Russische Ostseeprovinzcil.
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ras eines Hauslehrers oder -Lehrerin, oder das eines Privatelemcntarlehrers odereiner -Lehrerin dieses Grades; jenes berechtigt zur Ertheilung des höhern, dieses zuder des Elementarunterrichts, sowohl in Privathäuscrn als in Privatschulen. DieReglements für Liese Prüfungen sind dieselben, welche für die andern Lehrbczirkc gelten,die Forderungen sehr mäßig. Ein Hauslehrer braucht nur in einem Fache Kenntnisseim Umfange des Gymnasialcursus nachzuweisen (für die übrigen genügt der Cnrsusder Kreisschule), um das Zeugnis zu erhalten; wer den Cursns auf einer Universitätabsolvirt hat, kann Las Diplom eines Privaterziehcrs ohne Prüfung erlangen; die Be-endigung des Gymnasialcursus genügt aber nicht zur Erwerbung eines Hauslehrer-diploms. Die Prüfungsfächer sind: Religion, russische und deutsche Sprache, französischeSprache (nicht obligatorisch), Arithmetik, Geschichte und Geographie. Die Prüfung einesPrivatelementarlehrcrs oder einer solchen Lehrerin bezieht sich nur auf die drei zuerstgenannten Fächer und die Arithmetik, in einem noch mehr ermäßigten Umfange. EinNachweis pädagogischer Kenntnisse wird in diesen Prüfungen nicht verlangt; nur eineProbelcction ist abzuhalten. Da viele Familien auf dem Lande wegen bedeutenderEntfernung vom nächsten Schulorte darauf angewiesen sind, ihren Kindern besondersin zarterem Alter häuslichen Unterricht ertheilen zu lassen, so ist es für dieselben wichtignnd ein wirkliches Bedürfnis, gut vorbereitete und auch didaktisch schon geübte Lehr-kräfte zu erhalten, was nicht so leicht möglich ist. Alle in Privathäusern Unterrichtendensind verpflichtet, sich bei den Dircctoren anznzeigen und jährlich einen Bericht über ihreTätigkeit abzustatten, so wie Zeugnisse von den Personen, bei denen sie unterrichten,nebst der Attestation des Krcisdeputirten beiznbringen. Da solche Berichte sehr unregel-mäßig cingehcu und eine Controle unmöglich ist, so ist die Zahl der in den HäusernUnterrichteten auch nur mit einiger Sicherheit nicht zu ermitteln. Es ist noch zuerwähnen, daß der Staat auch den Hauslehrern und -Lehrerinnen, wenn sie 25Jahre ihren Beruf in Privathänsern geübt und die vorgeschriebenen Berichte und Zeugnisseregelmäßig vorgelegt haben, eine Pension ausgesetzt hat, für Privaterzieher von 270Rubel und für Hauslehrer und -Lehrerinnen von 160 Rubel jährlich. Da jedoch dieLehrer an Privatanstalten, so wie die Privatelementarlchrer und -Lehrerinnen vondem Anrecht auf eine Pension ausgeschlossen sind, so hat man in Livland und Est-land besondre Untcrstützungs- und Pensionskassen begründet, um solchen Lehrern undLehrerinnen überhaupt gegen Einzahlung eines jährlichen Beitrags von 5 Rubel inFällen der Dienstunsähigkeit eine Unterstützung oder nach einer bestimmten Reihe vonJahren eine Pension ertheilen zu können. Auch besteht eine dritte derartige Kasse zurUnterstützung der Hinterbliebenen Wittwen und Waisen von Privatlehrern.
Im I. 1871 waren im Dorpatsichen Lchrbezirke 151 öffentliche und 142 Privat-schulen, und zwar Gymnasien: 11 öffentliche (mit Inbegriff des Alcrandergymnasiums)und 2 Privatgymnasien; Kreisschulen 19 (die Realschule in Mitau ist hier mit zu denKreisschulen gezählt) öffentliche und 6 Privatschnlcn mit dem Cnrsus einer Kreis-schule; Elementarschulen: öffentliche 95, private 103; höhere Töchterschulen, von denStädten unterhalten, mit Hinzurechnung des Lomonossow-Gymnasiums 17; private 22;Hebräcrschulen 9 öffentliche, 2 private; Sonntagsschulen 7 private. In sämmtlichen283 Schulen wurden unterrichtet im Laufe des Jahres: 22,885 Lernende und zwarH,700 Knaben, 8185 Mädchen; in den öffentlichen Schulen 16,046 (11,987 Knaben,4059 Mädchen), in den Privatschnlcn 6839 (2713 Knaben, 4126 Mädchen). Ver-gleicht man die Zahl der die Schulen Besuchenden mit der Zahl der Bevölkerung insämmtlichen Städten der drei baltischen Propinzcn, welche (ohne das Militair)ca. 244,000 beträgt, so kommen auf je 100 Einwohner 9,37 Lernende, und zwar6,02°/« Knaben und 3,35°/° Mädchen. Bezeichnen wir die Gymnasien und Kreissebulen,so wie die Stadttöchterschulcn als höhere Bildnngsanstalten und rechnen wir alle übrigen,u den Elementarschulen, so genoßen in jenen eine höhere Bildung 9732 und zwarPiidag. Encyklopiidi-. XI. 28