Zahl der Lehrer hatte den doppelten Vortheil, daß erstensstrebsamen Lehrern sich eine Aussicht auf Avancement darbot, zweitens die Schulen unterder Obhut sachkundiger Männer standen. Da aber, zumal in kleinen Städten, gegen die
") In Lowitsch (Polen) bestand seit 1805 ein von der preußischen Regierung gegründetes In-stitut zur Ausbildung von Elementarlehrern (Ges. II v 388).
**) Dessen Wirkungskreis bereits 1820 auf die Pfarrschulen beschränkt wurde (wenn das am22. Juli ministeriell genehmigte Neorganisationsproject, Ver. I, 419, zur Ausführung kam).
***) Besonders Befähigte sollen auf Rechnung der Gymnasien die Universität besuchen und sichdort zu Gymnasiallehrern ausbilden.