Russische Ostseeprovinzen.
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aufgeführt: Religion und Kirchengeschichte, die Pflichten des Menschen und Bürgers, dierussische Sprache und, wo diese nicht die allgemein übliche ist, außer der russischen Gram-matik auch die Grammatik der Landessprache, Schönschreibkunst, Orthographie, dieRegeln des Stils, allgemeine Geographie und die Anfangsgründe der mathematischen Geo-graphie, Geographie des russischen Reichs, allgemeine und russische Geschichte, Arithmetik,Anfangsgründe der Geometrie, der Natnrlehre und Naturgeschichte, der Technologie mitRücksicht auf örtliche Lage und Erwerbszweige, endlich das Zeichnen. In jeder Gou-vernements- und Kreisstadt sollte wenigstens eine solche Schule von 2 Classen mit 2Lehrern bestehen, der Cursus in jeder Elaste ein Jahr dauern. Der Jnspector derSchule, der selbst nicht unterrichtete, hatte die Aufsicht über alle Schulen seines Bezirks.In jeder Gouvcrncmentsstadt sollte wenigstens 1 Gymnasium sich befinden mit 4 Classenund 8 Lehrern. Die Gymnasien sollten einerseits zu den Studien auf der Universitätvorbereiten, andererseits „denjenigen, welche diese nicht betreiben wollten, aber doch dieeinem wohlerzogenen Menschen nöthigen Kenntnisse zu erwerben wünschten, zwar nurvorläufige, doch in Rücksicht auf ihren Gegenstand vollständige Kenntnisse beibringen."Zum Eintritt ins Gymnasium, in welches Schüler aus allen Ständen eintreten konnten,wurden die Kenntnisse eines Kreisschülers, der den Cursus vollendet, gefordert. AlsLehrgegenstände im Gymnasium werden aufgeführt, außer den vollständigen Curscn derlateinischen, deutschen und französischen Sprache, ein Complementarcursus der Geo-graphie und Geschichte mit Einschluß der Götterlehre und der Alterthümer, ferner allge-meine und besonders russische Statistik, Philosophie (Logik, Psychologie, Aesthetik, Natur-uud Völkerrecht), die schönen Wissenschaften, Anfangsgründe der politischen Ockonomie,reine und angewandte Mathematik, Experimentalphysik, Naturgeschichte, die Anfangs-gründe der Wissenschaften, die auf Handlung und Technologie Bezug haben, die Zeichen-kunst. An der Spitze des Gymnasiums steht ein Director, dem zugleich die Beauf-sichtigung sämmtlicher Schulen des Gouvernements direct und durch die Jnspectorenübertragen ist. — Das neue Statut wurde auch irr dem Dorpat'schen Lehrbezirk einge-fiihrt. Allein bald zeigte es sich, daß es den localen Verhältnissen nicht angemessen war.Die alten Sprachen galten hier seit Jahrhunderten als die Grundlage der höhern Bil-dung: jetzt sollte die griechische Sprache gar nicht gelehrt, der Unterricht im Lateinischenauf ein geringstes Maß (16 Stunden wöchentlich) beschränkt werden. Die infolgedessen von der Universität beantragten Modistcationen wurden bereits 1806 bestätigt.Nach diesen wurden in den Cursus der Gymnasien der Religionsunterricht, die grie-chische Sprache, für künftige Theologen auch die hebräische, wieder ausgenommen, dierussische hinzugefügt, die Stundenzahl für das Latein vermehrt (auf 21), der Unterrichtin der Philosophie auf die Grundzüge der Logik und Psychologie beschränkt, die poli-tische Oekonomie und Handelswissenschaft ganz weggelassen. Jedes Gymnasium erhieltnur 3 Classen mit 5 Oberlehrern (für Religion und Philosophie; griechische und latei-nische Philologie; Geschichte, Geographie und Statistik; Mathematik und Naturwissen-schaften; deutsche und allgemeine Philologie) und drei Lehrern (für die russische undfranzösische Sprache und das Zeichnen), und entsprach so einem Obergymnasium, zuwelchem die Kreisschule, in deren Cursus das Latein ausgenommen wurde, das Unter-gymnasium bildete. Ungeachtet dieser Veränderungen blieben diese Schulen mit einerM großen Menge von Lehrgegenständen belastet und konnten ihrer Aufgabe nicht genügen.Im I. 1820 erhielten die Universität und die Schulen des Dorpat'schen Lehrbezirks ihrebesonderen Statuten und Etats, die Gymnasien wurden auf 5 Classen erweitert undihnen eine mehr wissenschaftliche Richtung gegeben, der Kreis der Lehrgegenstände durchWegfall des philosophischen Unterrichts, der Statistik, Mythologie und der Alterthümerbeschränkt, der Unterricht in den alten Sprachen aber verstärkt; die Kreisschulen, auf2 Classen reducirt, erhielten eine vorwiegend praktische Richtung. Dieses besondere Schul-statnt vom I. 1820 für den Dorpat'schen Lehrbezirk bildet noch jetzt die gesetzliche
Pädag. EncykloPSdU. XI. 26