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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Rußland, Elementarschulen und Lehrerbildung.

Mädchen, mit deren Gründung man in neuester Zeit einen Anfang gemacht hat, sollennicht Gouvernanten bilden, sondern verständige Hausfrauen und Mütter, welche an derErziehung und Unterweisung der Jugend im Hause verständig und treu mitzuarbcitenvermögen. Die Redaction.

Rußland. Niedere Schulen (Kreis-(Stadt-)schulen, Volksschulen), Seminare.Quellen: 1. Journal des Unterrichtsministeriums sJourn.); 2. Sammlung der dasUnterrichtsministerium sU.-M.) betreffenden Gesetze sGes.) von 18021870 (Theil I, IIjn zweiter Auflage); 3. Sammlung der Verordnungen des U.-M. sVer.) von 18021870.4. Sammlung der Gesetze und Verordnungen über die Lehrerinstitute, Lehrerseminare'Stadtschulen und Elementarvolksschulen im Ressort des U.-M. von 18591875 sSamml./,Moskau 1875 (enthält nur die gegenwärtig zu Recht bestehenden Bestimmungen unter Aus-schluß der für den Moskauer Lehrbezirk nicht gültigen); 6. N. Wessel, Handbuch für denUnterricht in den allgemein bildenden Lehrgegenständen, Bd. I. St. Petersburg 1873,sl5 russisch); 6. Beiträge zur Geschichte und Statistik der Gelehrten- und Schulanstaltendes kais. russ. Ministeriums der Volksaufklärung sBeitr.) (aus dem Russischen übersehtvon C. Woldemar), 3 Bde., St. Petersburg 1865. 1866.

Inhaltsübersicht. I. Katharina II. und das Statut vom 5. Aug. 1786. DieZeit Peters des Großen. Katharina II.: Vorbereitende Maßregeln; Statut vom 5. Aug. 1786(Hauptvolksschulen und einfache Volksschulen); Lehrerseminar in St. Petersburg/

stl. Alexander I. und das Statut vom 5. Nov. 1804. Grundzüge des Gesetzes:Pfarrschulcn, Kreisschulen; Lehrerbildung; Aufsicht über die Schulen (Ehren-Jnspicienten); Thätig-keit des Klerus; besondre Mängel der Kreisschulen. Der Westen des Reichs.

III. Nikolai und das Statut vom 12. Dec. 1828. Centralisation, Princip derStandesschule, Betonung des religiösen Moments; Pfarrschulcn, Kreisschulen, materielle Stellungbeider; Pensionsgeseh für die Pfarrschullehrer; Lehrerbildung; Verwaltung und Schulaufsicht (Ehren-beaufsichtiger); Errichtung neuer Schulen. Polen; der Kaukasus. Statistisches, Mängel derPfarrschulcn und der Kreisschulen.

IV. Alexander II. und die Gegenwart. I.. Die Volksschulen. Vorarbeiten»Grundgedanken des Statuts vom 16. Juli 1864; vorläufige Beseitigung der Mängel durch dasbesetz vom 26. Mai 1869 über die Ernennung von Volksschulinspectoren und die Gründung vonMusterschulen, sowie durch die Instruction für Volksschulinspectoren vom 29. Oct. 1871; Ausrufan den Adel; Gesetz über die Elementarvolksschulen vom 28. Mai 1874. Der Westen; Sibirien,Turkestan u. s. w.; die orthodoxen Elementarschulen in den baltischen Gouvernements. Statisti-sches und Charakterisirung der gegenwärtigen Verhältnisse. Lehrerbildung. Lehrerseminare,die Seniinare in Porezkoje und Weiwery, Mängel der Seminars und Abhülfe; Lehrerbildung durchpädagogische Curse an Kreisschulcn und Gymnasien. Die russischen Lehrervcrsammlungen.8. Die Stadtschulen (Gesetze vom 31. Mai 1872). Statut der Stadtschulen, Lehrplan, Etat.Lehrerbildung. Statut der Lehrerinstitute, Lehrplan; Ausführung der neuen Bestimmungen;Ergänzungscurse an den Lchrerinstituten.

Blick in die Zukunft: das Wehrgesetz vom 1. Jan. 1874; Schulzwang.

I. Katharina II. (1762-1796) und das Statut vom 5. Aug. 1786. DieGeschichte der Volksschulen in Rußland beginnt erst mit Katharina II. Zwar hattePeter der Große seit 1714 in verschiedenen Städten Volksschulen für Kinder allerStände (die sogenannten Ziffcrnschulen) errichtet, in denen, zunächst für den Staatsdienst,des Lesens und des Schreibens kundige Leute herangebildet werden sollten, aber diese An-stalten waren weder sehr zahlreich noch stark besucht. Bereits im I. 1720 wurden aufein Gesuch der Fleckenbewohncr die Kinder derselben von der Verpflichtung die Schulenzu besuchen entbunden. Seit 1721 wurden auf Grund des Geistlichen Reglements be-sondere Schulen für Kinder deS geistlichen Standes errichtet. Noch erheblichere Einbußeaber erlitten die Ziffernschulen durch die 1732 erfolgte Gründung von Garnisonschulen,in denen Kinder von Soldaten und ausgedienten nichtadeligen Officieren niedern Rangesunterrichtet wurden. Abgesehen von diesen Anstalten gab es fast nur geistliche Seminareund einige Fachschulen für Militärs und Bergleute. Die Bildung wurde daher denhohem Ständen, soweit sie ihnen überhaupt nahe trat, in der Regel entweder durch die