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11 (1878) Rußland; Lateinischer Unterricht; Sprache
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Russische Ostseeprovinzen.

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und Goldingen); die städtische Kreisschule in Riga in ein Realgymnasium von 5 Elastenumgewandelt, die Kreisschule in Mitau zu einer Realschule von 4 Elasten; die 2. Kreis-schule in Riga auf 5, die in Dorpat ans 4 Elasten; 5 in den kleinern Städten unddie russische in Riga zu dreiclassigen, meist mit Parallelclassen für die alten Sprachenerweitert; 7 bestehen noch aus zwei und 3 (in Curland) aus 1 Elaste (zum Theilmit Parallelclassen), 2 endlich wurden in Elementarschulen umgewandclt. Hierausdürfte sich zur Genüge ergeben, daß die Kreisschule einer weitern Entwicklung fähigist und dem zunehmenden Bedürfnis an Bildungsanstalten mit realistischer Richtung,statt durch Errichtung von Parallelclassen bei den Gymnasien, was hier und da ge-schehen, auf diesem Wege am passendsten genügt werden könnte. In den erweitertenKreisschulen werden die oben erwähnten Lehrfächer in mehr eingehender und umfassenderWeise gelehrt, mit Hinzufügung der Algebra, Fcldmeßkunst, Technologie und dem localenBedürfnisse entsprechend auch der französischen und englischen Sprache, und mit Ver-stärkung des Zeichenunterrichts. An jeder Krcisschule sind etatmäßig angestellt einJnspector, der zugleich Lehrer ist, und je nach der Zahl der Elasten 1—4 Lehrer, außer-dem ein Religionslehrer orthodoxer Confession, so wie die erforderliche Zahl von Hülfs-odcr Stundcnlehrern. — Je nachdem die Kreisschule aus einer, zwei oder mehr Elastenbesteht, betragen etatmäßig die Gehälter des Jnspectors 428, 500 und 600 Rubel; derLehrer der Wissenschaften 343 und 400; der russischen Sprachlehrer 228 und 250, derReligionslehrer 75 bis 200 Rubel. In den meisten Fällen haben die Lehrer Amts-wohnungen, in Ermanglung derselben wird ein Qnarticrgeld gezahlt. Außerdem wirddie Hälfte des einfließenden Schulgeldes nach Verhältnis der wöchentlich zu gebendenStunden unter die Lehrer vertheilt, die andere Hälfte fließt in die Schnlkassc und dientzur Bestreitung verschiedener für die Schule erforderlichen Ausgaben; auch werden ausderselben Unterstützungen und Belohnungen gezahlt. Jede Kreisschule besitzt eine Bibliothek,eine Sammlung von physikalischen Instrumenten, Naturalien und sonst erforderlichenLehrmitteln, zu deren Vermehrung jährlich eine bestimmte Summe (75—115 Rubel) etat-mäßig angewiesen ist. Das Schulgeld beträgt in den größern Städten 20, in den übrigen15 und 12 Rubel jährlich. Einschreibgebühr 1 R. 50 K. bis 3 Rubel.

Während die Organisation der Gymnasien in den übrigen Lehrbezirken bis aufdie neueste Zeit vielfach durch die Rücksicht ans praktische Zwecke bedingt war und sievorwiegend dazu dienten, dem Staate Beamte für die verschiedenen Verwaltungszweigezu liefern, hat das Gymnasium in den Ostseeprovinzen stets den rein wissenschaftlichenCharakter als Vorbildungsanstalt für die Universität mit allem Nachdruck zu behauptengesucht. Das Verhältnis der zur Universität abgehenden Schüler zur Gesammtzahl istdaher hier immer ungleich größer gewesen, als in den meisten übrigen Gymnasien. DasStudium der alten Sprachen ist hier stets als der Mittelpunct des Gymnasialnnterrichtsangesehen worden. Zwar wurde eine Zeitlang der Versuch gemacht, durch Dispensationvom Unterricht im Griechischen und Errichtung von Parallelclassen mit realistischerRichtung für die an jenem Unterricht nicht Theil nehmenden Schüler dem letztem Ele-mente eine stärkere Vertretung im Gymnasium zu geben. Die nachthciligcn Folgendieser Einrichtung zeigten sich jedoch sehr bald. Seit der letzten Umgestaltung der Gym-nasien im I. 1861 ist daher die Dispensation vom Griechischen im Princip als nichtMßig anerkannt; nur an einigen Gymnasien findet sie noch mit Rücksicht auf die besonder,:localen Verhältnisse in beschränktem Maße statt. Außer den alten Sprachen und derMathematik, welche letztere in ausgedehnterem Umfang, als auf den meisten GymnasienDeutschlands betrieben wird, wird die Erlernung der russischen Sprache als herrschenderReichssprache noch mit besonderem Nachdrucke gefordert. Sie ist in sämmtlichen Schulenobligatorischer Lehrgegenstand, bei der Aufnahme und bei den Versetzungen sollen dieKenntnisse in derselben entscheidend sein; zur Universität kann aus den Gymnasien keinSchüler entlassen werden, der nicht im Russischen die höchste Censur erhalten hat. Nachdem letzten Berichte des Ministers der Volksaufklärung hat cs den Anschein, als ob